Hallo,
ich habe ein Videospiel verkauft, das von der USK eine Altersfreigabe von 18 Jahren erhalten hat. Der Käufer wohnt in Österreich, wo wiederum das Jugendschutzgesetz nicht so streng ist und auch jüngere Menschen problemlos und legal an dieses Spiel gelangen können.
Hätte ich an einen Deutschen verkauft, müsste ich vor dem Versand die Volljährigkeit prüfen. Gilt das in diesem Fall jetzt auch oder kann ich darauf verzichten?