Hallo,
folgende Konstellation:
Lieferant L mit Sitz in D erhält von Kunde K einen Auftrag.
Die Lieferung der Ware erfolgt in ein zentrales Lager in D, die Rechnung wird von der Tochtergesellschaft von K aus der Türkei beglichen.
Nach meinem dafürhalten ist diese Lieferung eine innerdeutsche, steuerpflichtige Lieferung.
Die Ware wird vom Spediteur des Kunden beim Lieferanten abgeholt (EXW).
Der Zoll ist nun der Auffassung, sofern die Ware aus der Türkei bezahlt wird und der Lieferant Kenntnis vom Weitertransport in die Türkei hat müsste der Lieferant eine AE und ein A-TR beibringen und die Lieferung müsste steuerfrei erfolgen.
Sofern die Ware nachweislich in die Türkei verbracht wird sehe ich da kein Problem, nur was wenn der Nachweis nicht erbracht wird?
Zu meinen Zweifeln sei gesagt dass dieser Kunde gerne die Objekte verzögert oder gar überhaupt nicht realisiert.
Dann habe ich ohne Grundlage steuerfrei geliefert.
Ich stehe da auf dem Standpunkt dass der Lieferant eine steuerpflichtige innerdeutsche Sendung vollzieht und es Sache des Kunden ist sich die Steuer bei der Ausfuhr erstatten zu lassen.
Allein die Aussage des Zoll, das sofern die Rechnungsanschrift Türkei sei und die Rechnung auch von dort beglichen wird rechtfertige eine steuerfreie Lieferung, ist in meinen Augen falsch.
Bin ich auf dem Holzweg?
Gruss Jakob van Tast