Einfuhr Warengruppe Datenverarbeitungsmaschine

Hallo,

man versteht ja gerne, was man warum bezahlt.

Also:

Aus China habe ich eine „Datenverarbeitungsmaschine“ erhalten, so nennt sich das Zolltechnisch, und die Warennummer ist (und andere Angaben für den Experten werden gleich mitgeliefert, um nachfragen zu vermeiden):

Ursprungsland: HK
Lieferbedingung: EXW (??)
Verfahren: 4000 (??)
Warennummer: 84714100900 / /

Lieferung ging übrigens per DHL

Mich würde jetzt einmal interessieren, wie der Zoll rechnet.

Zoll ist keiner angefallen, lediglich EUST. Aber anstatt den Rechnungsbetrag zu nehmen, wird wild nach einem mir unbekannten Verfahren ein „EUST Wert“ hochgerechnet, auf den dann die EUST erhoben wird.

Meine Frage ist, wie der EUST Wert zustande kommt (und ob man so etwas nicht per Internet kalkulieren kann, bevor man vor dem Zoll steht).

Die Zahlen aus der „Zusatzinformation aus der Zollanmeldung“ habe ich alle so skaliert, dass eine EUST von 100 herauskommt:

Rechnungspreis: 454,95
Gesamtkost. Eust: 21,41 (??)
Zollwert: 504,92
Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97

Der EUST Wert = Zollwert + Gesamtkost. Eust = 526,33.
Die EUST = EUST Wert * 19% = 100,00 (wie versprochen).
Der Zollwert ergab sich, wie man o. sieht, aus Rechnungspreis + Total Abzüge/Hinzurechnungen.

Die für mich Unbekannten sind also die ominösen „Gesamtkost. Eust“ und die ominösen „Abzüge/Hinzurechnungen“ x 70%.

Weiß jemand, warum und wie die erhoben werden?
Warum hat der Zoll nicht einfach den Rechnungsbetrag erhoben?

Was wäre, wenn der Rechnungsbetrag nicht-steuerbare Leistungen (implizit) enthält, wie z.B. technischen Support, technische Beratung?

Danke und Gruß

moin,

eigentlich ganz einfach:

EXW heisst ex works = ab werk.
d.h.: DU zahlst die fracht.

diese fracht verteuert dein produkt. daher wird sie auf deinen tatsaechlichen kaufwert aufgerechnet und so die einfuhrabgaben bezahlt.

andersrum: wenn du ddu = frei haus ohne einfuhrabgaben - gekauft haettest, dann hatte der zoll die frachtkosten vom kaufpreis abgezogen und entsprechend die abgaben berechnet.

datenverarbeitungsmaschine heisst es uebrigens, weil die zolltarifnummer 8471… es so will…

gruss
khs

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

erstmal ganz grundsätzlich: der Zoll überwacht alle Importe in die Europäische Union damit nur das hereinkommt, was erwünscht ist - illegale Waren aller Art sollen abgefangen werden.
Zum anderen erhebt der Zoll Einfuhrabgaben, deren Sinn es ist den hiesigen Markt zu schützen. Bekleidung aus China zum Beispiel wird durch den Zollbetrag künstlich verteuert damit es mehr Sinn macht einheimische Produkte zu kaufen. Heimische Hersteller bleiben dadurch konkurrenzfähiger, denn der Preisunterschied zu billiger Importware wird kleiner.
Waren, an deren Import wir allerdings ein Interesse haben, sind zollfrei.

Einfuhrabgaben bestehen aus 2 Bestandteilen:

  1. dem Zollbetrag
  2. der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Aus China habe ich eine „Datenverarbeitungsmaschine“ erhalten,
so nennt sich das Zolltechnisch, und die Warennummer ist (und
andere Angaben für den Experten werden gleich mitgeliefert, um
nachfragen zu vermeiden):

Ursprungsland: HK
Lieferbedingung: EXW (??)
Verfahren: 4000 (??)
Warennummer: 84714100900 / /

Der Zollbetrag ergibt sich aus dem Zoll auf elektronische Datenverarbeitungsmaschinen aus Hong Kong. Grundlage ist der TARIC-Code, den du hier http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… einsehen kannst - ich denke aber dass du als Laie nicht schlau daraus werden wirst. Man muß dann genau für jedes Produkt die korrekte Warentarifnummer nachschlagen, in deinem Fall war das die http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…, das ist für Zoll-Kundige sofort als stinknormales Notebook identifizierbar :smile:

Du siehst dass die EU ein Interesse am Import der Dinger hat weil der Drittlandszollsatz 0 ist, aber die Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt bei einem Inlandskauf) fällt IMMER an.

Die EuSt wird allerdings nicht nur auf den Warenwert gerechnet, sondern dort werden auch die Transportkosten involviert weil diese ebenfalls eine zu versteuernde Leistung sind, die du erhalten hast.

Wäre Zoll angefallen hätte man den auch nicht nur auf den Warenwert, sondern einen Großteil der Transportkosten berechnet - und du hättest den Zollbetrag ebenfalls zusätzlich versteuern müssen.
Zoll wird allerdings nicht auf Waren/Leistungen innerhalb der EU berechnet, sondern nur die außerhalb der EU bezogenen Waren und Leistungen - deswegen werden die Lieferkosten nicht komplett, sondern nur teilweise verzollt, nämlich soweit als die Transportleistung außerhalb der EU war. Der Teilbereich, in dem die Ware innerhalb der EU transportiert wurde, muß nicht verzollt werden.

In deinem Fall ist das Gerät Ursprungsware aus Hong Kong, deswegen ist Hong Kong Grundlage der Berechnung - nicht China, auch wenn das Paket daher kommt. Für Hong Kong gilt dass 70% der Transportkosten verzollt werden müssen, daher die Angaben auf deinen Bescheinigungen. Da aber kein Zoll anfällt ist werder der Zollwert - +betrag noch dieser Transportkostenanteil für dich von Bedeutung…

Verfahren 4000 bedeutet nur dass das eine normale Verzollung (ich nenne das jetzt mal so anstatt mit Fachbegriffen herumzuschmeissen) ist.

Meine Frage ist, wie der EUST Wert zustande kommt (und ob man
so etwas nicht per Internet kalkulieren kann, bevor man vor
dem Zoll steht).

Nein, kann man nicht. Das ist so als wolltest du deine Steuern mal schnell online berechnen. Der ganze Zoll-Scheiß ist genauso komplex wie das Steuerrecht, mit „schnell mal nachrechnen“ ist da nix. Es scheitert ja schon daran dass du nie im Leben eine „elektronische Datenverarbeitungsmaschine“ gesucht hättest wenn du einen Computer beziehen willst…

Rechnungspreis: 454,95
Gesamtkost. Eust: 21,41 (??)
Zollwert: 504,92
Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97

Ganz grob gesagt sollte die EuSt 19% von Warenwert plus Versandkosten ausmachen. Allerdings kommt es dann noch darauf an ob die Lieferkosten auf der Rechnung stehen oder gesondert bezahlt werden usw. usw. usw. Da kann es zu gewissen Abweichungen wegen anderer Berechnungsmodi kommen.
Aber als Grundregel ist das der richtige Ansatz.

Der EUST Wert = Zollwert + Gesamtkost. Eust = 526,33.

Nee, EuSt ist Warenwert + Transportkosten + Zollbetrag. Zollwert ist, was die Ware laut Zoll wert ist, der Zollbetrag das, was man an Zoll zahlen muß.

Versuch’ nicht es zu verstehen, es ist der deutsche und europäische Wahnsinn, den man selbst mit viel Mühe fast nicht korrekt erfassen kann. Ich habe das Zeugs wirklich sehr ausführlich gelernt und krieg’ die einfachen Sachen auch gut hin, aber bei Spezialfällen ist es nahezu unmöglich das ohne Fehler oder langes Nachschlagen korrekt beim Zoll anzumelden.

Gruß,

MecFleih

Sorry,

aber jetzt bin ich noch verwirrter als zuvor (s.u.)

Einfuhrabgaben bestehen aus 2 Bestandteilen:

  1. dem Zollbetrag
  2. der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Aus China habe ich eine „Datenverarbeitungsmaschine“ erhalten,
so nennt sich das Zolltechnisch, und die Warennummer ist (und
andere Angaben für den Experten werden gleich mitgeliefert, um
nachfragen zu vermeiden):

Ursprungsland: HK
Lieferbedingung: EXW (??)
Verfahren: 4000 (??)
Warennummer: 84714100900 / /

Der Zollbetrag ergibt sich aus dem Zoll auf elektronische
Datenverarbeitungsmaschinen aus Hong Kong. Grundlage ist der
TARIC-Code, den du hier
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…
einsehen kannst - ich denke aber dass du als Laie nicht schlau
daraus werden wirst. Man muß dann genau für jedes Produkt die
korrekte Warentarifnummer nachschlagen, in deinem Fall war das
die
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…,
das ist für Zoll-Kundige sofort als stinknormales Notebook
identifizierbar :smile:

Nein, es ist eher etwas gewesen, was man in Fabrikhallen bei der Produktautomatisierung oder -analyse findet, zumindest wenn man daraus ein entsprechendes Produkt machen würde (Gehäuse, Spannungsversorgung, Firmware).

Du siehst dass die EU ein Interesse am Import der Dinger hat
weil der Drittlandszollsatz 0 ist, aber die
Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt bei einem Inlandskauf) fällt IMMER
an.

Die EuSt wird allerdings nicht nur auf den Warenwert
gerechnet, sondern dort werden auch die Transportkosten
involviert weil diese ebenfalls eine zu versteuernde Leistung
sind, die du erhalten hast.

Wäre Zoll angefallen hätte man den auch nicht nur auf den
Warenwert, sondern einen Großteil der Transportkosten
berechnet - und du hättest den Zollbetrag ebenfalls zusätzlich
versteuern müssen.
Zoll wird allerdings nicht auf Waren/Leistungen innerhalb der
EU berechnet, sondern nur die außerhalb der EU bezogenen Waren
und Leistungen - deswegen werden die Lieferkosten nicht
komplett, sondern nur teilweise verzollt, nämlich soweit als
die Transportleistung außerhalb der EU war. Der Teilbereich,
in dem die Ware innerhalb der EU transportiert wurde, muß
nicht verzollt werden.

In deinem Fall ist das Gerät Ursprungsware aus Hong Kong,
deswegen ist Hong Kong Grundlage der Berechnung - nicht China,
auch wenn das Paket daher kommt. Für Hong Kong gilt dass 70%
der Transportkosten verzollt werden müssen, daher die Angaben
auf deinen Bescheinigungen.

O.K., das erklärt, dass

Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97

die vom Zoll geschätzten Lieferkosten sind.

Bemerkenswert. Ich habe die tatsächlichen Lieferkosten hingefaxt. Sie beliefen sich auf ca. 30,00. Das haben die dann wohl einfach ignoriert!?

Da aber kein Zoll anfällt ist
werder der Zollwert - +betrag noch dieser
Transportkostenanteil für dich von Bedeutung…

Verfahren 4000 bedeutet nur dass das eine normale Verzollung
(ich nenne das jetzt mal so anstatt mit Fachbegriffen
herumzuschmeissen) ist.

Meine Frage ist, wie der EUST Wert zustande kommt (und ob man
so etwas nicht per Internet kalkulieren kann, bevor man vor
dem Zoll steht).

Nein, kann man nicht. Das ist so als wolltest du deine Steuern
mal schnell online berechnen. Der ganze Zoll-Scheiß ist
genauso komplex wie das Steuerrecht, mit „schnell mal
nachrechnen“ ist da nix. Es scheitert ja schon daran dass du
nie im Leben eine „elektronische Datenverarbeitungsmaschine“
gesucht hättest wenn du einen Computer beziehen willst…

Rechnungspreis: 454,95
Gesamtkost. Eust: 21,41 (??)
Zollwert: 504,92
Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97

Ganz grob gesagt sollte die EuSt 19% von Warenwert plus
Versandkosten ausmachen. Allerdings kommt es dann noch darauf
an ob die Lieferkosten auf der Rechnung stehen oder gesondert
bezahlt werden usw. usw. usw. Da kann es zu gewissen
Abweichungen wegen anderer Berechnungsmodi kommen.
Aber als Grundregel ist das der richtige Ansatz.

Der EUST Wert = Zollwert + Gesamtkost. Eust = 526,33.

Nee, EuSt ist Warenwert + Transportkosten + Zollbetrag.
Zollwert ist, was die Ware laut Zoll wert ist, der Zollbetrag
das, was man an Zoll zahlen muß.

[Der Zollbetrag ist bei dieser Zolltarifnummer Null, nicht wahr?]

Entschuldigung, aber ich kann (rück-)rechnen:

Wenn ich zu „Zollwert“ von 504,92 den „Gesamtkost. Eust“ von 21,41 addiere und 19% berechne, dann erhalte ich die EUST 100,00, die ich entrichten musste.

Und wenn ich zum „Warenwert“

Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97

addiere, also die drittland-anteiligen Transportkosten, erhalte ich den Zollwert.

Also ist nach Adam Riese in dem hier vorliegenden Fall

Der EUST Wert = Zollwert + Gesamtkost. Eust = 526,33.

Also ist

EUST = 19% EUST Wert

und

EUST Wert = Warenwert + Anteil. Lieferkost. geschätzt + „Gesamtkost. Eust“

Wieder taucht unerklärt dieses

„Gesamtkost. Eust“

auf!

Ist

Gesamtkost. Eust: 21,41 (??)

vielleicht die Gebühr? Aber nein, ich musste ja nur die EUST von 100,00 bezahlen.

Was ist die Bedeutung von „Gesamtkost. Eust“?

Warum gibt es bei einer Ware, für die kein Zoll zu entrichten ist, einen Unterschied zwischen Zollwert und dem „EUST Wert“, der die Basis für due EUST ist?

Versuch’ nicht es zu verstehen, es ist der deutsche und
europäische Wahnsinn, den man selbst mit viel Mühe fast nicht
korrekt erfassen kann. Ich habe das Zeugs wirklich sehr
ausführlich gelernt und krieg’ die einfachen Sachen auch gut
hin, aber bei Spezialfällen ist es nahezu unmöglich das ohne
Fehler oder langes Nachschlagen korrekt beim Zoll anzumelden.

Gruß,

MecFleih

Ich hab’s (s.u.)

Sorry,

aber jetzt bin ich noch verwirrter als zuvor (s.u.)

Einfuhrabgaben bestehen aus 2 Bestandteilen:

  1. dem Zollbetrag
  2. der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Aus China habe ich eine „Datenverarbeitungsmaschine“ erhalten,
so nennt sich das Zolltechnisch, und die Warennummer ist (und
andere Angaben für den Experten werden gleich mitgeliefert, um
nachfragen zu vermeiden):

Ursprungsland: HK
Lieferbedingung: EXW (??)
Verfahren: 4000 (??)
Warennummer: 84714100900 / /

Der Zollbetrag ergibt sich aus dem Zoll auf elektronische
Datenverarbeitungsmaschinen aus Hong Kong. Grundlage ist der
TARIC-Code, den du hier
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…
einsehen kannst - ich denke aber dass du als Laie nicht schlau
daraus werden wirst. Man muß dann genau für jedes Produkt die
korrekte Warentarifnummer nachschlagen, in deinem Fall war das
die
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…,
das ist für Zoll-Kundige sofort als stinknormales Notebook
identifizierbar :smile:

Nein, es ist eher etwas gewesen, was man in Fabrikhallen bei
der Produktautomatisierung oder -analyse findet, zumindest
wenn man daraus ein entsprechendes Produkt machen würde
(Gehäuse, Spannungsversorgung, Firmware).

Du siehst dass die EU ein Interesse am Import der Dinger hat
weil der Drittlandszollsatz 0 ist, aber die
Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt bei einem Inlandskauf) fällt IMMER
an.

Die EuSt wird allerdings nicht nur auf den Warenwert
gerechnet, sondern dort werden auch die Transportkosten
involviert weil diese ebenfalls eine zu versteuernde Leistung
sind, die du erhalten hast.

Wäre Zoll angefallen hätte man den auch nicht nur auf den
Warenwert, sondern einen Großteil der Transportkosten
berechnet - und du hättest den Zollbetrag ebenfalls zusätzlich
versteuern müssen.
Zoll wird allerdings nicht auf Waren/Leistungen innerhalb der
EU berechnet, sondern nur die außerhalb der EU bezogenen Waren
und Leistungen - deswegen werden die Lieferkosten nicht
komplett, sondern nur teilweise verzollt, nämlich soweit als
die Transportleistung außerhalb der EU war. Der Teilbereich,
in dem die Ware innerhalb der EU transportiert wurde, muß
nicht verzollt werden.

In deinem Fall ist das Gerät Ursprungsware aus Hong Kong,
deswegen ist Hong Kong Grundlage der Berechnung - nicht China,
auch wenn das Paket daher kommt. Für Hong Kong gilt dass 70%
der Transportkosten verzollt werden müssen, daher die Angaben
auf deinen Bescheinigungen.

O.K., das erklärt, dass

Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97

die vom Zoll geschätzten Lieferkosten sind.

Bemerkenswert. Ich habe die tatsächlichen Lieferkosten
hingefaxt. Sie beliefen sich auf ca. 30,00. Das haben die dann
wohl einfach ignoriert!?

Da aber kein Zoll anfällt ist
werder der Zollwert - +betrag noch dieser
Transportkostenanteil für dich von Bedeutung…

Verfahren 4000 bedeutet nur dass das eine normale Verzollung
(ich nenne das jetzt mal so anstatt mit Fachbegriffen
herumzuschmeissen) ist.

Meine Frage ist, wie der EUST Wert zustande kommt (und ob man
so etwas nicht per Internet kalkulieren kann, bevor man vor
dem Zoll steht).

Nein, kann man nicht. Das ist so als wolltest du deine Steuern
mal schnell online berechnen. Der ganze Zoll-Scheiß ist
genauso komplex wie das Steuerrecht, mit „schnell mal
nachrechnen“ ist da nix. Es scheitert ja schon daran dass du
nie im Leben eine „elektronische Datenverarbeitungsmaschine“
gesucht hättest wenn du einen Computer beziehen willst…

Rechnungspreis: 454,95
Gesamtkost. Eust: 21,41 (??)
Zollwert: 504,92
Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97

Ganz grob gesagt sollte die EuSt 19% von Warenwert plus
Versandkosten ausmachen. Allerdings kommt es dann noch darauf
an ob die Lieferkosten auf der Rechnung stehen oder gesondert
bezahlt werden usw. usw. usw. Da kann es zu gewissen
Abweichungen wegen anderer Berechnungsmodi kommen.
Aber als Grundregel ist das der richtige Ansatz.

Der EUST Wert = Zollwert + Gesamtkost. Eust = 526,33.

Nee, EuSt ist Warenwert + Transportkosten + Zollbetrag.
Zollwert ist, was die Ware laut Zoll wert ist, der Zollbetrag
das, was man an Zoll zahlen muß.

[Der Zollbetrag ist bei dieser Zolltarifnummer Null, nicht
wahr?]

Entschuldigung, aber ich kann (rück-)rechnen:

Wenn ich zu „Zollwert“ von 504,92 den „Gesamtkost. Eust“ von
21,41 addiere und 19% berechne, dann erhalte ich die EUST
100,00, die ich entrichten musste.

Und wenn ich zum „Warenwert“

Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97

addiere, also die drittland-anteiligen Transportkosten,
erhalte ich den Zollwert.

Also ist nach Adam Riese in dem hier vorliegenden Fall

Der EUST Wert = Zollwert + Gesamtkost. Eust = 526,33.

Also ist

EUST = 19% EUST Wert

und

EUST Wert = Warenwert + Anteil. Lieferkost. geschätzt +
„Gesamtkost. Eust“

Wieder taucht unerklärt dieses

„Gesamtkost. Eust“

auf!

Ist

Gesamtkost. Eust: 21,41 (??)

vielleicht die Gebühr? Aber nein, ich musste ja nur die EUST
von 100,00 bezahlen.

Was ist die Bedeutung von „Gesamtkost. Eust“?

Warum gibt es bei einer Ware, für die kein Zoll zu entrichten
ist, einen Unterschied zwischen Zollwert und dem „EUST Wert“,
der die Basis für due EUST ist?

Die Erklärung findet man bei

http://www.zollamt-portal.de/berechnung/berechnung.html

Ich zitiere:

Jetzt muss noch die Einfuhrumsatztsteuer (EUSt) berechnet werden. Diese berechnet sich nach dem Zollwert + mit der Sendung unmittelbar anfallenden Kosten innerhalb der EU (z.B. Fracht bis zum Empfänger) + Zoll(abgaben) + evtl. sonstige anfallenden Kosten (Verbrauchssteuer, Zusatzzölle u.a.). Diese Summe ergibt den sog. EUSt.-Wert.

Tatsächlich erkennt man, dass

Gesamtkost. Eust: 21,41 (??)

(die fehlenden) 30% von

Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)

ist, also die geschätzten binnenmarkt-anteiligen Transportkosten.

Versuch’ nicht es zu verstehen, es ist der deutsche und
europäische Wahnsinn, den man selbst mit viel Mühe fast nicht
korrekt erfassen kann. Ich habe das Zeugs wirklich sehr
ausführlich gelernt und krieg’ die einfachen Sachen auch gut
hin, aber bei Spezialfällen ist es nahezu unmöglich das ohne
Fehler oder langes Nachschlagen korrekt beim Zoll anzumelden.

Verstanden habe ich es jetzt:

Der EUST-Wert ist für diese Warengruppe, für die kein Zoll anfällt:

Warenwert

  • drittland-anteilige, geschätzte Transportkosten
  • binnenmarkt-anteilige, geschätzte Transportkosten

Gut, der Zoll war so ehrlich und hat 30% + 70% = 100% sein lassen.

Aber dass er geschätzte Transportkosten, die doppelt so hoch waren, wie die von mir angegebenen Transportkosten, das halte ich für unehrlich.

Gruß,

MecFleih

Hi,

ganz simpel: Zoll- und EuSt-WERT sind die Berechnungsgrundlagen. Zoll- und EuSt-BETRAG sind die Summen, die an den Zoll zu entrichten sind.

Zoll fällt in deinem Beispiel nicht an weil die Ware zollfrei ist. Also muß hier nur die EuSt berechnet werden, und die ist 19% von Warenwert plus komplette Frachtkosten (weil bei der EuSt kein Splitting in EU- und nicht-EU-Anteil vorgenommen wird). Das war’s…

„Verwerfungen“ kann es dadurch geben dass die Frachtkosten auf der Rechnung anders ausgewiesen werden als tatsächlich anfielen. Also wenn den Kunden z. B. eine immer gleiche Frachtpauschale auf die Rechnung geschrieben wird, der Versender dem Lieferdienst aber de facto gewichts- oder serviceabhängige andere Lieferkosten bezahlt hat. Der Zoll richtet sich dann, wenn es bekannt ist, nach den tatsächlichen Kosten und nicht dem, was auf der HAndelsrechnung ausgewiesen wurde.

Gruß,

MecFleih

Danke,

sollte ich einmal einen Vertriebshandel aufmachen, melde ich mich wieder. Der Zollwert und das Auflisten der EU-anteiligen Frachtkosten vor der Angabe der geschätzten Frachtkosten haben mich beim Überfliegen ziemlich irritiert und neugierig gemacht.

Gruß.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]