Sorry,
aber jetzt bin ich noch verwirrter als zuvor (s.u.)
Einfuhrabgaben bestehen aus 2 Bestandteilen:
- dem Zollbetrag
- der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Aus China habe ich eine „Datenverarbeitungsmaschine“ erhalten,
so nennt sich das Zolltechnisch, und die Warennummer ist (und
andere Angaben für den Experten werden gleich mitgeliefert, um
nachfragen zu vermeiden):
Ursprungsland: HK
Lieferbedingung: EXW (??)
Verfahren: 4000 (??)
Warennummer: 84714100900 / /
Der Zollbetrag ergibt sich aus dem Zoll auf elektronische
Datenverarbeitungsmaschinen aus Hong Kong. Grundlage ist der
TARIC-Code, den du hier
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…
einsehen kannst - ich denke aber dass du als Laie nicht schlau
daraus werden wirst. Man muß dann genau für jedes Produkt die
korrekte Warentarifnummer nachschlagen, in deinem Fall war das
die
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…,
das ist für Zoll-Kundige sofort als stinknormales Notebook
identifizierbar 
Nein, es ist eher etwas gewesen, was man in Fabrikhallen bei der Produktautomatisierung oder -analyse findet, zumindest wenn man daraus ein entsprechendes Produkt machen würde (Gehäuse, Spannungsversorgung, Firmware).
Du siehst dass die EU ein Interesse am Import der Dinger hat
weil der Drittlandszollsatz 0 ist, aber die
Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt bei einem Inlandskauf) fällt IMMER
an.
Die EuSt wird allerdings nicht nur auf den Warenwert
gerechnet, sondern dort werden auch die Transportkosten
involviert weil diese ebenfalls eine zu versteuernde Leistung
sind, die du erhalten hast.
Wäre Zoll angefallen hätte man den auch nicht nur auf den
Warenwert, sondern einen Großteil der Transportkosten
berechnet - und du hättest den Zollbetrag ebenfalls zusätzlich
versteuern müssen.
Zoll wird allerdings nicht auf Waren/Leistungen innerhalb der
EU berechnet, sondern nur die außerhalb der EU bezogenen Waren
und Leistungen - deswegen werden die Lieferkosten nicht
komplett, sondern nur teilweise verzollt, nämlich soweit als
die Transportleistung außerhalb der EU war. Der Teilbereich,
in dem die Ware innerhalb der EU transportiert wurde, muß
nicht verzollt werden.
In deinem Fall ist das Gerät Ursprungsware aus Hong Kong,
deswegen ist Hong Kong Grundlage der Berechnung - nicht China,
auch wenn das Paket daher kommt. Für Hong Kong gilt dass 70%
der Transportkosten verzollt werden müssen, daher die Angaben
auf deinen Bescheinigungen.
O.K., das erklärt, dass
Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97
die vom Zoll geschätzten Lieferkosten sind.
Bemerkenswert. Ich habe die tatsächlichen Lieferkosten hingefaxt. Sie beliefen sich auf ca. 30,00. Das haben die dann wohl einfach ignoriert!?
Da aber kein Zoll anfällt ist
werder der Zollwert - +betrag noch dieser
Transportkostenanteil für dich von Bedeutung…
Verfahren 4000 bedeutet nur dass das eine normale Verzollung
(ich nenne das jetzt mal so anstatt mit Fachbegriffen
herumzuschmeissen) ist.
Meine Frage ist, wie der EUST Wert zustande kommt (und ob man
so etwas nicht per Internet kalkulieren kann, bevor man vor
dem Zoll steht).
Nein, kann man nicht. Das ist so als wolltest du deine Steuern
mal schnell online berechnen. Der ganze Zoll-Scheiß ist
genauso komplex wie das Steuerrecht, mit „schnell mal
nachrechnen“ ist da nix. Es scheitert ja schon daran dass du
nie im Leben eine „elektronische Datenverarbeitungsmaschine“
gesucht hättest wenn du einen Computer beziehen willst…
Rechnungspreis: 454,95
Gesamtkost. Eust: 21,41 (??)
Zollwert: 504,92
Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97
Ganz grob gesagt sollte die EuSt 19% von Warenwert plus
Versandkosten ausmachen. Allerdings kommt es dann noch darauf
an ob die Lieferkosten auf der Rechnung stehen oder gesondert
bezahlt werden usw. usw. usw. Da kann es zu gewissen
Abweichungen wegen anderer Berechnungsmodi kommen.
Aber als Grundregel ist das der richtige Ansatz.
Der EUST Wert = Zollwert + Gesamtkost. Eust = 526,33.
Nee, EuSt ist Warenwert + Transportkosten + Zollbetrag.
Zollwert ist, was die Ware laut Zoll wert ist, der Zollbetrag
das, was man an Zoll zahlen muß.
[Der Zollbetrag ist bei dieser Zolltarifnummer Null, nicht wahr?]
Entschuldigung, aber ich kann (rück-)rechnen:
Wenn ich zu „Zollwert“ von 504,92 den „Gesamtkost. Eust“ von 21,41 addiere und 19% berechne, dann erhalte ich die EUST 100,00, die ich entrichten musste.
Und wenn ich zum „Warenwert“
Abzüge/Hinzurechnungen: 10
Betrag: 71,39 (??)
Kurs: 1
Prozent: 70
Total: 49,97
addiere, also die drittland-anteiligen Transportkosten, erhalte ich den Zollwert.
Also ist nach Adam Riese in dem hier vorliegenden Fall
Der EUST Wert = Zollwert + Gesamtkost. Eust = 526,33.
Also ist
EUST = 19% EUST Wert
und
EUST Wert = Warenwert + Anteil. Lieferkost. geschätzt + „Gesamtkost. Eust“
Wieder taucht unerklärt dieses
„Gesamtkost. Eust“
auf!
Ist
Gesamtkost. Eust: 21,41 (??)
vielleicht die Gebühr? Aber nein, ich musste ja nur die EUST von 100,00 bezahlen.
Was ist die Bedeutung von „Gesamtkost. Eust“?
Warum gibt es bei einer Ware, für die kein Zoll zu entrichten ist, einen Unterschied zwischen Zollwert und dem „EUST Wert“, der die Basis für due EUST ist?
Versuch’ nicht es zu verstehen, es ist der deutsche und
europäische Wahnsinn, den man selbst mit viel Mühe fast nicht
korrekt erfassen kann. Ich habe das Zeugs wirklich sehr
ausführlich gelernt und krieg’ die einfachen Sachen auch gut
hin, aber bei Spezialfällen ist es nahezu unmöglich das ohne
Fehler oder langes Nachschlagen korrekt beim Zoll anzumelden.
Gruß,
MecFleih