Hallo,
erstmal ganz grundsätzlich: der Zoll überwacht alle Importe in die Europäische Union damit nur das hereinkommt, was erwünscht ist - illegale Waren aller Art sollen abgefangen werden.
Zum anderen erhebt der Zoll Einfuhrabgaben, deren Sinn es ist den hiesigen Markt zu schützen. Bekleidung aus China zum Beispiel wird durch den Zollbetrag künstlich verteuert damit es mehr Sinn macht einheimische Produkte zu kaufen. Heimische Hersteller bleiben dadurch konkurrenzfähiger, denn der Preisunterschied zu billiger Importware wird kleiner.
Waren, an deren Import wir allerdings ein Interesse haben, sind zollfrei.
Einfuhrabgaben bestehen aus 2 Bestandteilen:
- dem Zollbetrag
- der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Dazu weiter unten mehr…
habe mir vor ca 3 Wochen einen Kimono für mein Brazilian Jiu
Jitsu Training in Amerika gekauft und heute hatte ich dann
auch endlich Post. Dies ist nun ein grüner Schein der
Deutschen Post, in welchem „Benachrichtigung über den Eingang
einer Sendung mit Drittlandsware“ steht. Sprich, ich muss mein
Paket dort abholen.
Die Post darf, im Gegensatz zu Paketdiensten, eingehende Sendungen ohne Avise des Warenempfängers verzollen. Zugleich landen Sendungen, deren Zollabwicklung aufgrund von Unklarheiten nicht durchgeführt werden kann, auf einem Binnenzollamt und man muß die Formalitäten selber regeln. Dazu hast du jetzt eine Benachrichtigung bekommen.
Mich würde aber interessieren was mich noch an Kosten in etwa
erwarten wird, da ich mir nicht sicher bin ob das „gift“, als
was es deklariert irgendeine Relevanz hat? Der Kimono selbst
hat 50$ gekostet und Versand mit Gebühren sind auch nochmal
55$. Dies Steht in der Customs Declaration unter Value, wobei
ich nun auch nicht weiß ob das als Warenwert zählt oder auch
als Summe angerechnet wird, welche ich bezahlt habe. Vom
Absender her kann man nicht unbedingt darauf schließen, dass
es sich um einen Versandhandel dreht.
Das Problem ist womöglich dass die Warenbeschreibung unklar ist. Den Hinweis auf den elektronischen Zolltarif EZT http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… hast du ja schon bekommen. Um die Ware nun korrekt einzutarifieren muß festgestellt werden ob die Waren gewirkt (umgangssprachlich: verknüpfte, gehäkelte Stoffe) oder gewebt (also übliches verweben von Fäden) ist, ob es sich um männliche oder weibliche Bekleidung handelt und aus welchem Stoff es hergestellt wurde. Erst dann läßt sich die korrekte Warentarifnummer feststellen und damit auch der gültige Zollsatz.
Weiterhin wird immer nach dem Ursprungsland-Prinzip verzollt, d. h. es ist nicht entscheidend dass das Paket aus den USA kommt, sondern wo der Kimono hergestellt wurde. Man kann hier mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vermuten dass er in China, Bangladesh, Vietnam oder einem anderen der weltweit absolut führenden Produktionsländer geschneidert wurde, erst Recht da das Kleidungsstück dort getragen wird.
Vielleicht fehlt der beigefügten Proformarechnung ausreichend Information um nun festzustellen woher der Artikel wirklich kommt - ist nur eine weitere Vermutung…
Geschenke können bis zu einem Warenwert von 45 EUR freigeschrieben und somit zollfrei und vereinfacht eingeführt werden. Es geistert aber unauslöschlich der Irrglaube durch’s Land dass man nur „gift“ auf ein Paket schreiben müsse und schon sei es ein Geschenk - das ist mitnichten so. Es gibt verschiedene Bedingungen, die womöglich nicht erfüllt sind… kann ich hier natürlich nicht feststellen.
Also, was ich gerne wissen würde ist zum einen, wie ich mich
beim Zoll am besten verhalte und was mich im schlechtesten
Fall noch an Gebühren erwarten könnte?!
Erstmal hören was sie sagen. Vielleicht wollen sie nur genaue Angaben über den Paketinhalt. Dann mußt du mit Infos darüber rausrücken aus welchem Material der Kimono ist, ob das ein gewebter oder gewirkter Stoff ist und wo die Ware hergestellt wurde.
Sollte eine Freischreibung nicht drin sein - aus irgendwelchen Gründen - wird eine normale Verzollung, genannt „Abfertigung in den freien Verkehr“ fällig. Die Zöllner werden dir behilflich sein…
Was nun die Kosten angeht: die bisherigen Angaben in diesem Thread sind allesamt falsch! Korrekterweise sieht’s so aus:
Der Zollbetrag besteht aus allen Waren und Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind. Deswegen muß man hier den kompletten Warenwert verzollen, dazu aber auch einen Teil der Versandkosten, denn ein Teil der Transportleistung fand außerhalb der EU statt und ist zollpflichtig, ein Teil der Transportleistung fand in EU-Land statt und muß daher nicht verzollt werden. Wie hoch der zu verzollende Anteil der Transportkosten ist hängt davon ab wo in den USA das Paket abgeschickt wurde. Normalerweise bewegt sich der zu verzollende Transportkostenanteil bei 70% (Ostküste) bis 78% (Mitte und Westen), Honolulu 89%.
Für die Zollberechnung nimmst du also den vollen Warenwert plus 70% oder 78% der Transportkosten. Auf diese Summe wird dann der Zollsatz angewendet. Den Zollsatz kann man im EZT, siehe Link oben, nachschlagen, wenn man eben die ganzen genannten Angaben Stoff, Machart, blablabla, durchklickt und das Ursprungsland angibt.
Wenn du richtig Pech hast kann es passieren dass ausgerechnet dein Kimono aus irgendwelchen Gründen nicht einfuhrfähig ist, weil er aus China stammt oder man ein Ursprungszeugnis braucht (was du nicht hast und auch nicht so ohne weiteres beschaffen kannst - es sei denn du hast Kontakt zur chinesischen IHK…). In dem Fall wird der Zoll hart bleiben und anbieten die Waren zurückzuschicken oder kostenpflichtig zu vernichten (was natürlich völlig sinnlos ist). Dann hast du aber keine Chance mehr die Ware zu bekommen. Ärgerlich, aber theoretisch denkbar. Bekleidung aus China ist immer „heiße Ware“, bei der es Probleme geben kann.
Zusätzlich zum Zollbetrag fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Das ist das Pendant zur MwSt bei Inlandskäufen, daher beträgt die EUSt auch 19%. Versteuert werden muß „alles“, also Warenwert, volle Transportkosten UND der zuvor berechnete Zollbetrag.
Deine Gesamt-Einfuhrabgaben sind dann Zollbetrag und EUSt zusammen.
Meine ganz, ganz, ganz grobe, aber oft passende Grundregel ist dass bei Bekleidung die Hälfte des Rechnungsbetrags nochmal in EUR als Einfuhrabgabe kalkuliert werden muß. Wie gesagt, das ist eine wirklich sehr grobe und manchmal auch nicht aufgehende Regel, die man nicht verbindlich formulieren kann, aber häufig paßt es.
Geh’ einfach hin zum Zoll, nimm’ viel Geld mit
, hör’ dir an was sie sagen und dann schaust du weiter. „Tricks“ bringen nichts weil die Zöllner im Zweifel anweisen „Paket öffnen und Inhalt darlegen“ - dann wird also eine Beschau gemacht und geguckt was tatsächlich Sache ist.
Der Vorgang ist immer ein bisschen grotesk wenn die Zöllner aus Haftungsgründen nichts anfassen und dich das Paket öffnen lassen, aber dann entscheiden was weiter passiert. Ich habe Import-Verzollung für einen Paketdienst gemacht und habe das Spielchen ab und zu in der Luftfracht-Verzollung eines Großflughafen gesehen…
Gruß,
MecFleih