Hi Experts,
folgendes Konstrukt:
Mein Kunde (CH) möchte weitere Filialen in KSA eröffnen.
Der Empfänger in KSA ist eigenständig (Franchisenehmer) und begleicht auch die Rechnung.
Die Ware soll von unserem Lager in D in das Lager unseres Kunden in D (Zentrallager) verbracht werden. Für mich also erstmal eine innerdeutsche steuerpflichtige Lieferung.
Nun stehen folgende Varianten zur Diskussion:
Variante A:
Entweder wie oben beschrieben. Dann würde der Versand vom Kunden in KSA organisiert werden, ab Zentrallager meines Kunden in D.
Rechnung soll ja vom Empfänger in KSA beglichen werden. Der will aber keine Ust. zahlen.
Wer wäre denn hier nun Ausführer?
Wir? Wir liefern ja nur innerdeutsch.
Variante B:
Wir übernehmen den Versand per Seefracht von unserem Lager nach KSA.
Hier wäre die Frage nach Ausführer, Versender und die Frage nach der steuerpflicht klar.
Nun habe ich in den KuM nachgelesen was für den Transport so alles nötig ist. Laut KuM wird eine Originalrechnung benötigt, beglaubigt von der IHK und unterschrieben von Personen gemäss HRB, also GF.
Weiterhin soll die Rechnung vom Konsulat in Berlin „legalisiert“ werden. Und dies darf nur der Ausführer. Daher wäre es wichtig wie ich in Variante A dastehe.
Weiterhin schweigt sich das KuM aber darüber aus, ob diese Legalisierung für alle Waren vorgenommen werden muss oder aber nur für restricted goods.
Für mich stellt sich also die Frage wer für die Dokumente zuständig ist und welche Dox überhaupt benötigt werden.
Mein Kollege meinte, das bei Variante A wir auch Ausführer wären. Aufgrund der Tatsache dass die Rechnung vom Empfänger in KSA beglichen wird und wir vom Weitertransport Kenntnis haben.
Weiterhin dadurch, weil wir eine AE erstellen.
Nur haben wir keinen Nachweis für den Export. Das gibt Probleme mit dem FA.
Muss ich überhaupt Dokumente erstellen?
Ich wäre in diesem Fall geneigt unserem Kunden eine entsprechende Langzeitlieferantenerklärung auszustellen. Der Rest wäre sein Bier.
Was meint ihr?
Gruss Jakob
