Post Fehler Rücksendung vor Ablauf der Lagerfrist

Hallo,

Eine Büchersendung wurde von der Post vor Ablauf der Lagerfrist zurückgesendet, so dass sie nicht mehr da war als der Empfänger sie abholen wollte.

Die Sendung wurde jetzt erneut verschickt und die Post hat einmal Büchersendungsporto (0,85 Euro) erstattet. Um den Zeitverlust auszugleichen (Büchersendungen brauchen 2-5 Tage) wurde die Sendung diesmal als Brief geschickt (2,20 Euro, Lieferzeit 1 Tag). Die Portodifferenz hierfür wurde von der Post nicht erstattet.

Ist es korrekt von der Post, dass das Grundporto erstattet wird, es aber keine Erstattung für einen schnellere Versandart zum Ausgleich des Zeitverlustes gibt?

Stephanie

Hallo Stephanie!

Ist es korrekt von der Post, dass das Grundporto erstattet
wird, es aber keine Erstattung für einen schnellere Versandart
zum Ausgleich des Zeitverlustes gibt?

Ja. Es sei denn du kannst einwandfrei nachweisen, dass die Post die Lagerfrist unterschritten hat, denn sogar die Erstattung des Grundportos ist meines Wissens nach Kulanz und kein Muss.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo,

hatte erst gar nicht gesehen, dass es doch noch eine Antwort gab.

Es sei denn du kannst einwandfrei nachweisen, dass die
Post die Lagerfrist unterschritten hat,

Der Nachweis war ja kein Problem, ich hatte ja die Sendung zurückbekommen mit entsprechenden Stempeln und Aufklebern, dass die Sendung höchstens 1-2 Tage gelagert wurde.

Stephanie