Zoll: Versand von Software in die Schweiz

Liebe Experten,

ich muss gewerblich Software in die Schweiz versenden.
Es handelt sich um Software, die auf einem Datenträger (DVD-Box) versandt wird. (Zusätzlich wird die Lizenz für diese Software per E-Mail versandt.)

Der Datenträger ist so gut wie nichts wert (0 - 5 EUR). Der Kunde zahlt 5.000 EUR für die Softwarelizenz.

Was muss ich beim Versand beachten? Ich habe gelesen, dass Software zollrechtlich nicht als Ware gilt. Muss ich trotzdem eine Ausfuhranmeldung für die Software ausfüllen? Muss ich etwas bei der Rechnungsstellung beachten?

Danke im Voraus!

Hallo,

Software, z. B. als Email versendet, wird tatsächlich nicht als Ware erfaßt da sie nicht physikalisch greifbar ist. Insofern muß diese nicht verzollt werden.
Die DVD muß allerdings zolltechnisch behandelt werden da es sich ja um eine Ware handelt…

Die große Frage ist jetzt was auf der Rechnung steht, die dem Paket beigefügt ist. Danach richtet sich der Aufwand des Exports und auch die Kosten. Wenn da steht „DVD, Wert 50 Cent“ interessiert es wenig, wenn aber auf der Rechnung steht „DVD, Wert 5000 EUR“ sieht es anders aus.

Ab 3000 EUR Warenwert mußt du zu einem Binnenzollamt gehen und die Ausfuhr anmelden.

Interessant ist allerdings nun wie die Einfuhr in der Schweiz gehandhabt wird. Dazu kann ich aber wenig sagen weil ich nur den deutschen Import kenne, nicht den der Schweiz. Vielleicht weiß hier jemand mehr oder du googlest mal nach Infos seitens des schweizerischen Zolls.

Frag’ ansonsten, was die Ausfuhr angeht, mal beim deutschen Zoll-Infocenter nach. Kontaktdaten siehe Zoll.de oder in einem meiner letzten Postings hier.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

danke für die Antwort. Ich bin inzwischen etwas weiter, habe aber eine neue Frage dazu.

Ich habe das Zollcenter erreicht und zolltechnisch könnten wir die DVD und Software mit einem geringen Wert (bspw. 50 Cent) deklarieren.
Die Lizenz würden wir dann per E-Mail versenden und mit 5.000 EUR separat in Rechnung stellen mit dem Vermerk auf der Rechnung, dass der Versand per E-Mail erfolgt ist.

Für den Zoll wäre das in Ordnung.
ABER: wäre das auch ok für’s Finanzamt?