Liebe Wissenden!
Ich habe eine Frage bezüglich der Erstellung eines Lieferscheins. Wenn ich die Rechnung schon gestellt habe und die Zahlung per Vorkasse erfolgt ist, ist es dann notwendig bei der nachfolgenden Lieferung noch einen Lieferschein beizuglegen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Martin
Moin,
ja, denn sonst wäre eine Prüfung auf Richtigkeit/Vollständigkeit vom Empfänger beim Wareneingang nicht durchführbar.
Zum anderen ist bei einer Rechnung per Vorkasse kein Leistungsdatum angegeben (wie auch?). Demnach müsste auf der Vorkasse Rechnung ein Vermerk zu finden sein, dass der Leistungszeitpunkt sich aus dem Lieferschein ergibt. Ergo ist ein solcher auszustellen, da die Rechnung sonst nicht den gültigen Normen entspricht (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG).
Ist jedoch festgelegt, wann die Lieferung nach der Zahlung erfolgen wird kann der Monat des Leistungszeitpunktes in der Rechnung genannt werden. Nun kenne ich aber die entsprechende Rechnung bzw. die Art der Ausstellung nicht.
Ansonsten stehts hier genau: http://www.wuppertal.ihk24.de/produktmarken/standort…
Gruss Jakob
Vielen Dank! Gruss Martin