Hallo,
ich möchte etwas von China nach Dtl mit einem Expressservice
schicken. Nun möchte ich aber die Zoll- und
Einfuhrumsatzsteuerrechnung nicht an die Lieferaddresse
geschickt bekommen, sondern an eine andere Adresse in Dtl.
Geht das?
Klar, das ist ja ein klassisches Streckengeschäft. Anstatt die Ware erstmal zum Firmensitz senden zu lassen, von wo sie zum Kunden weiter gesendet werden muss, spart man einen Transportweg indem die Ware direkt an den Kunden geliefert wird.
„Ship to“ und „bill to“ kann man mit unterschiedlichen Adressen auf die Rechnung schreiben. Dann ist für den Zoll der Unterschied ersichtlich.
Der Paketdienst muss das bei der Zollanmeldung so handhaben dass als Einführer der Ware der „bill to“ angegeben wird, auch wenn die Ware an den „ship to“ ausgeliefert wird…
Ich habe nämlich mit dem Expresservice gesprochen, und wollte
das so machen, dass Receiver Adresse A ist und die
Lieferadresse Adresse B ist, an die das Produkt geschickt
werden soll. Ich habe gehört, dass das geht. Aber als ich mit
denen gesprochen habe, da meinten die nur, das geht nicht. Da
ich weiß, wie die Chinesen manchmal arbeiten hab ich das nicht
geglaubt. Und deshalb frag ich jetzt hier nach.
Es geht wenn das innerhalb eines Landes stattfindet, also sowohl die Rechnungs- wie auch die Lieferadresse in Deutschland liegen. Wenn es in unterschiedliche Länder geht wird das sehr kompliziert.
Wenn aber beide Adressen in Deutschland liegen ist es kein Problem für die deutsche Zollanmeldung. Du solltest das nochmal mit dem Paketdienst durchkaspern oder einen anderen Anbieter wählen, denn es liegt dann allein an den örtlichen Vertretern des Paketdienstes, die sich quer stellen.
Denn, was soll
das denn, dass ich die Zollabfertigung bezahle und der Kunde
erhält die Rechnung. Das gibts doch nicht!
Naja, jetzt kommt es drauf an: es muss eine Originalrechnung am Paket sein - und das ist auch die Rechnung, nach der verzollt wird. Insofern kannst du natürlich nur die Rechnung, die der Endkunde bekommen soll, ans Paket heften und nach den dort angegebenen Werten wird auch verzollt.
Was nicht geht: dass eine Firma Ware im Ausland kauft und mit der (preiswerten) Einkaufsrechnung verzollt, die Ware dann aber direkt an einen Kunden liefern lässt (der diese Einkaufsrechnung natürlich nicht sehen soll) und dem man dann per Post die (höhere) Verkaufsrechnung schickt.
Da gibt es nur 2 Möglichkeiten: Entweder Versand an den Kunden, dessen zu zahlende Endrechnung ist am Paket - und dann muss natürlich auch danach verzollt werden.
Oder man lässt sich Ware zur eigenen Adresse schicken und verzollt auch nur die eigene Einkaufsrechnung, muss die Ware dann aber in einem weiteren Schritt mit der entsprechend höheren Verkaufsrechnung an den Kunden senden.
Es MUSS aber eine Rechnung mit den Warenwerten am Paket sein - und nach dieser Rechnung wird auch verzollt. Also mit „billiger“ Einkaufsrechnung aus China senden lassen und verzollen, zugleich aber mit „teurer“ Verkaufsrechnung direkt beim Kunden anliefern lassen - das geht nicht.
Gruß,
MecFleih