Wer weiß was über Konsilager?
Hallo,
wer kann mir helfen? –ich soll für einen Kunden ein Konsilager einrichten. Mein Kunde ist quasi auch der Käufer des eigentlichen Produktes… -da ich der Lagerhalter dieses Kunden bin, - steht die Frage im Raum, ob ich nicht für ihn ein Konsilager einrichten kann… -kein Problem… -nur wie geht das…?
-der eigentliche Produktlieferant kommt aus China, -also nicht EU…
-auf dem Produkt liegt kein Zoll, nur Einfuhrumsatzsteuer…
-Ich soll mich um den Transport aus dem Seehafen und um die Einlagerung vor Ort kümmern (…technisch alles kein Problem!).
-Ist es richtig, das ich einen Vertrag mit dem Menschen aus China mache, und mit diesem dann auch abrechne… (-und der dann die Kosten wiederum an meinen eigentlichen Kunden in Rechnung stellt…?)
–oder besteht auch die Möglichkeit, das ich meine Kosten direkt mit meinem Kunden aus Deutschland abrechne… (-und mit diesem auch den Vertrag über die Einlagerung mache?)
-Mein Kunde sieht den Vorteil darin, das Produkt aus China erst zu bezahlen, wenn er es braucht (-dem kann ich natürlich folgen…?)
–dennoch muss ja auch irgendwie diese Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden…???
–wer macht das…? (der Chinese, mein Kunde, -oder ich?)
–und vor allem wann? (-muss ich was dafür aufzeichnen? –für’n Zoll oder fürs Finanzamt?)
-oder besteht vielleicht sogar die Möglichkeit, diese Aufgaben dem Mann aus China zu übertragen? –so, das ich mich da gar nicht drum kümmern muss?
-muss ich mein Konsilager irgendwo anmelden…? Z.B. Zoll oder Finanzamt?
-ich habe schon beim Hauptzollamt nachgefragt, ob die mir helfen können, -aber der meinte das wäre nicht seine Aufgabe… (-ist das richtig.?? -oder hatte der nur keine Lust?)
…Fragen über Fragen… -vielleicht kann mir ja jemand helfen…?
Gruß Christoph