Konsilager

Wer weiß was über Konsilager?

Hallo,
wer kann mir helfen? –ich soll für einen Kunden ein Konsilager einrichten. Mein Kunde ist quasi auch der Käufer des eigentlichen Produktes… -da ich der Lagerhalter dieses Kunden bin, - steht die Frage im Raum, ob ich nicht für ihn ein Konsilager einrichten kann… -kein Problem… -nur wie geht das…?

-der eigentliche Produktlieferant kommt aus China, -also nicht EU…

-auf dem Produkt liegt kein Zoll, nur Einfuhrumsatzsteuer…

-Ich soll mich um den Transport aus dem Seehafen und um die Einlagerung vor Ort kümmern (…technisch alles kein Problem!).

-Ist es richtig, das ich einen Vertrag mit dem Menschen aus China mache, und mit diesem dann auch abrechne… (-und der dann die Kosten wiederum an meinen eigentlichen Kunden in Rechnung stellt…?)

–oder besteht auch die Möglichkeit, das ich meine Kosten direkt mit meinem Kunden aus Deutschland abrechne… (-und mit diesem auch den Vertrag über die Einlagerung mache?)

-Mein Kunde sieht den Vorteil darin, das Produkt aus China erst zu bezahlen, wenn er es braucht (-dem kann ich natürlich folgen…?)

–dennoch muss ja auch irgendwie diese Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden…???

–wer macht das…? (der Chinese, mein Kunde, -oder ich?)

–und vor allem wann? (-muss ich was dafür aufzeichnen? –für’n Zoll oder fürs Finanzamt?)

-oder besteht vielleicht sogar die Möglichkeit, diese Aufgaben dem Mann aus China zu übertragen? –so, das ich mich da gar nicht drum kümmern muss?

-muss ich mein Konsilager irgendwo anmelden…? Z.B. Zoll oder Finanzamt?

-ich habe schon beim Hauptzollamt nachgefragt, ob die mir helfen können, -aber der meinte das wäre nicht seine Aufgabe… (-ist das richtig.?? -oder hatte der nur keine Lust?)

…Fragen über Fragen… -vielleicht kann mir ja jemand helfen…?

Gruß Christoph

Wer weiß was über Konsilager?

moin,
ich hoere diesen begriff zum ersten mal, aber so, wie du die anforderungen beschreibst, handelt es sich um ein „bonded warehouse“.

dazu kann dir dein hiesiges zollamt viel erzaehlen!!
der verwaltungsaufwand ist enorm, der finanzielle aufwand fuer sicherheitsleistungen auch, aber wenn der kunde langfristig gebunden ist, kann man ein schweinegeld damit verdienen!!!

gruss
khs

Vielleicht hilft dir wiki hier weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Konsignationslager

Hi,

einmal Darla´s Link anschauen. Zur Einfuhrumsatzsteuer steht auch was auf der Wiki-Diskussionsseite.

Aber erstmal eine grundsätzliche Frage. Was für ein Unternehmen bist du?

Irgendwie erschließt sich mir die Situation nicht. In deinem beschriebenen Beispiel sind ein paar Punkte unstimmig.

z.B.
Du organisierst den Nachlauf --> Damit wärest du ein Spediteur.
Du kaufst Ware in China und verkaufst sie in D --> Damit bist du ein gewöhnlicher Händler.

Das wären Punkte die dagegen sprechen das das Unternehmen der Lagerhalter ist.

Aber bevor man ausholt, denke ich, werden noch ein paar mehr Informationen zu deinem Unternehmen benötigt.

Gruß
Rich

Wer weiß was über Konsilager?

30.10.2008

…ja, -erstmal an alle die mitwirken, -herzlichen dank…
-vielleicht habe ich mich auch einfach nicht richtig ausgedrückt…

1.ich bin eigentlich nur ein spediteur mit eine halle…

2.in dieser halle lager ich z.zt. artikel für die verarbeitende industrie ein… (-schlicht gesagt: die halle ist einfach vermietet und ich organisiere den transport in das verarbeitende werk)

3.nun will die fabrik teile aus der ukraine (-nicht china, -aber hat man mir auch heute erst mitgeteilt) einführen, diese bei uns einlagern lassen, und bedarf sich just-in-time die einzelnen kisten von mir anliefern lassen…

4.die teile sollen natürlich erst bezahlt werden, wenn sie auch das verarbeitende werk (-das meines nachbarn) direkt erreichen…

+++bis hier hin ist alles klar+++

5.-unklar ist: -mein nachbar (-die fabrik) will natürlich auch erst die einfuhrumsatzsteuer bezahlen, wenn er das zeugs abnimmt… (-auch nachvollziehbar…)

6.-nur mein zollmann sagt:-das geht nicht! -einfuhrumsatzsteuer muß gleich bei eintritt in die eu bezahlt werden…

7.-mein kunde sagt: -woanders muß er die einfuhrumsatzsteuer auch erst bezahlen, wenn er das produkt bezahlt… (-also bei übernahme aus meinem lager)

8.-der zollmann auf den einwand: -das würde nur gehen, wenn man ein zolllager hat… -aber das könne er mir nur genehmigen, wenn auch zoll auf dem produkt liegt… -aber das ist doch zollfrei…!!!

9.die eigentliche frage lautet ja jetzt: -wie schaffe ich es, die einfuhrumsatzsteuer erst bezahlen zu müssen, wenn das produkt mein lager verläßt und dieses kein zollager ist?

10.-und wo muß man sowas beantragen?

++nochmal danke > und gruß Christoph

Moin Christoph,

hol Dir bitte professionelle Hilfe, das Thema ist definitiv nicht trivial genug, um hier in einem Forum diskutiert zu werden.

Meines Erachtens muss sich der ukrainische Lieferer in D umsatzsteuerlich anmelden und entweder selber oder durch einen Dienstleister die Ware bei Eintritt in die BRD entzollen.
Du brauchst in der Regel einen Vertrag mit Deinem Kunden und(!) mit dem Lieferer, da die Ware, die Du lagerst, natürlich dem Lieferer gehört. Willst Du das wirklich? Ich würds den Profis überlassen …

Grüße
Jürgen

…ja, ich glaub das auch… -ist wirklich nicht ganz so einfach… -danke dennoch…

gruß christoph

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