Hallo,
wer kann helfen? Ware kam beschädigt an ( Paket war schon beschädigt ) Ware geht wieder zurück und der Verkäufer erstattet das Geld nicht muß erst abklären mit UPS.
Wer kann TIPP geben, was der Käufer nun machen soll!!
( Privat von Privatkauf ).
Ohne nähere Infos zum Vertragsinhalt würde ich zunächst BGB §
447 als anwendbar sehen.
und was genau würdest du dort als anwendbar sehen?
das was da drin steht, nämlich dass die Gefahr auf den Käufer über geht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Gegenfrage: Welche Grundlage hat deine Aussage „Käufer kann erneute Lieferung verlangen“?