Päckchen mit Handy verschwunden

Ein Paketzusteller vergisst beim beladen seines Fahrzeuges dass nachkontrollieren der Rollkarte/Lade und Adressverzeichnis
Beim Kunden stellt er fest, das dass Päckchen für den Kunden nicht im Fahrzeug ist. Er ruft sofort in seiner Firma an, aber auch da ist das Päckchen nicht mehr vorhanden, dh es muss von einem seiner Kollegen in einem unbeobachteten Moment gestohlen worden sein.
Der Firmeninhaber/Chef erstattet Anzeige gegen unbekannt und fordert von seinem Angestellten Schadenersatz in voller Höhe des Warenwertes und verlangt ebenso 250 Euro Vertragsstrafe wegen Abhandenkommen - sodass der Zusteller über 500 Euro an seinen AG zahlen soll.
Nun stellt sich hier die Frage ob das rechtens ist, da anzunehmen wäre, dass der Betriebsinhaber dagegen versichert ist (Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht)
Wenn also eine Versicherung für den Schaden eintritt und der Unternehmer nicht zahlen muss - wieso soll dann der Zusteller dem Chef 500 Euro zahlen ?
Ist es nicht rechtlich so das der Zusteller nur bei Vorsatz oder groben fahrlässigem Verhalten in voller Höhe Ersatz leisten muss ?
Wem muss der Zusteller wenn überhaupt zahlen - an den Chef oder an die Versicherung ?
Könnte der Zusteller gegen die geforderte Summe klagen oder darf der Chef das Geld einfach so vom Lohn einbehalten ( 160Euro, da nur Aushilfe)
Für Antworten bedanke ich mich im voraus

Hi,

eigentlich eher eine Frage für das Rechtsbrett…

Ein Paketzusteller vergisst beim beladen seines Fahrzeuges
dass nachkontrollieren der Rollkarte/Lade und
Adressverzeichnis

Ist das grob fahrlässig? Ich bin kein Rechtsexperte, kann mir aber beide Argumentationen vorstellen. Es kann wahlweise ein relativ kleines Versehen sein, also leichte Fahrlässigkeit. Es kann genauso grobe Fahrlässigkeit sein weil es nun wirklich sehr naheliegend und einfach ist, auf solche Dinge zu achten.

Beim Kunden stellt er fest, das dass Päckchen für den Kunden
nicht im Fahrzeug ist. Er ruft sofort in seiner Firma an, aber
auch da ist das Päckchen nicht mehr vorhanden, dh es muss von
einem seiner Kollegen in einem unbeobachteten Moment gestohlen
worden sein.

Liegt zumindest dann nahe, wenn der letzte Scan des Paketes dort in der Niederlassung ist, das Paket also bis dorthin gekommen sein muss. Frage ist dann: ist das Paket denn tatsächlich in den Wagen geladen worden, oder hat es den Paketfahrer gar nicht erst erreicht? Es kann ja sein, dass das Paket schon vorher verschwunden ist und überhaupt nie im Verantwortungsbereich des Kurierfahrers war. Solange man dem Kurierfahrer nicht nachweisen kann, dass er das Paket übernommen hat, kann man auch nicht unterstellen, dass er das Packerl „verschlampt“ habe…

Hier wäre es natürlich gut, wenn man zur eigenen Sicherheit entsprechende Nachweise hätte. Aber wenn die Rollkarte verloren ging, steht man natürlich dumm da.

Der Firmeninhaber/Chef erstattet Anzeige gegen unbekannt und
fordert von seinem Angestellten Schadenersatz in voller Höhe
des Warenwertes und verlangt ebenso 250 Euro Vertragsstrafe
wegen Abhandenkommen - sodass der Zusteller über 500 Euro an
seinen AG zahlen soll.

Also da muss man genau wissen, wie die Regeln in der Firma sind und was grobe/leichte Fahrlässigkeit ist, außerdem in welchen Verhältnis Paketfahrer und Chef stehen (wirklich angestellt, scheinselbstständig, …), welche Dienstanweisungen es gibt und ob diese beachtet wurden…

Nun stellt sich hier die Frage ob das rechtens ist, da
anzunehmen wäre, dass der Betriebsinhaber dagegen versichert
ist (Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht)
Wenn also eine Versicherung für den Schaden eintritt und der
Unternehmer nicht zahlen muss - wieso soll dann der Zusteller
dem Chef 500 Euro zahlen ?

Ist es nicht rechtlich so das der Zusteller nur bei Vorsatz
oder groben fahrlässigem Verhalten in voller Höhe Ersatz
leisten muss ?

Normalerweise ja. Die spannende Frage ist nun eben, ob hier grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorliegt und ob gegen Dienstanweisungen verstossen wurde, und in wessen Verantwortungsbereich das Paket verloren ging…

Wem muss der Zusteller wenn überhaupt zahlen - an den Chef
oder an die Versicherung ?
Könnte der Zusteller gegen die geforderte Summe klagen oder
darf der Chef das Geld einfach so vom Lohn einbehalten (
160Euro, da nur Aushilfe)

Frag’ am Besten mal bei „Allgemeine Rechtsfragen“, die Leute da wissen wahrscheinlich mehr…

Gruß,

MecFleih