Weiße Sped. Bescheinigung / Ausfuhr für Umsatzst

Hallo,

müsste einmal wissen, wer dafür verantwortlich ist eine weiße Spediteursbescheinigung bzw. Ausfuhrerklärung für Umsatzsteuerzwecke auszustellen. Der Erstspediteur oder ein Unternehmer, falls der Erstspediteur jemanden beauftragt?

Hallo,

müsste einmal wissen, wer dafür verantwortlich ist eine weiße
Spediteursbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke auszustellen. Der Erstspediteur oder ein Unternehmer, falls der Erstspediteur jemanden beauftragt?

moin,
es ist in jedem fall der erstspediteur!

der unternehmer wuerde manchmal sicher gern, um dem kunden zu zeigen, mit wem man billiger transportieren koennte…
es ist aber tatseachlich nur die weisse sped-bescheinigung - die ae hat damit nichts zu tun, das ist ein ganz anderes thema!
wenn du die abgestempelte ae von der grenze erwartest, sollte sie auch vom erstspediteur kommen, denn normalerweise sollst du gar nicht erfahren, mit wem letztlich verladen wurde…
gruss
khs

Unterscheidet bitte die "weiße Spediteurbescheinigung"und den "Verbringungnachweis " im innergemeinschaftlichen Handel.

Anstele der „weißen Sped.-Bescheinigung“ ist ab 1.7.09 der von Atlas zurückgesandte Ausfuhrbeleg maßgebend. Ein Auftrag > 1000 €, welcher nicht durch den Zoll bestätigt wurde wird künftig als „Nicht ausgeführt“ gewertet und der Vorgang storniert. Über diese Stornierung wird auch spät. 2010 das Finanzamt informiert.

Da ja auch der Zoll nicht 100%ig arbeitet muss durch Ausweichpapiere ggfls. die Ausfuhr nachgewiesen werden; dazu gehört u.a. die „weiße“.

Das Finanzamt wird aber in Zukunft nur noch die Atlas-Belege akzeptieren. (wann ???)

Also lohnt es sich bereits heute, auch bei einem Warenwert

moin,
in der praxis kenne ich die weisse sped-besch nur als verbringungsnachweis in DRITTlaender.

im innergemeinschaftlichen handel reicht durchaus der quittierte cmr.

bei drittlandsversendungen mag atlas ein gutes system sein, aber es funktioniert nicht!
und der unwissende kunde steht dumm da, wenn er seine steuerpruefung hat und keinen export nachweisen kann.

bei einer gut organisierten spedition ( wie bei uns *protz* ) ist das doch auch ueberhaupt kein problem, zusaetzlich zur rechnung ein passendes selbstgestaltetes formular auszudrucken und mitzuliefern…

gruss
khs