Blumen Verkaufs LKW als selbstfahrende Arbeitmasch

Guten Tag,

zu nächst, entschuldigt bitte meine unwissenheit und das ich hier eine etwas doofe Frage stelle.

Aber nach zwei Wochen Pflichtlektüre EU-Recht und STVO bin ich etwas benebelt und blicke nicht so Recht durch.

Zur Geschichte:
Ich fahre einen 4,6 t Sprinter mit Kühlkoffer von Blumengeschäft zu Blumengeschäft und Verkaufe Schnittblumen. Also bin ich Großhändler. Da meine Haubttätigkeit das Verkaufen ist, verbringe ich den haubtanteil an meiner Arbeitszeit beim Verkaufen und nicht mit dem Fahren des Fahrzeugs. Ohne den LKW bekommen ich aber meine Blumen nicht zum Kunden.
Da ich 15 Stunden 4x die Woche unterwegs bin komme ich mit der Fahrpersonal Verordnung in Konflickt.

Jetzt die Frage:
Kann man so ein Fahrzeug als selbsfahrende Arbeitmaschiene zugelassen bekommen, weil dann die Scheibenpflicht entfällt?
Und oder weiß irgendjemand wie ich ein Fahrzeug über 3,5 t fahren darf ohne irgendwelche Vorschriften zu übergehen? Die Führerschein frage ist klar.

Hallo,

Jetzt die Frage:
Kann man so ein Fahrzeug als selbsfahrende Arbeitmaschiene
zugelassen bekommen, weil dann die Scheibenpflicht entfällt?

wohl kaum, denn die Anforderungen werden in keinster Weise erfüllt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfahrende_Arbeitsm…

Gruß

S.J.

Hallo;

Danke für Mühe und Antwort. Da ich die ganzen Bestimmungen nicht verstanden habe, dachte ich, ich frag mal Leute die es besser wissen wie ich.

Also.

Danke nochmals.