Wer haftet wie bei kranarbeiten?

moin,
folgendes scenario.

spedition A erhaelt einen auftrag, eine industrieanlage aus einem kellerloch zu kranen.

es wird die kranfirma B bestellt, sowie die spedition C als personalunterstuetzung fuer vorbereitende arbeiten.

mitarbeiter von C befestigen die anlage an den kranseilen fehlerhaft, so das anlage und werkzeuge der firma A beim anheben beschaedigt werden.

wer haftet wie?

A als generalunternehmer?
B als einziger „sachkundiger“?
c als verursacher?

gruss

khs

Vielleicht frägst du mal einen Anwalt?!

Vielleicht frägst du mal einen Anwalt?!

wenn du die geringste beruehrung mit logistik hast, wirst du wissen, dass anwaelte von PRAKTISCHEN beurteilungen komplizierter sachlagen noch weniger verstehen, als banker vom geld sparen!

und tiefer geht das schon eigentlich nicht…

si tacuisses…

Und wer kennt sich deiner Meinung nach in dieser Sache aus?

Und wer kennt sich deiner Meinung nach in dieser Sache aus?

logistiker, die genuegend berufserfahrung haben, aus einem aehnlich gelagerten fall etwas zu uebertragen.

p.s. ich bin da uebrigens stur: wenn du nicht gruesst, mach ich es auch nicht!

Hi,

ich würde die Frage bei „Allgemeine Rechtsfragen“ stellen…

Gruß,

MecFleih

moin,

ne echt nicht + nie!
wenn du jemals das vergnuegen hattest, bei rechtsstreitigkeiten vor gericht mit logistikthemen beizuwohnen, dann haettest du den vorschlag nie unterbreitet.

anwaelte haben von vielen dingen wenig ahnung - bei solchen themen ueberhaupt keine!

gruss
kuddel

Hi MC Fleih,

Du musst in solchen Fällen immer nach der Garantenstellung fragen:

Wer ist Garant dafür das ein Fall eintritt, oder nicht eintritt.

In deinem Fall also, wer war Garant, das das Teil unbeschädigt zum Nutzer kommt.

Grob gesagt:
Im Falle des Anhebens ist es die Kranfirma, die muss sich vor dem Anheben vergewissern, ob die Anschlagmittel richtig angebracht sind.

Nach dem Absetzen auf dem LKW geht die Garantenstellung an die Spedition über.

usw.

Also die Schnittstelle beachten.

Sonderfall:

Sollte die Spedition jetzt einen „Werkvertrag“ haben, der die Spedition beauftragt, diese Anschlagarbeiten vorzunehmen, so sieht es anders aus.

Gehen wir davon aus, das der Kranführer den Speditionsmitarbeiter gebeten hat, die Seile anzuschlagen, so muss gefragt werden, zu welchem Nutzen war es.
Hier hat der Garant"Spricht Kranfirma" den Nutzen. Ist also aus der Garantenstellung nicht entlassen.

Das alles unter dem Vorbehalt das niemand fahrlässig, oder grobfahrlässig, oder vorsätzlich gehandelt hat.

MFG

Coolbay