wenn du die geringste beruehrung mit logistik hast, wirst du wissen, dass anwaelte von PRAKTISCHEN beurteilungen komplizierter sachlagen noch weniger verstehen, als banker vom geld sparen!
ne echt nicht + nie!
wenn du jemals das vergnuegen hattest, bei rechtsstreitigkeiten vor gericht mit logistikthemen beizuwohnen, dann haettest du den vorschlag nie unterbreitet.
anwaelte haben von vielen dingen wenig ahnung - bei solchen themen ueberhaupt keine!
Du musst in solchen Fällen immer nach der Garantenstellung fragen:
Wer ist Garant dafür das ein Fall eintritt, oder nicht eintritt.
In deinem Fall also, wer war Garant, das das Teil unbeschädigt zum Nutzer kommt.
Grob gesagt:
Im Falle des Anhebens ist es die Kranfirma, die muss sich vor dem Anheben vergewissern, ob die Anschlagmittel richtig angebracht sind.
Nach dem Absetzen auf dem LKW geht die Garantenstellung an die Spedition über.
usw.
Also die Schnittstelle beachten.
Sonderfall:
Sollte die Spedition jetzt einen „Werkvertrag“ haben, der die Spedition beauftragt, diese Anschlagarbeiten vorzunehmen, so sieht es anders aus.
Gehen wir davon aus, das der Kranführer den Speditionsmitarbeiter gebeten hat, die Seile anzuschlagen, so muss gefragt werden, zu welchem Nutzen war es.
Hier hat der Garant"Spricht Kranfirma" den Nutzen. Ist also aus der Garantenstellung nicht entlassen.
Das alles unter dem Vorbehalt das niemand fahrlässig, oder grobfahrlässig, oder vorsätzlich gehandelt hat.