Zollabwicklung mit der Schweiz

Guten Tag,

habe gerade einen Beitrag gelesen (hier im Forum, gleiche Überschrift, von 2005) und möchte mich hier einklinken, weil ich derzeit ein ähnliches Problem habe und auch genauso viel Erfahrung wie der Schreiber von damals, nämlich keine.

Der Vorgang: Deutsches Unternehmen hat selber entwickelte und hergestellte Software als Neuware an ein Unternehmen in die Schweiz verkauft. Wegen Unkenntnis und aus Zeitdruck per „Zollabwicklungsunternehmen“ und viel Geld dafür bezahlt. - das ist also erledigt.

Jetzt hat das CH-Unternehmen einen Vertrag mit DE-Unternehmen der besagt, das mehrmals jährlich ein Update geliefert wird. Der Vertrag wird aber nur 1x jährlich in Rechnung gestellt.

Problem: Wie bekomt DE-Unternehmen die Updates in die Schweiz? Lieferung per Post? 1. Lieferung mit Vertrags/Handelsrechnung und die folgenden Lieferungen? mit Porforma-Rechnung? Welchen Wert angeben? Jedes mal den Vertragswert (ca 400,- €)?
Weiteres Problem: Dem CH-Unternehmen dürfen keine Kosten entstehen, weil die mit dem Vertrag abgegolten sind.

Hat jemand einen Tip für mich? habe mich schon durch tausende Zollseiten gequält, aber die Sache mit der Softwar scheint noch nicht so verbreitet, das da was brauchbares zu finden ist. Danke an Alle die mir weiter helfen.

Hi,

Der Vorgang: Deutsches Unternehmen hat selber entwickelte und
hergestellte Software als Neuware an ein Unternehmen in die
Schweiz verkauft. Wegen Unkenntnis und aus Zeitdruck per
„Zollabwicklungsunternehmen“ und viel Geld dafür bezahlt. -
das ist also erledigt.

Wieso war das denn damals so kompliziert? Normalerweise hätte es doch gereicht eine CD/DVD zu liefern, oder?

Jetzt hat das CH-Unternehmen einen Vertrag mit DE-Unternehmen
der besagt, das mehrmals jährlich ein Update geliefert wird.
Der Vertrag wird aber nur 1x jährlich in Rechnung gestellt.

Man muss hier 2 Dinge trennen. Das eine ist der Wartungsvertrag, also die einmal jährliche Bezahlung. Die interessiert den Zoll nicht, aber das Finanzamt.
Eine andere Sache ist jetzt die Lieferung der Updates. Die interessiert das Finanzamt nicht, aber vielleicht den Zoll.

Wenn das eine online versandte Datei ist, interessiert es beim Zoll sowieso keinen. Verzollt werden nur real greifbare Waren und nicht geistiges Eigentum in Form von nur virtuell vorhandenen Programmen und Updates.
Interessant wird es also nur dann, wenn tatsächlich Hardware versendet wird, also z. B. einen CD oder DVD mit den Updates. Dann ist das aber eine ganz simple Warensendung einer CD/DVD, die Daten enthält. Es spielt für die Verzollung keine Rolle ob auf dem Datenträger teure oder preiswerte Dateien sind, es ist nur eine CD- oder DVD-Lieferung - und die wird in diesem Fall nicht mal bezahlt weil das über den Wartungsvertrag abgegolten ist. Der Warenwert einer solchen Sendung beträgt also für den Zoll nur 50 Cent weil es nur um den Preis des Mediums geht, nicht den Wert oder die Bedeutung der Software, die darauf enthalten ist.

Problem: Wie bekomt DE-Unternehmen die Updates in die Schweiz?

  • per Mail oder als Download im Internet: interessiert den Zoll nicht weil keine greifbare Ware versendet wird.
  • Versand einer CD oder DVD: muss zwar am Zoll vorbei, der Wert des Datenträgers ist aber so niedrig, dass es den Zoll ebenfalls nicht interessiert.

Wie gesagt, Software wird beim Zoll nicht erfasst, die kümmern sich nur um Hardware.

Lieferung per Post? 1. Lieferung mit Vertrags/Handelsrechnung
und die folgenden Lieferungen? mit Porforma-Rechnung? Welchen
Wert angeben? Jedes mal den Vertragswert (ca 400,- €)?
Weiteres Problem: Dem CH-Unternehmen dürfen keine Kosten
entstehen, weil die mit dem Vertrag abgegolten sind.

Falls es möglich ist würde ich einfach eine Email senden oder einen Download ermöglichen. Oder sieht das nicht so gut aus, erwartet man in der Schweiz, dass du eine professionell aussehende CD/DVD lieferst? Ich kenne die Branchenstandards nicht, aber du wirst schon wissen, ob das in deinem Metier eine Möglichkeit ist. Wäre jedenfalls der einfachste und praktischste Weg.

Wenn es doch ein Versand per Post sein soll: Proforma-Rechnung dazu schreiben (weil diese spezielle Sendung ja nicht explizit bezahlt wurde, es ist ja kein Kaufgeschäft im eigentlichen Sinne, sondern du lieferst hier nur einen Datenträger). Den Warenwert der CD/DVD kannst du mit den paar Cent angeben, die dich der Rohling gekostet hat. Warenbeschreibung: CD oder DVD mit Programmupdates. Außerdem würde ich noch die Warentarifnummer dazu schreiben: 8523 4045 000 (siehe http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…) - fertig.

Beim Steuerberater wird der Wartungsvertrag natürlich bedacht, aber für diese nicht speziell bezahlte Warensendung ist es kein Thema.

Gruß,

MecFleih

Hallo MecFleih,

erstmal vielen Dank, bist der Erste! der sich überhaupt traut eine Antwort auf diese Frage zu verfassen.

Wieso war das denn damals so kompliziert? Normalerweise hätte
es doch gereicht eine CD/DVD zu liefern, oder?

War evtl. nicht kompliziert, aber wenn man sowas, Drittland und sofort Ausliefern, auf den Tisch bekommt und es heißt „schick mal dahin“, dann kann man schon mal in Schwitzen geraten. Waren schon ein paar Euros die dahinter steckten und eigentlich liefen wir nur in Deutschland, evtl. EU aus.

Man muss hier 2 Dinge trennen. Das eine ist der Wartungsvertrag, also
die einmal jährliche Bezahlung. Die interessiert den Zoll nicht, aber
das Finanzamt.

War klar, wenns die einen nicht sind, dann die anderen. Aber woher den Nachweis fürs Finanzamt für den Grenzübertritt bekommen? Ergo fürs 1. Mal alles an einen Fachmann übergeben.

Interessant wird es also nur dann, wenn tatsächlich Hardware
versendet wird, also z. B. einen CD oder DVD mit den Updates.

Leider wird eine CD verendet, weil die Datenmenge zu groß ist. Nicht alle Firmen sind in der Lage oder haben die Genehmigung (Firmenleitung)große Datenmengen zu downloaden. Außderdem ist die Sofware speziell für den Kunden spezifiziert.

…simple Warensendung einer CD/DVD,die Daten enthält…Der
Warenwert einer solchen Sendung beträgt also für den Zoll nur
50 Cent weil es nur um den Preis des Mediums geht…

Den Warenwert der CD/DVD kannst du mit den paar Cent angeben, die
dich der Rohling gekostet hat.

Geht das wirklich „durch“, wenn ich CD mit, sagen wir mal 1,50 € ansetzen würde?
Muss da sonst noch was auf die Proforma-Rechnung? z.B. Grund der Steuerbefreiung (§a 1a USTG), Erklärung das in der EU/Deutschland hergestellt, Unterschrift? Gibts irgendwo ein Muster?

Sorry, wenn ich so dumm Frage, vielleicht denke ich auch zu kompliziert. Ist aber mein erstes Drittland und wenn ich das richtig kann, kann ich die nächste vielleicht allein.

Danke und Gruß

Servus,

Aber
woher den Nachweis fürs Finanzamt für den Grenzübertritt
bekommen?

die braucht es nur bei Lieferungen. Bei sonstigen Leistungen muss, falls der Ort der Leistung von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers abhängt (ist hier der Fall), die Unternehmereigenschaft nachgewiesen werden.

Geliefert wird die CD, pur und netto.

Die Überlassung des Nutzungsrechtes an der Software ist keine Lieferung.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

erstmal vielen Dank, bist der Erste! der sich überhaupt traut
eine Antwort auf diese Frage zu verfassen.

Ja, ich bin mutig! :wink:

Ich kann dir per Mail ein Proforma-Rechnungs-Formular als Excel-Datei schicken, du musst dann nur noch deine individuellen Daten eintragen. Du müsstest mir dann deine Mailadresse senden und wahrscheinlich kann ich dir erst spät heute Abend oder heute NAcht antworten.

Gruß,

MecFleih

Hallöchen,
guter Hinweis und gleich eine dumme? Frage dazu.

…abhängt (ist hier der Fall), die Unternehmereigenschaft
nachgewiesen werden.

In welcher Form muss so eine Unternehmergemeinschaft nachgewiesen werden? Reicht da z.B. ein Firmenbriefpapier des CH-Unternehmens oder der Hinweis auf die Internetseite oder muss es aufwändiger sein?
So Sachen wie Ust-Id-Nr. ist in der CH noch nicht flächendeckend vergeben oder denke ich gerade in die falsche Richtung?

Gruß

Servus,

das eidgenössische MWStG funktioniert fast gleich wie das deutsche UStG und die übrigen EU-Mehrwertsteuergesetze. Es wird also in jedem Fall bei einem Unternehmer einen Nachweis zur Erfassung für die Schweizer MWSt geben, den dieser vorlegen kann.

Wenn er ihn aus welchem Grund auch immer nicht vorlegen will, ist bei allen Unternehmen, die in ein öffentliches Register eingetragen sind (Handelsregister, Handwerksrolle, Kammer), der entsprechende Nachweis auch ausreichend.

Schöne Grüße

MM