Hi,
Der Vorgang: Deutsches Unternehmen hat selber entwickelte und
hergestellte Software als Neuware an ein Unternehmen in die
Schweiz verkauft. Wegen Unkenntnis und aus Zeitdruck per
„Zollabwicklungsunternehmen“ und viel Geld dafür bezahlt. -
das ist also erledigt.
Wieso war das denn damals so kompliziert? Normalerweise hätte es doch gereicht eine CD/DVD zu liefern, oder?
Jetzt hat das CH-Unternehmen einen Vertrag mit DE-Unternehmen
der besagt, das mehrmals jährlich ein Update geliefert wird.
Der Vertrag wird aber nur 1x jährlich in Rechnung gestellt.
Man muss hier 2 Dinge trennen. Das eine ist der Wartungsvertrag, also die einmal jährliche Bezahlung. Die interessiert den Zoll nicht, aber das Finanzamt.
Eine andere Sache ist jetzt die Lieferung der Updates. Die interessiert das Finanzamt nicht, aber vielleicht den Zoll.
Wenn das eine online versandte Datei ist, interessiert es beim Zoll sowieso keinen. Verzollt werden nur real greifbare Waren und nicht geistiges Eigentum in Form von nur virtuell vorhandenen Programmen und Updates.
Interessant wird es also nur dann, wenn tatsächlich Hardware versendet wird, also z. B. einen CD oder DVD mit den Updates. Dann ist das aber eine ganz simple Warensendung einer CD/DVD, die Daten enthält. Es spielt für die Verzollung keine Rolle ob auf dem Datenträger teure oder preiswerte Dateien sind, es ist nur eine CD- oder DVD-Lieferung - und die wird in diesem Fall nicht mal bezahlt weil das über den Wartungsvertrag abgegolten ist. Der Warenwert einer solchen Sendung beträgt also für den Zoll nur 50 Cent weil es nur um den Preis des Mediums geht, nicht den Wert oder die Bedeutung der Software, die darauf enthalten ist.
Problem: Wie bekomt DE-Unternehmen die Updates in die Schweiz?
- per Mail oder als Download im Internet: interessiert den Zoll nicht weil keine greifbare Ware versendet wird.
- Versand einer CD oder DVD: muss zwar am Zoll vorbei, der Wert des Datenträgers ist aber so niedrig, dass es den Zoll ebenfalls nicht interessiert.
Wie gesagt, Software wird beim Zoll nicht erfasst, die kümmern sich nur um Hardware.
Lieferung per Post? 1. Lieferung mit Vertrags/Handelsrechnung
und die folgenden Lieferungen? mit Porforma-Rechnung? Welchen
Wert angeben? Jedes mal den Vertragswert (ca 400,- €)?
Weiteres Problem: Dem CH-Unternehmen dürfen keine Kosten
entstehen, weil die mit dem Vertrag abgegolten sind.
Falls es möglich ist würde ich einfach eine Email senden oder einen Download ermöglichen. Oder sieht das nicht so gut aus, erwartet man in der Schweiz, dass du eine professionell aussehende CD/DVD lieferst? Ich kenne die Branchenstandards nicht, aber du wirst schon wissen, ob das in deinem Metier eine Möglichkeit ist. Wäre jedenfalls der einfachste und praktischste Weg.
Wenn es doch ein Versand per Post sein soll: Proforma-Rechnung dazu schreiben (weil diese spezielle Sendung ja nicht explizit bezahlt wurde, es ist ja kein Kaufgeschäft im eigentlichen Sinne, sondern du lieferst hier nur einen Datenträger). Den Warenwert der CD/DVD kannst du mit den paar Cent angeben, die dich der Rohling gekostet hat. Warenbeschreibung: CD oder DVD mit Programmupdates. Außerdem würde ich noch die Warentarifnummer dazu schreiben: 8523 4045 000 (siehe http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…) - fertig.
Beim Steuerberater wird der Wartungsvertrag natürlich bedacht, aber für diese nicht speziell bezahlte Warensendung ist es kein Thema.
Gruß,
MecFleih