Haftung bei Transportschaden

Hallo liebe Forengemeinde,

wie verhält sich folgender Rechtsfall?
Person X möchte einen Ölofen mit einem Transportunternehmen versenden.
Der Ofen wurde mit Karton umpackt und vom Transportunternehmen abgeholt.
Nun klagt das Transportunternehmen, der Fahrer hätte den Ofen beim Transport auf den Kopf gestellt und Restöl ist aus dem Ofen in das Transportauto gelaufen. Die Reinigung soll Person X bezahlen bevor der Ofen weiter versendet wird.
Ist Person X nicht einverstanden, wird ihm der Ofen für den doppelten vereinbarten Lieferpreis zurück gesendet. Der Fahrer kann doch nicht einfach einen Ofen auf den Kopf stellen, oder?
Kann das Transportunternehmen Person X dafür haftbar machen?

Ich hoffe auf eine rege Diskussion.
Lieben Dank im Vorraus!

Hallo !
Sicherlich ist der Transport von Flüssigkeiten besonders geregelt.
Hier lief Restöl aus,was m.E. vorher RESTLOS hätte entleert werden müssen !
Da hilft wohl auch keine Kennzeichnung am Umkarton mit dem bekannten Pfeilsymbol „Hier oben“.

Wenn eine Sendung durch das Umkippen oder verkehrt Abstellen Schaden nimmt,dann wäre grundsätzlich der Spediteur verantwortlich.

Hier ist aber verbotswidrig etwas Öl drin gewesen,was Verschmutzungen verursacht hat. Und wenn man sogar reinigen muss,dann kann es sich ja wohl kaum um Tropfen handeln.
Das kann gut sein,der Absender muss das tragen.

MfG
duck313

Prinzipiell KANN ein Transportdienstleister einen Karton einfach so auf den Kopf stellen. Es handelte sich ja offenbar um ein Paket. Wie man in den AGB aller Pakettransportunternehmen nachlesen kann, ist der Versender verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß und sicher und gegen Beschädigungen geschützt zu verpacken -> das heißt: EGAL auf welcher Seite der Karton abgestellt wird, der Inhalt muss intakt bleiben. Die Beibehaltung einer bestimmten Kartonausrichtung ist NUR beim Transport auf PALETTE gewährleistet, beim Paketversand ist dies schon allein technisch überhaupt nicht möglich.

Mit dem unsachgemäßen Versand von brennbaren und umweltgefährlichen Flüssigkeiten (überdies höchstwahrscheinlich nicht durch UN-Aufkleber gekennzeichnet) verstößt man eklatant gegen die AGB und gegen geltendes Recht, unter anderem gegen die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn). Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn als Verpacker des Ofens hat man schnell mal eine Anzeige am Hals. Wenn solches ausgelaufenes Öl durch einen blöden Zufall/Unfall auch noch in die Umwelt gelangt, wird es für den Verpacker des Ofens RICHTIG teuer. Ohne UN-Nummer weiß ja auch niemand, was da jetzt eigentlich ausläuft.

Unter gegebenen Umständen ist wohl die Bezahlung der Reinigung des Fahrzeugs die billigste Variante. Einen Rechtsstreit würde Person X unter Garantie verlieren, da Person X beim Versenden des Ofens in dieser Form weder die AGB des Transportunternehmens noch die GGVSE noch den gesunden Menschenverstand zu Rate gezogen hat.