Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei eBay privat Tickets verkauft. Der Versandt sollte per Einschreiben stattfinden.
Der Käufer (auch privat) hat nun den besonderen Wunsch den Brief „postlagernd“ zu verschicken. Ich habe Ihm gesagt, das ich dies ungern mache, da ich dies zum einen noch nie gemacht habe und ein „normales“ Einschreiben einfacher wäre.
Der Käufer bestand aber ausdrücklich auf einen „postlagernden“ Versandt.
(Beschreibung Postlagernd: Sie bezeichnet die Möglichkeit, Postsendungen an den Postempfänger nicht persönlich zuzustellen oder in seinen Hausbriefkasten einzulegen, sondern in einer Postfiliale zu lagern, bis sie vom Postempfänger abgeholt werden.)
Ich bin dann diesem Wunsch nachgekommen.
Die Tickets sind nicht rechtzeitig angekommen. Nun verlangt der Käufer sein Geld zurück, er denkt ich habe die Postsendung eventuell falsch beschriftet.
Wer ist nun im Recht? Und vor allem, sollte die Sendung tatsächlich falsch beschriftet gewesen sein, muss ich das Geld dann erstatten? Der Käufer wusste ja, das ich diese Art des Postversandes noch nie gemacht hatte…
Vielen Dank schonmal im vorraus!
Gruß