ich bin momentan ganz schön in der Klemme: Ich habe bei ebay einen Artikel bei einem deutschen gewerblichen Anbieter gekauft, der aber mangelhaft war, so dass ich von meinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht habe. Der Verkäufer schrieb mir, ich solle den Artikel erstmal auf eigene Kosten an ihn zurück versenden (obwohl Kaufpreis über 40,00 €), er würde dann alles zurückerstatten. Ich habe also auf www.dhl.de eine online Päckchenmarke (ohne Sendungsverfolgung) gekauft und das Päckchen vor ca. 1,5 Wochen an ihn versendet. Als ich nach einigen Tagen keine Erstattung erhalten hatte, habe ich PayPal den Fall gemeldet. Der Verkäufer behauptet nun PayPal gegenüber, dass er das Päckchen nicht erhalten hat (mir gegenüber hat er auf meine Anfrage diesbezüglich gar nicht reagiert). PayPal bietet seinen Käuferschutz nur, wenn man nachweisen kann, dass die Sendung abgeschickt wurde. Ich habe rund um den Kauf der Online Päckchenmarke alle Referenznummern, die man haben kann noch da, auch die DHL-Auftragsbestätigung, die Rechnung von DHL und die Päckchenmarke als Zweitausdruck selbst. Hab mich schon tel. an DHL gewandt, bekam dort aber nur „Standardantworten“ a la „Das Päckchen ist ohne Nachweis usw.“ Ich versteh das nicht, irgendwo im Abwicklungsprozess der Post muss doch der Strichcode auf der Päckchenmarke mal eingelesen und die Marke „entwertet“ werden, sonst kann ich mir doch ein paar Kopien vom Ausdruck machen und öfter mal an die abgedruckte Adresse versenden…?! Eine Bestätigung, dass die Marke (= der Strichcode darauf) im Abwicklungsprozess entwertet wurde, würde mir schon reichen, damit wäre ja klar, dass ich das Päckchen „in den Kreislauf der Post“ gebracht hätte. Nachforschungsauftrag hab ich schon gestellt, vermute aber, dass der Verkäufer einfach nur behauptet, die Sendung nicht erhalten zu haben, um der Rückerstattung des Kaufpreises zu entgehen (mein Freund, der auch bei ihm gekauft hat, hatte ähnliche Probleme, hatte aber bei seinem Rückversand an diesen Verkäufer Gott sei Dank eine Sendungsverfolgung mit Identcode gehabt). Gibt es irgendeine Möglichkeit seitens von DHL nachzuweisen, dass die online Päckchenmarke „benutzt“ wurde???
Das Wichtigste verrätst du in deinem Beitrag nicht - WIE hast du das Päckchen abgesendet? Über die Packstation? Paketbox? Dem Zusteller mitgegeben? Bei der Filiale abgegeben?
Beim Drucken der Päckchenmarke ist ein Abschnitt dabei, auf dem die Übergabe der Sendung vermerkt werden kann - inklusive Empfängeradresse und Identcode. Du hast das doch nicht etwa weggeworfen oder mit aufs Päckchen geklebt?? Oder das Päckchen abgegeben, ohne diesen Abschnitt stempeln/unterschreiben zu lassen?
Du brauchst diesen Abschnitt! Beim Einlegen in eine Packstation bekommt man übrigens einen Ausdruck als Bestätigung.
Und beim nächsten Mal bitte nicht am falschen Ende „sparen“ - Rücksendungen IMMER, IMMER als nachweispflichtige Sendung verschicken! Hätte beim Päckchen gerade mal 1 Euro mehr gekostet. Und wegen diesem einen Euro hat man nun den Ärger. Mitdenken!
nein, so einen Abschnitt (der abgestempelt wird) gibt es nur, wenn man ein Päckchen mit Nachweis kauft; bei einer normalen Online Päckchenmarke wird sowas gar nicht mit ausgedruckt. Abgegeben habe ich die Sendung bei meiner heimischen Postfiliale.
Wurde das abgeschafft? Bei meiner letzten Onlinefrankierung bekam ich auch beim Päckchen einen Einlieferungsbeleg-Vordruck neben der eigentlichen Marke, ist allerdings schon ein paar Monate her. Hast du den Identcode eigentlich mal in der Sendungsverfolgung eingegeben? Was sagt das Tracking?
ich habe keinen Identcode für die Päckchenmarke bekommen! Habe mal probeweise die kleinen Zahlen unter den beiden Strichcodes in die Sendungsverfolgung eingegeben, aber da kam nichts! Einen Identcode (und den Einlieferungsbeleg, den Sie meinen - der, der abgestempelt wird) bekommt man nur bei einem Paket oder einer Päckchenmarke, bei der man den Service „Nachweis“ dazugebucht hat - was ich ja leider nicht habe (dummerweise…)
Abgegeben habe ich die Sendung bei meiner heimischen
Postfiliale.
Die können sich doch hoffentlich an so eine nette Person erinnern die noch „geflucht“ hat, daß sie nun auch noch die Arbeit mit der Rücksendung hat, dann hätte man ja schon mal Zeugen. Dort wurde es imo auch zur Kontrolle des Portos gescannt (mit normaler Briefmarke werden sie jedenfalls auch dort direkt gestempelt), aber ob sie die Daten rausgeben können (und dürfen), bezweifle ich.
Theoretisch könntest du die Päckchenmarke auch anderweitig verwendet haben, einen Nachweis über Aufgabe an den Empfänger oder Sendungsverfolgung hast du nicht
Neuerdings gibt es auch Päckchen mit Zusatzservice Nachweis, incl. Haftung bis 25 EUR (4,90 EUR)
Was allerdings witzlos ist, da es jetzt auch für das gleiche Geld und bessere Haftung als Paket bis 2kg aufgegeben werden kann
Wenn dem Empfänger die Kopie der Onlinefrankierung oder des Aufschriftdoppels nicht als Nachweis ausreicht, dass die Sendung auch aufgegeben wurde, hast du juristisch schlechte Karten. Selbst dann könnte sie noch untergegangen sein
Jetzt bereust du wahrscheinlich, einen (!) Euro gespsart zu haben?