Hallo,
Eine Spedition Y erhält von einer Person X (Standort B) einen telefonischen Auftrag für den Abholtag TT,Ware soll von A nach B. Firma Y bestätigt den Auftrag nicht sofort soll aber noch zurückrufen, macht sie aber nicht. Die Firma Y hohlt die Ware 2 Tage später als geplant.Kann aber sie nicht abladen weil die Perrson X unterwegs nach Ort A um selber die Ware abzuholen. Die Firma Y fährt nach Ort C (Firmastandort)und verlangt zusätzliche Kosten.(Lagerkosten,Transportkosten von Ort C nach B, bzw. vom Auftraggeber abgeholt werden.
Meine Fragen:
soll nicht die Firma die entstandene kosten übernehmen?
Soll sie nicht den Auftrag nach B ausführen?
Danke
Spedition Y ist im Unrecht, da die im Streitfall keinen einwandfreien Auftrag vorweisen können.
Allerdings wird Sped. Y nun versuchen, die entstandenene Kosten zu erpressen:
Wenn die Ware zügig gebraucht wird, dann bleibt nichts anderes übrig, als die Kosten zu übernehmen - alles unter Vorbehalt - um sie dann später per Gerichtsverfahren zurückzuholen…
Es wird überhaupt Monate/Jahre dauern, bis das Ganze gerichtlich durch ist!
Man könnte statt Kostenübernahme auch mit einer einstweiligen Verfügung gegen Y vorgehen, um die Ware zu erhalten, aber das muss sehr fundiert vorbereitet sein…
Diese Geschichte lässt sich hier nicht zu 100% richtig einschätzen, da man nicht alle Fakten genau kennt.
Nach meinem Dafürhalten ist die Firma Y im Recht. Du hast einen Auftrag mit konkreten Bedingungen gestellt, der von der Spedition nicht eingehalten werden konnte. Somit war der erste Auftrag an die Firma nicht zustande gekommen. Als Ersatz wurde die Ware verspätet abgeholt. Durch die Aushändigung an die Firma kam ein neuer Vertrag zustande, (wieso wurde die Ware eigentlich an die Firma Y ausgehändigt??) den die Spedition erfüllt hat. Somit kam ein neuer Vertrag zustande. Und hier muss man betonen:“ Dieser neue Vertrag hat nichts mehr mit den Vorgängen vorher zu tun“!!!
Das X nach A fährt ist nicht Schuld der Spedition, sonder liegt an der mangelnden Absprache von X mit allen anderen Beteiligten.
Zu den Obliegenheiten der Spedition gehört es, nicht angenommene Ware sorgfältig bis zur Abholung aufzubewahren. Lagerkosten, Lagerdauer etc. richten sich nach den AGB´s der Spedition.
Mfg
Coolbay