Hallo,
Ich habe im Mai 2011 bei einem deutschen Händler eine
Camcorder in einem wasserdichten Gehäuse gekauft.
Das Gehäuse dient auch als Halterung ist ohne Fremdeinwirkung
gebrochen. (Garantiefall)
Lt. HP des des deutschen Händlers, sollte man
Garantieansprüche direkt beim Herstellers anfragen.
So habe ich das auch gemacht.
Fehler. Dein Handelspartner ist der deutsche Händler. Der ist dir gegenüber in der Pflicht, Gewährleistung zu geben oder Garantieansprüche zu erfüllen. Indem du dich an den Hersteller hast verweisen lassen, hast du dir selber ein Problem angehangen, das du eigentlich gar nicht haben müsstest.
Händler machen das gerne um sich nicht selber damit herumzuschlagen, aber eigentlich müssen die dem Kunden gegenüber haften - nicht der Hersteller!
Nun meine Frage:
Ist die Verzollung bei einem Garantieteil das nichts kostet,
wirklich notewendig und wenn ja, kann ich auch verlangen das
der Zoll die 29,90 als Grundlage annimmt?
Ich würde anders herangehen: Argumentiere dem Zoll gegenüber, dass es sich um eine sog. Rückware handelt: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun…
Hier liegt ein Rückwaren-Sonderfall vor weil du das defekte Teil entweder gar nicht oder nicht von vorneherein mit der Deklaration „Rückware“ eingeschickt hast. Das lässt sich aber erklären: entweder hat es keinen wirtschaftlichen Sinn gemacht ein 36/29-EUR-Teil für 50 EUR einzusenden - oder du hast die Ware in Unkenntnis der zollrechtlichen Gegebenheiten nicht als Rückware deklariert sondern einfach nur ein Paket versendet. Belege und Schriftverkehr solltest du dann aber natürlich vorweisen um die Aussagen zu untermauern.
Ansonsten würde ich die 29 EUR-Rechnung vorlegen und auf die Ermittlung des Zollwertes nach dem GATT-Zollwertkodex verweisen. Allein die Erwähnung des Schlüsselworts sollte den Zöllner beeindrucken. 
Nach dem GATT-Zollwertkodex muss in festgelegter Reihenfolge (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Zollwert) zuerst der übliche Marktwert herangezogen werden bevor man irgendeine Schätzung vornimmt. Du hast immerhin schon mal eine handfeste Zahl - 29 EUR - vorzuweisen, da kann der Zoll nicht ganz so einfach 36 EUR aus dem Hut zaubern.
Wenn es hart auf hart geht kommt du damit zwar nicht durch weil der Zoll dann irgendeine Quelle mit 36 EUR dagegensetzen und argumentieren wird, dass der übliche Durchschnitt, nicht das Billigstangebot, die Referenz ist. Aber ich würde es mal auf diesem Wege versuchen.
Vielen Dank für kompetente Antworten
Sehr gerne.
Gruß,
MecFleih