Deutsche Post / Postbote

Frau XY erwartet eine Postsendung (Paket), obwohl ein Garagenvertrag besteht wird die Sendung nicht am vereinbarten Ort abgestellt sondern in die nächste Postfiliale verbracht.
Im Briefkasten der Vermerk das vor Ort keiner angetroffen wurde. (??)
Obwohl vom Empfänger ausdrücklich nicht erwünscht, versucht der Postbote dann auch noch das Paket bei Nachbarn abzugeben.
Löblich für den Postboten, aber Frau XY hat gute Gründe die Post anzuweisen nichts beim Nachbarn abzugeben.

Frau XY muss daraufhin die nächste Filiale der Post aufsuchen die dann auch noch in einem ganz anderen Ort als der für sie zuständige ist.

Der Postbote ist der Meinung das man selbst schuld sei wenn kein Nachbar etwas annehmen dürfe und kommt einem auch noch Blöd.

Wie kriegt Fra XY jetzt raus wer der zuständige Filialeleiter der Post an ihrem Wohnort ist um die ganze Sache mal zu klären ??
Auf der Hompage der DP ist nichts ersichtlich und der Postbote hält sich logischerweise bedeckt.

Hallo,

ein Brief an das zuständige Postamt mit dem Vermerk in der Adressierung „Vorstandsbeschwerde“ sollte die Sache klären.

Gruß von der
kleinen Göre

gehört vielleicht in Brett „Versand“

Ja, aber was hat das mit Ämter&Behörden zu tun?

Frau XY erwartet eine Postsendung (Paket), obwohl ein
Garagenvertrag besteht wird die Sendung nicht am vereinbarten
Ort abgestellt sondern in die nächste Postfiliale verbracht.

Dann hat der andere den Vertrag nicht eingehalten.

Im Briefkasten der Vermerk das vor Ort keiner angetroffen
wurde. (??)

Vielleicht erwies sich der vertraglich vereinbarte Abgabeort als ungeeignet zur Ablage.

Obwohl vom Empfänger ausdrücklich nicht erwünscht, versucht
der Postbote dann auch noch das Paket bei Nachbarn abzugeben.

Der Wunsch ist nicht jedem Befehl und offensichtlich schon gar nicht ehemaligen Ämtern. Er ist nach den Beförderungsbestimmungen/AGB auch völlig egal. Wenn das ausgeschlossen werden soll, kann dies nur der Absender, denn dem schuldet der Transportör (neue Rechtschreibung oder?) die Zustellung beim Empfänger, auch als Ersatz, durch Vorausverfügung bewirken. D.h., der Empfängerwunsch ist dem Zusteller piepegal. Abgesehen von Ablagevereinbarungen.

Löblich für den Postboten, aber Frau XY hat gute Gründe die
Post anzuweisen nichts beim Nachbarn abzugeben.

Sie kann es dem „Amt“ anweisen, aber wirkungslos.
Hier hilft nur ein Annahmeverbot gegenüber der Nachbarschaft auszusprechen. Je nach Umfeldgröße kann dies ganz schön aufwendig werden. Ggf. kann man dies durch Serienbrief oder Aushang bekanntmachen.

Frau XY muss daraufhin die nächste Filiale der Post aufsuchen
die dann auch noch in einem ganz anderen Ort als der für sie
zuständige ist.

Besser als das Paket geht zurück an den Absender. Nächstes mal einfach HERMES, DPD, UPS oder GLS nehmen.

Der Postbote ist der Meinung das man selbst schuld sei wenn
kein Nachbar etwas annehmen dürfe und kommt einem auch noch
Blöd.

So sind sie.

Wie kriegt Fra XY jetzt raus wer der zuständige Filialeleiter
der Post an ihrem Wohnort ist um die ganze Sache mal zu klären
??

Ob der Filialleiter des „Amtes“ dieser „Behörde“ anders ist, als sein Zusteller möchte ich bezweifeln. Die XY könnte dies direkt auf`m „Amt“ erfragen oder die Hotline anrufen. Bei letzterer könnte sie aber auch gleich ne Flirtline anrufen und hätte wenigstens was von ihrem Geld.

Auf der Hompage der DP ist nichts ersichtlich und der Postbote
hält sich logischerweise bedeckt.

So machen die das.

Hallo,

also zunächst einmal bringt kein Postbote mehr Pakete…:smile:

Das macht die Spedition DHL

In den AGB dort heisst es:

4 Leistungen der DHL
(1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an :den Empfänger
unter der vom Absender genannten Anschrift ab.

weiterhin…

Ersatzempfänger sind

  1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten
  2. andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie
  3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach :angenommen
    werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind und :der Zusteller
    den Empfänger unverzüglich mittels Benachrichtigungskarte über die :Sendungen und die
    Person des Ersatzempfängers (Name und Anschrift des Hausbewohners bzw. :Nachbarn)
    durch Einlegen in die Empfangseinrichtung des Empfängers :frowning:Hausbriefkasten etc.) informiert.
    Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, :sofern der Absender
    eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger :gegenüber DHL
    durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.

Man beachte bitte den letzten Satz:

**> oder der Empfänger :gegenüber DHL

durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat**

Sofern das also nicht geschehen ist,hat Beschweren wenig Sinn…

Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Zustell-Stützpunkt von DHL und erst ab dann kann man reklamieren…

Erstmal DANKE an alle, die Frage hat sich schon geklärt:smile:)

Offensichtlich hat ein anruf bei der Service-stelle der DP wohl etwas ins Rollen gebracht.
Der Postbote hat sich bei Frau XY Entschuldigt.

Übrigens, in der Gegend von XY wird öffters mal ein Päckchen/Paket vom Postboten gebracht.

Bitte nicht…
Aber Hallo,
bitte auf keinen Fall „Hermes“ nehmen.
Diese Firma hat bereits mehrere HOCHWERTIGE Pakete einfach vor die Haustür des Empfängers gelegt.
Wegen der Kosten habe ich früher diese Firma als Versender genommen.
Jetzt nehme ich nur noch den Service von DHL in Anspruch.
MfG Silberücken