wir (Spedition) haben einen Kunden in England, der seine Importe aus Drittländern über uns abwickelt. Vorgesehen war, daß die Container per T-1 zu unserem Lagerhalter gehen. Dort ins ZL genommen werden und dann gem. Abruf bei den englischen Kunden angeliefert werden. Die ZL-Abmeldung sollte monatlich erfolgen. Soweit so gut. Die zuständigen Köpfe bei uns im Hause (es werden ja nie die gefragt, die nachher die Abwicklung machen müssen) haben nicht so ganz mitgedacht und jetzt hat sich herausgestellt, daß es so nicht funktioniert. Wir müssen jetzt für jeden Ausgang eine IM4 schreiben, und sind der Fiskalvertreter für den englischen Kunden. Unser Lagerhalter kann die IM4 nicht machen, da er nicht der Fiskalvertreter ist. Der Arbeitsaufwand mit diesen Zollanmeldungen ist enorm. Nun überlegt man, ob nicht der Lagerhalter die Fiskalvertretung übernehmen kann und dadurch dann auch die monatliche Anmeldung machen kann. Die Bewilligungen können aber noch Monate dauern.
Kennt jemand einen anderen Weg?
Wir haben schon überlegt, daß sich der Engländer eine deutsche UST-ID NR. besorgt. Da aber noch unser deutscher Kunde mit drin hängt und die Engländer noch gar nicht so genau wissen, wie Ihnen da geschieht, geht das nicht. Außerdem könnte dann unser deutscher Kunde das Geschäft selber über sein Lager ziehen.
hi yvonne,
mein herzliche und tiefmitfühlende beileid. da hat wirklich einer nicht bis zu ende gedacht. das einfachste ist du wartest bis atlas kommt
als erstes sollte mal geklärt werden ob die waren in der eu bleiben. wenn nicht, dann ist eine im4 käse, denn du must eine im7 als anmeldung aufszollager schreiben. als verfahren must du 71… verwenden. wenn die sdg. innerhalb der gestellungsfrist wieder ausgeführt wird, dann kannst du das ganze mit t1 wieder ausführen.
ansonsten must du ne abmeldung aus dem zollager schreiben (ex3, verfahren 3171 0) und dann versenden. aber meist must du dann noch ein t1 schreiben. du kannst aber dafür das formular 739 verwenden (da ist ae + t-papier zusammen).
aber nicht destotrotz, braucht der engländer ne deutsche ust-nummer und zollnummer.
das einfachste ist wenn ihr das auf den deutschen anmeldet. das gibt vielweniger probleme. der engländer kann ja alles bezahlen, der deutsche ist nur für den zoll mit im boot.
also viel spass
thomas
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wir (Spedition) haben einen Kunden in England, der seine
Importe aus Drittländern über uns abwickelt. Vorgesehen war,
daß die Container per T-1 zu unserem Lagerhalter gehen. Dort
ins ZL genommen werden und dann gem. Abruf bei den englischen
Kunden angeliefert werden. Die ZL-Abmeldung sollte monatlich
erfolgen. Soweit so gut. Die zuständigen Köpfe bei uns im
Hause (es werden ja nie die gefragt, die nachher die
Abwicklung machen müssen) haben nicht so ganz mitgedacht und
jetzt hat sich herausgestellt, daß es so nicht funktioniert.
Wir müssen jetzt für jeden Ausgang eine IM4 schreiben, und
sind der Fiskalvertreter für den englischen Kunden. Unser
Lagerhalter kann die IM4 nicht machen, da er nicht der
Fiskalvertreter ist. Der Arbeitsaufwand mit diesen
Zollanmeldungen ist enorm. Nun überlegt man, ob nicht der
Lagerhalter die Fiskalvertretung übernehmen kann und dadurch
dann auch die monatliche Anmeldung machen kann. Die
Bewilligungen können aber noch Monate dauern.
Kennt jemand einen anderen Weg?
Wir haben schon überlegt, daß sich der Engländer eine deutsche
UST-ID NR. besorgt. Da aber noch unser deutscher Kunde mit
drin hängt und die Engländer noch gar nicht so genau wissen,
wie Ihnen da geschieht, geht das nicht. Außerdem könnte dann
unser deutscher Kunde das Geschäft selber über sein Lager
ziehen.
Danke schon mal im voraus für Vorschläge
Grüße
Yvonne „diesichjetztdamitrumärgernmuß“
hi yvonne,
mein herzliche und tiefmitfühlende beileid. da hat wirklich
einer nicht bis zu ende gedacht. das einfachste ist du wartest
bis atlas kommt
als erstes sollte mal geklärt werden ob die waren in der eu
bleiben. wenn nicht, dann ist eine im4 käse, denn du must eine
im7 als anmeldung aufszollager schreiben. (machen wir ja momentan, da nie klar ist, wohin die Waren später gehen-kann auch Drittland seind) als verfahren must
du 71… verwenden. wenn die sdg. innerhalb der
gestellungsfrist wieder ausgeführt wird, dann kannst du das
ganze mit t1 wieder ausführen. (Endkunden bekommen verzollt geliefert)
ansonsten must du ne abmeldung aus dem zollager schreiben
(ex3, verfahren 3171 0) und dann versenden(einfache Abmeldung ist nicht erlaubt - lt. dem zuständigen Zollbeamten). aber meist must du
dann noch ein t1 schreiben. du kannst aber dafür das formular
739 verwenden (da ist ae + t-papier zusammen).
aber nicht destotrotz, braucht der engländer ne deutsche
ust-nummer und zollnummer. (nicht wirklich möglich, da der Engländer noch nicht so ganz raffen soll, daß das Geschäft bald nur noch von Deutschland läuft. Im Moment sagt unser deutscher Kunde: das Lager ist zu voll…)
das einfachste ist wenn ihr das auf den deutschen anmeldet.
das gibt vielweniger probleme. der engländer kann ja alles
bezahlen, der deutsche ist nur für den zoll mit im boot. (gleicher Grund wie oben - rechtlich sind beide Firmen getrennt - ist ein bischen chaotisch)
Die normalen Wege sind ja halt auch soweit klar aber ich denke, daß es da einen anderen Weg geben muß. Ich habe jetzt auch erfahren, daß WIR den Unternehmer beauftragen, nicht der Lagerhalter. Was noch mehr arbeit macht - Grund dafür ist, daß wir JEDEN Preis einzeln vereinbaren (ohne Worte).
Da sträuben sich mir nur die Haare…
Ich werde dieses Wochenende erst mal ein bischen ein einem vernünftigen Konzept arbeiten und nächste Woche dann mal alles in Angriff nehmen. Zum Glück (und hoffentlich) halten sich jetzt mal alle anderen raus und ich komme dann vielleicht weiter. Meine normale Arbeit muß aber auch noch gemacht werden - tolle Wurst.
Na ja, danke erst mal für deinen Rat und schaun wer mal…