in der Unternehmensbroschüre eines Logistikdienstleisters wird erwähnt, daß dieser berechtigt ist, das vereinfachte Zollverfahren durchzuführen.
Bedeutet dies, daß das Unternehmen (Teile der) Aufgaben der Zollbehörden durchführen darf?
Was steckt hinter diesem Begriff, weiß jemand evt. eine URL, wo dies näher erläutert wird?
Im vereinfachten Zollverfahren hat der Spediteur bzw. der Importeur, der über die nötigen Bewilligung verfügt, die Möglichkeit ein SAD-Dokument (Single Administrative Document), also eine Zolldeklaration, mit unvollständigem Inhalt oder die Handelsrechnung beim Zollamt einzureichen. Die Handelsrechnung kann eine sogenannte vereinfachte datenhaltige Rechnung sein, wenn der Warenwert nicht höher als EUR 300,00 ist (Beispiel Ungarn)und ihr Inhalt mit dem Inhalt einer Proformarechnung* übereinstimmt. Das Zollamt entscheidet über die Zollbeschau, führt diese allenfalls durch und gibt die Ware frei.
Danach hat der Spediteur bzw. der Importeur ein SAD-Dokument mit dem vollständigen Inhalt innerhalb von zehn Tagen zu erstellen und beim Hauptzollamt einzureichen. Danach wird der Zollbeschluss über die Zollabgaben erstellt.
Im vereinfachten Zollverfahren verlängert sich die Frist für die Bezahlung der Zollabgaben um 10 + 3 Werktage. So wird aus der Frist von fünf Werktagen eine Frist von circa 15-18 Werktagen und aus der Zahlungsfrist von 15 Werktagen eine Frist von 25-28 Werktagen
* Was ist eine Proformarechnung:
Eine Proformarechnung ist für eine Lieferung zu erstellen, falls es nicht um ein Kaufgeschäft handlet oder die Sendung eine sogenannte “Ware mit unerheblichem Wert” ist (d.h. der Warenwert ist nicht höher als EUR 22,00)
Eine handelsrechtliche Erklärung und ein Unterschriftsbogen ist bei Werbematerial, Prospekt, Geschenk, Garantielieferungen, Zusatzlieferung, Einbau von Produkten in Exportgüter etc. beizulegen.
Bei einer Lohnveredelung ist das Originalen des Lohnveredelungsvertrages zwischen den zwei Geschäftspartnern beizulegen.
Hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Gruß
Karl-Heinz
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