Hallo,
kann mir jemand den Unterschied zwischen Gewinn und Cashflow erklären…im Lexikon klingt das irgendwie ziemlich gleich.
Danke.
Gruß
Antje
Hallo,
kann mir jemand den Unterschied zwischen Gewinn und Cashflow erklären…im Lexikon klingt das irgendwie ziemlich gleich.
Danke.
Gruß
Antje
Hallo Antje,
Cashflow darfst Du wörtlich nehmen. Es handelt sich um den Zu(Ab-)fluss von Geld.
Nimm den Gewinn, zähle den Aufwand, für den kein Geld bewegt wird, dazu, ziehe alle Zahlungen, die kein Aufwand sind ab, und da isser.
Auf Deiner ViKa steht nicht, welche Begriffe Du bereits kennst. Wenn Du mit dem beschriebenen Vorgehen nicht klar kommst, ist sicher einer da, der Dir die Hausaufgabe abnimmt. Oder Du meldest Dich nochmal und sagst, was Dir zu „Aufwand, für den kein Geld bewegt wird“ und „Zahlungen, die kein Aufwand sind“ einfällt und was Du noch brauchst.
Schöne Grüße
MM
Nimm den Gewinn, zähle den Aufwand, für den kein Geld bewegt
wird, dazu, ziehe alle Zahlungen, die kein Aufwand sind ab,
und da isser.
Also unter Zahlungen, die kein Aufwand sind, kann ich mir noch was vorstellen…z.B. die Umsatzsteuer, die ja letztendlich nur der Endverbraucher zahlt.
Aber was gibt es für Aufwendungen, die kein Geld bewegen???
Gruß
Antje
z.B.:
Aufwandswirksam, jedoch wird jeweils kein Geld bewegt.
Investitionen in Anlagevermögen wirken sich hingegen aufwandswirksam durch die jährliche Abschreibung ist. Im Rahmen der Cashflow-Berechnung wird der Mittelabfluss nur einmal - im Jahr der Investition - berücksichtigt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal,
Aber was gibt es für Aufwendungen, die kein Geld bewegen???
AfA und Invest, Rückstellungen hat nanda schon angeboten, dann Entwicklung aktive/passive Rechnungsabgrenzung, Entwicklung Forderungen/Verbindlichkeiten und zugehörige Wertberichtigungen, und, weils so schön ist, die berühmten Sonderposten mit Rücklageanteil nicht vergessen - so es sie gibt.
Wer bietet noch mit?
MM
Hallo,
AfA und Invest, Rückstellungen hat nanda schon angeboten, dann
Entwicklung aktive/passive Rechnungsabgrenzung, Entwicklung
Forderungen/Verbindlichkeiten und zugehörige
Wertberichtigungen, und, weils so schön ist, die berühmten
Sonderposten mit Rücklageanteil nicht vergessen - so es sie
gibt.
äh, wenn ich da mal einhaken darf: Bei Bilanzveränderungen von nicht liquiditätswirksam zu sprechen ist irgendwie so, wie festzustellen, daß ein Stein nicht spricht (*ahh ohhh, ich habe endlich einen nicht sprechenden Stein gefunden*). Bilanzpositionen sind nie liquiditätswirksam oder nicht. Dieser Begriff ist auf sie nicht anwendbar.
Die Frage ist doch vielmehr, welche Positionen in der GuV-Rechnung nicht liqiditätswirksam sind (also keine Auszahlungen sind) und da sind eigentlich die wichtigsten genannt worden.
Fangen wir oben noch einmal an: Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, Materialaufwand, Zuführung zu bzw. Auflösung von Rückstellungen, Abschreibungen/Zuschreibungen, Kursverluste und -gewinne, Zuführung zu Rücklagen und relativ neu Zinsanteil an der Zuführung zu Pensionsrückstellungen.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
Bilanzpositionen sind nie liquiditätswirksam oder nicht.
Dieser Begriff ist auf sie nicht anwendbar.Die Frage ist doch vielmehr, welche Positionen in der
GuV-Rechnung nicht liqiditätswirksam sind (also keine
Auszahlungen sind) und da sind eigentlich die wichtigsten
genannt worden.
jetzt frag ich mich bloß: wie findet die Entwicklung einer Bilanzposition statt?
Aktivtausch
Passivtausch
Bilanzverlängerung/verkürzung
diese vier Fälle sind bei den von mir angesprochenen Bilanzpositionen eher exotisch
und dann der Regelfall:
Vermögensmehrung/minderung
und schwupps! finden wir die Entwicklung in der GuV wieder. Und zwar genau da, wo sich die GuV von einer Cash-flow-Rechnung unterscheidet.
Auch nicht anders wie bei der von Dir an die bereits aufgezählte Reihe hinzugefügte Bestandsveränderung, die nach genau dem gleichen Prinzip funktioniert: GuV-Auswirkung durch Veränderung eines Bilanzpostens.
Schöne Grüße
MM
Hallöchen,
Aktivtausch
Passivtausch
Bilanzverlängerung/verkürzungdiese vier Fälle sind bei den von mir angesprochenen
Bilanzpositionen eher exotisch
nein sie sind die Regel: Verbindlichkeiten an Kasse, Kasse an Forderungen usw.
und dann der Regelfall:
Vermögensmehrung/minderung
Vermögensminderungen und -mehrungen (keine BWL-Begriffe) sind auch nicht GuV-wirksam, sondern nur die Buchungen in der GuV-Rechnung.
und schwupps! finden wir die Entwicklung in der GuV wieder.
Eben nicht.
Und zwar genau da, wo sich die GuV von einer
Cash-flow-Rechnung unterscheidet.
Auch nicht anders wie bei der von Dir an die bereits
aufgezählte Reihe hinzugefügte Bestandsveränderung, die nach
genau dem gleichen Prinzip funktioniert: GuV-Auswirkung durch
Veränderung eines Bilanzpostens.
Das ist das Diskutieren um des Kaisers Bart bzw. um das Rechtbehaltenwollen. Nur GuV-Positionen können liquiditätswirksam sein oder eben nicht. Wenn ich eine Abschreibung vornehme hat das in der Tat Auswirkungen auf eine Bilanzposition, aber das hat dennoch damit nichts zu tun, ob eine Veränderung in der Bilanz cash-wirksam ist.
Frage: Wollen wir auf dieser Basis weiterdiskutieren, oder überlegen wir, wer mit dieser Thematik den ganzen Tag lang zu tun hat bzw. genau diese Dinge analysiert?
Gruß,
Christian
Hallo nochmal,
Frage: Wollen wir auf dieser Basis weiterdiskutieren, oder
überlegen wir, wer mit dieser Thematik den ganzen Tag lang zu
tun hat bzw. genau diese Dinge analysiert?
brauchen wir nicht, ich muss nicht Recht haben. Die Diskussion hab ich lang und fruchtlos mit dem Controlling Department unserer Muttergesellschaft geführt, als es um die Verbesserung des automatisierten Cash-Forecasts ging. Interessanterweise wurde dort genau der gleiche Punkt bestritten, dass Veränderungen von Forderungen/Verbindlichkeiten in der Ableitung des Cash flow aus der GuV eine Rolle spielen können. Am Ende wurde dann das Modell implementiert, das ex post die vorhandene Liquidität am besten aus dem Todate-Benefit erklären konnte. Da war ich dann schon zufrieden.
Dieses wünscht Dir auch
MM
brauchen wir nicht, ich muss nicht Recht haben. Die Diskussion
hab ich lang und fruchtlos mit dem Controlling Department
unserer Muttergesellschaft geführt, als es um die Verbesserung
des automatisierten Cash-Forecasts ging. Interessanterweise
wurde dort genau der gleiche Punkt bestritten, dass
Veränderungen von Forderungen/Verbindlichkeiten in der
Ableitung des Cash flow aus der GuV eine Rolle spielen können.
Das bestreite ich nicht, nur bestreite ich, daß die nackte Änderung einer Bilanzposition cash-wirksam ist.
Die Frage lautete: Welcher Aufwand ist nicht cash-wirksam und in einer Antwort darauf haben Bilanzpositionen nichts verloren.
Eines hatte ich nocht vergessen: Bilanzverlängerung/verkürzung gibt es in der BWl-Sprache auch nicht, sondern der Sachverhalt heißt Aktiv-Passiv-Mehrung bzw. AP-Minderung.
Will sagen: Der ganze Club heißt wer-weiss-was und hier werden Wissensfragen gestellt und die Antworten u.U. im Studium oder in einer Ausbildung angewandt. Deine etwas ungenauen (um es vorsichtig zu formulieren) Antworten können für Unbeleckte fatal sein, daher meine Korrektur.
Begriffe sind in diesem Bereich sehr konkret definiert und jemand - und jetzt verstoße ich gegen mein Prinzip, ViKa-Angaben nicht gegen jemanden zu verwenden -, der „fast nichts von fast allem wissen“ praktiziert, liegt da u.U. mit seinen Antworten nicht ganz so auf der Linie.
Gruß,
Christian
Eines hatte ich nocht vergessen: Bilanzverlängerung/verkürzung
gibt es in der BWl-Sprache auch nicht, sondern der Sachverhalt
heißt Aktiv-Passiv-Mehrung bzw. AP-Minderung.
Ach ja? Na dann schreib das mal schnell dem Wöhe, damit er das in seiner nächsten Auflage von „Bilanzierung und Bilanzpolitik“ richtigstellen kann. Wäre ja blöd, nicht die Fachbegriffe der BWL-Sprache zu verwenden. Sonst kommen ja die Studenten noch ganz durcheinander.
*kopfschüttel*
Eines hatte ich nocht vergessen: Bilanzverlängerung/verkürzung
gibt es in der BWl-Sprache in diesem Zusammenhang auch nicht,sondern der Sachverhalt
heißt Aktiv-Passiv-Mehrung bzw. AP-Minderung.
Ach ja? Na dann schreib das mal schnell dem Wöhe, damit er das
in seiner nächsten Auflage von „Bilanzierung und
Bilanzpolitik“ richtigstellen kann. Wäre ja blöd, nicht die
Fachbegriffe der BWL-Sprache zu verwenden. Sonst kommen ja die
Studenten noch ganz durcheinander.
Ich hoffe von ganzem Herzen, daß Du nach der oben eingefügten Erweiterung mit meiner Aussage einverstanden bist.
Gruß,
Christian
Nachtrag
Eines hatte ich nocht vergessen: Bilanzverlängerung/verkürzung
gibt es in der BWl-Sprache auch nicht, sondern der Sachverhalt
heißt Aktiv-Passiv-Mehrung bzw. AP-Minderung.
Natürlich ist das Ergebnis eines solchen Vorgangs eine Bilanzverlängerung bzw. -verkürzung. Aber der Vorgang heißt eben nicht so.
C.
Andere Erklärung
Hi Antje,
die Unterschiede habe ich wie folgt gelernt:
Zunächst einmal ist der Gewinn eine handelsrechtlich und steuerlich definierte Größe in Deutschland. Der Cash Flow braucht, was das Finanzamt angeht, in keinem Jahresabschluss aufzutauchen. Er ist eine Kennzahl, die aufgrund seiner Aussagekraft allerdings von Investoren (Aktionären) gefordert wird.
Zudem gibt es verschiedene Modelle, den Cash Flow zu berechnen, vor allem den Free Cash Flow (zu dem auch unterschiedliche Modelle kursieren).
Alle Cash Flows haben allerdings gemeinsam, dass sie das Ergebnis der gewöhnlichen betrieblichen Geschäftstätigkeit abbilden. Wenn VW ein Aktienpaket der Allianz für 20 Mio Euro verkauft, dann steigt der Gewinn. Für den Cash Flow hat der Verkauf allerdings keine Auswirkung, da der Aktienhandel nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von VW gehört, sondern das Auto bauen (bzw. das „Mobilität verkaufen“).
Wenn ein Unternehmen aus seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kaum oder keine Überschüsse erwirtschaftet, aber über ein riesiges Immobilienvermögen verfügt und dieses vertickt, dann ist der Gewinn gut, aber der Cash Flow miserabel. Der Cash Flow sagt also etwas über die Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens (die Fähigkeit, sich aus der gegenwärtigen Geschäftstätigkeit heraus zu finanzieren) aus.
Gruß
Oskar van der Kaalstraat