Mahnungen

Von: , Frage gestellt am So, 15. Feb 2004

Hallo,

ich habe einen Kunden der von mir zwei Schmuckdosen für insgesamt 24,00 Euro gekauft hat aber trotz pünktlicher Lieferung hat er bis heute nicht gezahlt. Auf meine Zahlungserinnerung reagierte er nicht und möchte nun eine erste Mahnung schreiben.

Bei seiner telefonischen Bestellung klang der Kunde recht vertrauenswürdig aber bis heute erhielt ich wie gesagt die 24,00 Euro für die zwei Schmuckdosen nicht.

Wie sollte ich so eine Mahnung der 1.Stufe am besten aufsetzen?

Viele Grüße
Andy

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mahnungen

    Kopie der Rechnung und schräg drüber Stempel "erste Mahnung" oder "1. Erinnerung".

    PS: wenn du die Vertrauenswürdigkeit deiner Kunden an der Telefonstimme abliest, dann viel Glück für dein weiteres Business.

    gruss [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mahnungen

      Was soll dieser scharfe Ton jetzt? Da stellt man ganz normal eine Frage und schon bekommt man einen Schuss vorm Bug. Was soll dass?

      Wenn ich eines nicht leiden kann sind es irgendwelche persönlichen scharfen Töne. Kennst du mich? Kenne ich dich? Nein also lasse solche persönlichen Bemerkungen sein und bleibe sachlich, ja?!

      Jeder hat mal klein angefangen aber nur weil Du jetzt hoch oben auf der Erfolgswelle reitest brauchst du nicht persönlich werden.... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Mahnungen

        PS: wenn du die Vertrauenswürdigkeit deiner Kunden an der
        Telefonstimme abliest, dann viel Glück für dein weiteres
        Business.

        gruss
        Was soll dieser scharfe Ton jetzt? Da stellt man ganz normal
        eine Frage und schon bekommt man einen Schuss vorm Bug. Was
        soll dass?
        Hallo Herr Schreibdienst,

        irgendwie gibt es auf Ihrer Seite ein ein Verstehensproblem:

        1. War mein zugegebenermassen neckischer Hinweis auf die Vertrauenswürdigkeit von Kunden ein ernst gemeinter Rat, da Betrüger imer nett und freundlich sind (Ihr angesprochener Kunde ist damit nciht gemeint). Zum anderen erfordert die Versendung von Ware auf Rechnung einer ernsthaften Vorprüfung des Kunden. Vertrauen will durch Zahlung erwiesen sein, nciht durch eine Telefonnettigkeit.

        2. Der Ingo hat mit seinem Post mich gemeint und nicht Sie.

        3. Schärfe hatte meine Äußerung auf keinen Fall, während ihr Verbalausfall doch zud enken gibt.

        gruss

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Mahnungen

          Ich möchte mich bei Ihnen recht herzlich entschuldigen. Wußte nicht das Ingo Sie gemeint hat.

          Tut mir auch leid dass ich gestern etwas ausfallend war. Gestern war meine Stimmung nicht die beste. Ich hoffe dass Sie meine Entschuldigung akzeptieren.

          Wie soll ich denn einen Kunden vorab überprüfen? Bei der Schufa anrufen? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Mahnungen

            Wie soll ich denn einen Kunden vorab überprüfen? Bei der
            Schufa anrufen?
            Hi,

            Die Schufa ist nur für Kreditgeber.

            Creditreform, Hermes oder Schimmelpfenng sind Wirtschaftsauskunfteien.

            Diese nehmen jedoch meist eine Mitgliedsgebühr und pro Anfrage nochmal Geld. Das lohnt sich bei Existenzgründern und Geschäften der genannten Größenordnung nicht.

            einfache Regelung:

            Beträge bis z.B. 50/100 Euro nur gegen Vorkasse/Nachnahme/einzugsermächtigung

            Beträge ab 100 euro gegen Vorkasse bei einem Skontobonus von 3%.

            Erst wenn ein Kunde mehrmals bestellt hat und Stammkunde ist, dann sollte man mal eine kleinere Lieferung per Rechnung versuchen.

            (Wie gesagt das gilt für Geschäfte über Internet mit Lieferung an Privatkudnen.)

            gruss

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mahnungen

    Hi,

    "1. Mahnung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider konnten wir für beiligende Rechnung noch keinen Zahlungseingang feststellen. Für eine Begleichung bis zum xx.xx.xx danken wir Ihnen im Voraus.

    mfg
    XXX"

    Rechnungskopie hintackern und weg damit. Manche streiten sich um die Fristsetzung. Ich persönlich bin der Meinung dass diese bei der ersten Mahnung definitv gerechtfertigt ist....

    bye
    Rolf

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mahnungen

      Danke. Wie sieht es mit den Mahngebühren aus? Wie hoch sollte ich sie ansetzen? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Mahnungen

        Moin, Danke. Wie sieht es mit den Mahngebühren aus? Wie hoch sollte
        ich sie ansetzen?
        Die Gebühren müssen reell sein. Wenn Du also einen Dreizeiler schreibst und per Post wegschickst kannst Du höchstens 2-5 Euro verlangen. Bei der ersten Mahnung lass ich das immer noch, gutgläubig wie ich bin :-)

        Bye
        Rolf

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Mahnungen

          Ich lass es auch lieber mit den Mahngebühren trotz dass ich sauer auf den Kunden bin. Beim nächsten Mal werde ich erst gegen Vorkasse liefern.

          Säumige Kunden mag ich nicht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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