Hallo, lieber Samo,
hoffe Du hattest bisher einen angenehmen Sonntag.
Läßt sich dadurch grundsätzlich feststellen, ob man Aushilfe
oder Festangestellter ist?
Jein. Wenn Du mit Aushilfe einen geringfügig Beschäftigten oder einen kurzfristig Beschäftigten meinst: Ja. Fest angestellt sind auch geringfügig Beschäftigte, eventuell zu anderen Konditionen als andere Angestellte.
Ob man einen festen Stundensatz
oder ein Arbeitsumfang-abhängigen Vertrag hat?!
Das kann man bloß anhand des Vertrages feststellen. Bloß für Vollzeit / Teilzeit gibts einen Schlüssel, dazu kommen wir gleich. Allerdings: Wenn im Vertrag etwas anderes steht als in den Meldebescheinigungen, so ist das wirksam, was im Vertrag steht.
So, jetzt zu den Einzelheiten, soweit ich sie im Kopf habe - Sonntags bin ich nicht auffer Arbeit, vielleicht sind einzelne Angaben korrekturbedürftig:
Meldung zur Sozialversicherung:
Personengruppe: 101 (bedeutet?)
keine besonderen Merkmale
Angaben zur Tätigkeit: 91347 (bedeutet?)
913 ist die Art der Tätigkeit (z.B. Chauffeur, Fersenzwicker, Landschaftsgärtner etc. - davon gibts so irrsinnig viele, die hat wohl niemand im Kopf)
4 heißt „Vollzeitarbeit“, 7 heißt „keine Angaben zur Ausbildung“
Beitragsgruppen: KV(1),RV(2),ALV(1),PV(1)(bedeutet?)
Voller Beitrag zur KV, zur AlV, zur PV; Voller Beitrag zur RV der Angestellten.
Gehaltsabrechnung (Lexware lohn+gehalt plus 8.00):
dort von mir nicht interpretierbar:
Pers.Gruppe:101
nicht nur bei Lexware: s.o.
Tätigkeit: 91347
nicht nur bei Lexware: s.o.
GV: nein
kein geringfügig Beschäftigter
MFB: nein
kein mehrfach geringfügig Beschäftigter
Gleitzone: nein
keine Besteuerung nach Gleitzone 400 - 800€
SV-Tage (KV,RV,AV,PV,St): überall 30
Anzahl der Sozialversicherungs-Tage. 30 = voller Monat
BGR: 1
könnte Beschäftigtengruppe oder Beitragsgruppe heißen. Ist Lexware-Intern, mit sonem Zeug rechne ich keine Gehälter ab.
Urlaubsanspruch: 0,00
Urlaubsanspruch nicht ausgewiesen. Wenn hier Null steht, lässt das nicht auf einen Anspruch von Null schließen. Wenn hier 132 steht, darf daraus kein Anspruch auf 132 Urlaubstage abgeleitet werden (herrschende Meinung in der Rechtsprechungg).
Lohn: bezahlte Menge 176,00 bei St/SV steht L=Laufender Bezug
bei 169 Std. gearbeiteten Stunden.
Kann ein Irrtum (von AN oder AG) betreffend die Stundenzahl sein. Kann auch eine vereinfachende Berücksichtigung des Urlaubsanspruches bei geringfügig Beschäftigten sein. Kann auch die Stundenzahl sein, die bei allen AN des Betriebes einheitlich ausgewiesen wird. Wird denn überhaupt Stundenlohn gearbeitet?
Nochn Tip, grundsätzlich:
Wenn Du zuerst den Abrechnungsmenschen fragst, führt dieses mit einiger Wahrscheinlichkeit zu besseren Ergebnissen, als wenn Du ihn mit Antworten konfrontierst, die Du von Dritten hast.
Ich hab schon viele viele Monatsabrechnungen gemacht. Wenn ein Kollege mit einer Frage kam, hat er von mir immer eine Antwort bekommen. Wenn einer zuallererst mit den Worten ankam: „Meine Abrechnung ist falsch, und die SV-Meldung haben Sie auch nicht richtig gemacht“ (meistens wars dann nicht so), hab ich ihn auf meine innere Amüsierliste gesetzt. Und von Reisekostenabrechungen über Urlaubsanträge und Verpflegungsgutscheine bis Krankmeldungen eine ungeheure bürokratische Energie entwickelt, so dass das Vergnügen fortan jedenfalls nicht mehr auf der Seite meines Opfers lag…
In diesem Sinne
MM