Lohn-/Gehaltsschlüssel: Aushilfe/Student/Vollzeit?

Informiere mich über die Aufschlüsselung in Abrechnungen & Meldebescheinigungen!

Läßt sich dadurch grundsätzlich feststellen, ob man Aushilfe oder Festangestellter ist? Ob man einen festen Stundensatz oder ein Arbeitsumfang-abhängigen Vertrag hat?!

Meldung zur Sozialversicherung:
Personengruppe: 101 (bedeutet?)
Angaben zur Tätigkeit: 91347 (bedeutet?)
Beitragsgruppen: KV(1),RV(2),ALV(1),PV(1)(bedeutet?)

Gehaltsabrechnung (Lexware lohn+gehalt plus 8.00):
kein Austrittsdatum, St.Kl.1
dort von mir nicht interpretierbar:
Pers.Gruppe:101
Tätigkeit: 91347
GV: nein
MFB: nein
Gleitzone: nein
SV-Tage (KV,RV,AV,PV,St): überall 30
BGR: 1
Urlaubsanspruch: 0,00
Lohn: bezahlte Menge 176,00 bei St/SV steht L=Laufender Bezug
bei 169 Std. gearbeiteten Stunden.

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Hallo, lieber Samo,

hoffe Du hattest bisher einen angenehmen Sonntag.

Läßt sich dadurch grundsätzlich feststellen, ob man Aushilfe
oder Festangestellter ist?

Jein. Wenn Du mit Aushilfe einen geringfügig Beschäftigten oder einen kurzfristig Beschäftigten meinst: Ja. Fest angestellt sind auch geringfügig Beschäftigte, eventuell zu anderen Konditionen als andere Angestellte.

Ob man einen festen Stundensatz
oder ein Arbeitsumfang-abhängigen Vertrag hat?!

Das kann man bloß anhand des Vertrages feststellen. Bloß für Vollzeit / Teilzeit gibts einen Schlüssel, dazu kommen wir gleich. Allerdings: Wenn im Vertrag etwas anderes steht als in den Meldebescheinigungen, so ist das wirksam, was im Vertrag steht.

So, jetzt zu den Einzelheiten, soweit ich sie im Kopf habe - Sonntags bin ich nicht auffer Arbeit, vielleicht sind einzelne Angaben korrekturbedürftig:

Meldung zur Sozialversicherung:
Personengruppe: 101 (bedeutet?)

keine besonderen Merkmale

Angaben zur Tätigkeit: 91347 (bedeutet?)

913 ist die Art der Tätigkeit (z.B. Chauffeur, Fersenzwicker, Landschaftsgärtner etc. - davon gibts so irrsinnig viele, die hat wohl niemand im Kopf)
4 heißt „Vollzeitarbeit“, 7 heißt „keine Angaben zur Ausbildung“

Beitragsgruppen: KV(1),RV(2),ALV(1),PV(1)(bedeutet?)

Voller Beitrag zur KV, zur AlV, zur PV; Voller Beitrag zur RV der Angestellten.

Gehaltsabrechnung (Lexware lohn+gehalt plus 8.00):
dort von mir nicht interpretierbar:
Pers.Gruppe:101

nicht nur bei Lexware: s.o.

Tätigkeit: 91347

nicht nur bei Lexware: s.o.

GV: nein

kein geringfügig Beschäftigter

MFB: nein

kein mehrfach geringfügig Beschäftigter

Gleitzone: nein

keine Besteuerung nach Gleitzone 400 - 800€

SV-Tage (KV,RV,AV,PV,St): überall 30

Anzahl der Sozialversicherungs-Tage. 30 = voller Monat

BGR: 1

könnte Beschäftigtengruppe oder Beitragsgruppe heißen. Ist Lexware-Intern, mit sonem Zeug rechne ich keine Gehälter ab.

Urlaubsanspruch: 0,00

Urlaubsanspruch nicht ausgewiesen. Wenn hier Null steht, lässt das nicht auf einen Anspruch von Null schließen. Wenn hier 132 steht, darf daraus kein Anspruch auf 132 Urlaubstage abgeleitet werden (herrschende Meinung in der Rechtsprechungg).

Lohn: bezahlte Menge 176,00 bei St/SV steht L=Laufender Bezug
bei 169 Std. gearbeiteten Stunden.

Kann ein Irrtum (von AN oder AG) betreffend die Stundenzahl sein. Kann auch eine vereinfachende Berücksichtigung des Urlaubsanspruches bei geringfügig Beschäftigten sein. Kann auch die Stundenzahl sein, die bei allen AN des Betriebes einheitlich ausgewiesen wird. Wird denn überhaupt Stundenlohn gearbeitet?

Nochn Tip, grundsätzlich:

Wenn Du zuerst den Abrechnungsmenschen fragst, führt dieses mit einiger Wahrscheinlichkeit zu besseren Ergebnissen, als wenn Du ihn mit Antworten konfrontierst, die Du von Dritten hast.

Ich hab schon viele viele Monatsabrechnungen gemacht. Wenn ein Kollege mit einer Frage kam, hat er von mir immer eine Antwort bekommen. Wenn einer zuallererst mit den Worten ankam: „Meine Abrechnung ist falsch, und die SV-Meldung haben Sie auch nicht richtig gemacht“ (meistens wars dann nicht so), hab ich ihn auf meine innere Amüsierliste gesetzt. Und von Reisekostenabrechungen über Urlaubsanträge und Verpflegungsgutscheine bis Krankmeldungen eine ungeheure bürokratische Energie entwickelt, so dass das Vergnügen fortan jedenfalls nicht mehr auf der Seite meines Opfers lag…

In diesem Sinne

MM

Großartigen Dank, Martin!

Es gibt keinen schriftlichen, sd. nur mündlichen Vertrag.
Der sollte Vollzeitbeschäftigung sein, Kollegen sehen den Mitarbeiter aber als Aushilfe an, da er nur auf Absprache/wöchentlichem Dienstplan gearbeitet habe.
Der Mitarbeiter wird nicht mehr benötigt und wurde, da nur Aushilfe auch nicht freigestellt. Er sollte eigentlich nach Stundensatz arbeiten. Die Abrechnung für August hat folgende Positionen:
1 Lohn: „bezahlte Menge: 176,00“, „Faktor x,xxxx“
11 Nachtzuschlag (25%) steuerfrei: „bezahlte Menge: 176,00“, „Faktor x,xxxx“
11 Nachtzuschlag (40%) steuerfrei: „bezahlte Menge: 32,00“, „Faktor x,xxxx“
13 Sonntagszuschlag (50%): „bezahlte Menge: 32,00“, „Faktor x,xxxx“

Er sieht es als Freistellung und möchte nun Lohnfortzahlung.
Er hat 2 Monate gearbeitet, den ersten mit 169 Std. (176 abgerechnet).
Den zweiten Monat mit ca. 120 Std., da er 12 Tage in Urlaub war.
Der Urlaub im September wurde vom Mitarbeiter im Einstellungsgespräch erwähnt und war Bedingung für die Einstellung! Das wurde mündl. akzeptiert und im Dienstplan eine Vertretung eingesetzt.
Außerdem war er 5 Tage ende September krank gemeldet.
Es wurde noch keine Abrechung für September erstellt/rausgeschickt.
Deshalb fordert der nicht mehr benötigte Mitarbeiter (oder die Aushilfe?!) Lohnfortzahlung mit dem durchschnittlichen Brutto-Gehalt.
Da nur die Abrechnung vom August vorliegt, geht er von den 176 Stunden aus und beruft sich auf den mündl. Vertrag.
Ansonsten wird er dies beim Arbeitsgericht einklagen.

Reichen ihm die Angaben in der Abrechnung/Meldebescheinigung als Beweis? Bekommt er dann auch Krankengeld? Im Dienstplan wurden seine drei Schichten durch eine Aushilfe ersetzt!

Gruß!

) Samo…

anbei die Zusammenfassung Deiner Aufschlüsselung:

Angaben zur Tätigkeit: 91347 (bedeutet?)

4 heißt „Vollzeitarbeit“

GV: nein

kein geringfügig Beschäftigter

MFB: nein

kein mehrfach geringfügig Beschäftigter

Wenn im Vertrag etwas anderes steht als in

den Meldebescheinigungen, so ist das wirksam, was im Vertrag
steht.

Lohn: bezahlte Menge abweichend von gearbeiteten Stunden.

Kann ein Irrtum (von AN oder AG) betreffend die Stundenzahl
sein. Kann auch eine vereinfachende Berücksichtigung des
Urlaubsanspruches bei geringfügig Beschäftigten sein. Kann
auch die Stundenzahl sein, die bei allen AN des Betriebes
einheitlich ausgewiesen wird. Wird denn überhaupt Stundenlohn
gearbeitet?

Hallo nochmal,

sämtliche Eintragungen auf der Gehaltsabrechnung werden allenfalls als Indizien, für sich allein nicht als Beweis gewertet. Da aber „Arbeit auf Abruf“ ohne explizite Vereinbarung nicht existiert, sind es schon ziemlich starke Indizien.

Was die Behandlung der Abwesenheit als Urlaub, Freistellung oder wasauchimmer betrifft, spielt die betriebliche Übung (Antrag - Genehmigung etc.) eine gewisse Rolle.

Erstinstanzliche Urteile sind beim Arbeitsgericht tendenziell im Großen und Ganzen arbeitnehmerfreundlich. Aber: „Vor Gericht und auf hoher See…“

Schöne Grüße

MM

1 Like

Ja, Vielen Dank nochmal für die umfangreiche Fachkompetenz!
Dein Vita ist ebenfalls toll zu lesen (informativ/umfangreich).

Ähm! Scheinbar habe ich keine Fragen mehr…

Zwar weiß ich nicht, ob dies ein interessanter Fall für’s Arbeitsgericht wäre, aber wer will: es gibt keinen anderen Weg und man kann dort ja nichts verlieren.
Das erinnert mich daran, daß ich mal als Segellehrer gearbeitet habe und dieses Jahr noch nicht „auf hoher See…“ war.

Toll! Danke Dir, Martin…

Samo…

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