Nebenkostenerstattung

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Do, 3. Feb 2005
Hallo,

darf man eine Nebenkostenerstattung in 2005 mit Abzug für Stromkosten für 2003 und 2004 als periodenfremder Ertrag bzw. periodenfremder Aufwand buchen, oder müssen entsprechende Buchungen (Sonst. Ford. bzw. Rückstellung für Strom) in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommen werden?

Danke für Eure Hilfe!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenerstattung
    Hallo Ally,

    die Rückzahlung aus 2003/2004 ist ein Ertrag, da das Nettovermögen des Unternehmens erhöht wird. Weiterhin ist er periodenfremd. Auch Steuerrückzahlung werden so behandelt.

    Gruß Jonathan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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