Danke!
Und doch noch eine Frage:
Wenn Du beispielsweise die Betriebsführung ausgelagert hast -
wäre das dann auch´keine Lohnarbeit, weil unabhängig von der
Stückzahl?
Sorry, aber diese Frage ist herausfordernd.
Man kann die Betriebsführung nicht auslagern!
Es kann eine Holding gebildet werden, die weisungsbefugt gegenüber den „beherrschten“ Firmen ist.
Die Holding kann keine Rechnung über ihre „Dienstleistung“ schreiben.
Dagegen ist die beherrschte Firma gewinnabführungspflichtig.
Es gibt die Konstellationen, daß Vertriebsgesellschaften, die akquirierten Arbeiten an Fremdfirmen weitergeben und dort erledigen lassen.
Wesentlicher Bestandteil der Lohnarbeit ist, daß die Rohware nicht in Eigentum des Diesntleisters übergeht. Haftung und Versicherung der Ware bleiben beim Auftraggeber.
Im eigentlichen entstehen auch keine Materialaufwendungen für den arbeitenden Betrieb. Artikel die an der zu bearbeitenden Sache angebracht oder assembelt werden, werden gemeinhin gestellt, bzw. der Zukauf 1:1 weiterbelastet/meist sogar vorgeschrieben wo was gekauft werden soll.
Der bearbeitende Betrieb ist eher als „Scheinselbständiger“ vorstellbar. Nur arbeiten diese spezialisierten betriebe für viele Auftraggeber und meist mit einem gehörigen Stamm von Spezialisten als Mitarbeitern.
Übersetzen ist keine Bearbeitung im Sinne von Lohnarbeit.
gruss
local