Buchführung: Privatentnahme
(Autor: R i c һ ү, Frage gestellt am So, 27. Aug 2006)
Hallo zusammen, bin auf folgenden Geschäftsfall gestoßen:
Man sieht den Kontoauszug eines Einzel-UN. Dabei werden 300,- € an das SOS-Kinderdorf überwiesen.
Der Buchungssatz ist:
Privatentnahme an Bank
Ist mir soweit auch verständlich.
Für mich steht fest: Der Unternehmer (als Privatmann) wollte dem SOS eine Spende machen. Es wirkt sich für ihn als Privatentnahme aus.
Meine Frage: Hätte es bei einem Einzel-UN, Personengesellschaft auch so sein können, dass man die Spende als betriebl. Aufwand buchen können?
Buchungssatz also:
Spendenaufwand an Bank
Schöne Grüße
Richy
Man sieht den Kontoauszug eines Einzel-UN. Dabei werden 300,- € an das SOS-Kinderdorf überwiesen.
Der Buchungssatz ist:
Privatentnahme an Bank
Ist mir soweit auch verständlich.
Für mich steht fest: Der Unternehmer (als Privatmann) wollte dem SOS eine Spende machen. Es wirkt sich für ihn als Privatentnahme aus.
Meine Frage: Hätte es bei einem Einzel-UN, Personengesellschaft auch so sein können, dass man die Spende als betriebl. Aufwand buchen können?
Buchungssatz also:
Spendenaufwand an Bank
Schöne Grüße
Richy
Artikelbaum anzeigen
Re: Buchführung: Spenden
(Autor: Μ а r t i n M a ү, Antwort nach 2 h, 28 Min)
Servus Richy,
Spenden sind generell keine betrieblichen Aufwendungen, da nicht durch den Betrieb veranlasst. Daß es dafür Aufwandskonten gibt, die GuV-wirksam sind, hängt mit der steuerlichen Behandlung von Spenden bei Kapitalgesellschaften zusammen.
Bei natürlichen Personen geht es dabei um (EStliche) Sonderausgaben, die die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb nicht verringern. Unabhängig davon, von welchem Konto sie bezahlt werden.
Schöne Grüße
MM
Spenden sind generell keine betrieblichen Aufwendungen, da nicht durch den Betrieb veranlasst. Daß es dafür Aufwandskonten gibt, die GuV-wirksam sind, hängt mit der steuerlichen Behandlung von Spenden bei Kapitalgesellschaften zusammen.
Bei natürlichen Personen geht es dabei um (EStliche) Sonderausgaben, die die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb nicht verringern. Unabhängig davon, von welchem Konto sie bezahlt werden.
Schöne Grüße
MM
Du kannst auf diesen Artikel nicht antworten.
Dieser Artikelbaum ist im Archiv des Experten-Forums von wer-weiss-was zum Thema "BWL, VWL & Marketing" archiviert. Es handelt sich um keine aktuelle Diskussion, daher kann auf die Artikel nicht mehr geantwortet werden.
Folgende Artikel könnten Dich auch interessieren:
Steuerliches EinlagenkontoShopping für den guten Zweck
wie lautet Buchungssatz: Zinsgutschrift?
RW - Privatentnahme Kommanditisten
Buchungssätze
Wie ist das mit Spendenbescheinigungen?
Kauf von CD-Rohlingen
Vito-Sitze...
einfacher Buchungssatz
Verknüpfungen sind weg
Kinderheim/Waisenheim in Deutschland
Buchungssatz in SKR03 UStG Zahlung Verprobung
vorheriger Artikelbaum
(Cashflowstatement)
(Tech.-Betriebswirt)
nächster Artikelbaum















