Cashflowstatement
Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Aug 2006
Hallo,
ich hab da mal eine Frage in Sachen Cashflowstatement.
Also...
Das Cashflowstatement ist eine Erweiterung bzw. leitet sich aus der G&V ab.
Der Prinzipielle Aufbau der G&V ist wie folgt:
Ich setze Aufwendungen und Erträge (A/P) gegeneinander.
Die Differenz aus den Erträgen (Umsatzerlösen) ergibt ein Plus oder ein Defizit.
Das Defizit bzw. Plus addiere bzw. subtrahiere ich dem Eigenkapitalkonto zu.
Das Ergebnis benutze ich nun für die CF Rechnung an.
Nun ist es so, dass in den Fachbüchern die Defintion der ersten Stelle der CF Rechnung wandelt. (sowohl direkt als auch indirekte CF Rechnung)
Beim einen steht - Jahresüberschuss, beim anderen Umsatzerlöse.
Sind beide Begriffe die gleichen?
D.h. theoretisch bräuchte ich ja dann nur die Umsatzerlöse aus der Bilanz entnehmen um einen CF zu berechnen???
Wird der eigentliche Gewinn aus der G&V überhaupt für die CF Rechnung benötigt?
Die Cashflowrechnung wiederum berechnet in drei Staffeln (operativ, Inv, und Finanzen) den Cashflow heraus.
Der Cashfflow ist das Kapital, welchem dem Unternhemen (zzgl. Abschreibungen etc..) tatsächlich zur Verfügung steht.
Danach kann ich diverse Kennziffern ausrechnen.
Beispiel:
ROE und ROI --> der Gewinn im Nenner ist der Gewinn aus der GUV?
Ebit und Ebitda, sind das nichts anderes, als die einzelnen Staffelungen des CF?
Was ist die Brutto und Netto Methode beim CF?
Wäre über Kritik und Tips erfreut
Erich
