Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren....

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Jan 2007

hier gibt es sicher welche, die mir folgende Fragen kurz und knapp beantworten können oder? ich wäre super dankbar dafür!

danke und viele grüße

simone

13. Ein Unternehmer stellt seine Bilanz zum 31.12.2003 am 01.04.2004 auf. Hierbei geht
es auch um die Bewertung einer Forderung gegenüber den Kunden K. K befindet sich
seit dem 10.12.2003 in Zahlungsschwierigkeiten. Dies erfährt der Unternehmer erst
am 15.01.2004. Darf er diese Erkenntnis bei der Aufstellung seiner Bilanz
berücksichtigen?

14. Die X-AG kauft die Y-GmbH für 10 Mio. €. Die Schulden der Y-GmbH belaufen sich
auf 4 Mio. €, der Wert der Vermögensgegenstände beträgt 13 Mio. €. Welche Art des
Geschäftswertes liegt vor, wie hoch ist er und muss ihn die X-AG bilanzieren?

15. Ein Verlag sichert sich von einem Schriftsteller die Rechte für sein neuestes Werk
sowie die Verlagsrechte für mehrere zukünftige Werke. Darf der Verlag den dafür
gezahlten Betrag bilanzieren?

16. Bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs hat die B-GmbH Gebühren für ihre
Handelsregister-Eintragung gezahlt. Besteht Aktivierungsgebot oder –wahlrecht?

17. Ein Einzelunternehmer kauft seinem Sohn aus betrieblichen Mitteln ein neues Auto,
welches von seinem Sohn ausschließlich privat genutzt wird. Weil der Unternehmer
ahnt, dass sein Sohn sehr nachlässig mit dem Wagen umgehen wird, will er diesen in
seiner Bilanz in zwei statt den üblichen vier Jahren abschreiben. Wie ist dies zu
beurteilen?

18. Ein Handelsunternehmen erhält Waren unter Eigentumsvorbehalt des Herstellers
geliefert. Die Rechnung wird das Handelsunternehmen erst im nächsten Geschäftsjahr
ausgleichen. Außerdem hat sie ihre Betriebs- und Geschäftsausstattung ihrer
Hausbank als Sicherheit für einen Kredit übereignet. Wer hat die genannten Positionen
zu bilanzieren?

19. Liegt bei den folgenden Beispielen Aktivierungsgebot, wahlrecht oder –verbot vor?
a. Disagio bei einer Schuldverschreibung
b. Selbst entwickeltes Patent
c. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital
d. Nicht betriebsnotwendiges unbebautes Grundstück
e. Kosten der Einführungswerbung

20. Die A-AG sichert einem Kunden am 30.12.2003 zu, eine Reparatur aus
Kulanzgründen kostenlos vorzunehmen. Sind Rückstellungen zu bilden? Wenn ja,
welcher Art?

21. Ein Unternehmen erwartet im folgenden Geschäftsjahr hohe Verluste aus bereits
abgeschlossenen Verträgen. Darf das Unternehmen Rückstellungen bilden? Wenn ja,
welcher Art?

22. Ein Kaufmann veräußert einen Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens für
375 €. Die Anschaffungskosten haben vor einem Jahr 240 € betragen. Spalten Sie den
Gewinn des Kaufmanns in einen „echten“ Gewinn und einen Scheingewinn unter
einer Berücksichtigung von einer jährlichen Inflationsrate von 5 % auf!

23. Erklären Sie den Unterschied zwischen dem strengen und dem gemilderten
Niederstwertprinzip!

24. Ein Unternehmen handelt mit Baumaschinen. Am Jahresende befindet sich im Bestand
des Unternehmens eine Maschine mit Anschaffungskosten von 1.200.000 €. Aufgrund
der schlechten konjunkturellen Situation liegt die Baubranche brach, so dass sich auch
die Preise für Baumaschinen im „freien Fall“ befinden. Eine vergleichbare Maschine
ist beim Hersteller derzeit für 1.050.000 € zu bekommen. Nehmen Sie zum
Bilanzansatz Stellung!

25. Ein Kaufmann hat ein Darlehn über 150.000 $ aufgenommen. Zum Zeitpunkt der
Darlehnsaufnahme betrug der amtliche Umrechungskurs 1 € = 0,90 $. In der
Zwischenzeit ist der Euro kräftig gestiegen. Am Bilanzstichtag beläuft sich der Kurs
auf 1,25. Nehmen Sie zum Bilanzansatz Stellung!

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren....

    Hallo Simone,

    nichts für ungut - und ich bin Verfechter des höflichen Umgangs in diesem Forum: Aber ich finde, Du machst es Dir zu einfach! Es kann ja sein, dass Du keine Zeit hast, die entsprechenden Inhalte zu lernen resp. zu errechnen. Aber nach meinem Geschmack ist das fast ein Armutszeugnis! Willst Du es kapieren oder nur die Antworten?

    Sorry!

    Viele Grüße

    Kathleen

    • Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren....

      Kathleen, mir reichen die Antworten! Und wenn es für Dich ein Armutszeugnis ist, dann ignoriere doch bitte solche Threads, ja? :-) Danke! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren....

        Hallo Simone,

        nö!!! Ignorieren heißt schließlich "Nicht wissen wollen!"! :-)

        Aber ich drück Dir die Daumen, dass sich jemand findet, der Dir Antworten liefert! -)
        Viele Grüße

        Kathleen

        • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren....

          Hi Kathleen,

          ich geb Dir Recht. Da sind ein paar so fundamentale Fragen dabei, da hat sich jemand nicht mal die Mühe gemacht ein paar oberfächliche Blicke in ein Fachbuch zu werfen ... Das mit dem (s/m) NWP z.B., oder mit der Wertaufhellung sind wirklich keine Spezialfragen und beim ersten Durchblättern leicht zu finden.

          Nun hat Sie ja Lösungen ... dabei ist m.E. nicht alles richtig - aber das interessiert ja wohl keinen.

          vg
          Steffi

          • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren....


            Hi ! Nun hat Sie ja Lösungen ... dabei ist m.E. nicht alles richtig
            - aber das interessiert ja wohl keinen.
            Hm na ja, "nur behaupten" ist allerdings auch nicht ganz überzeugend. Was ist denn Deiner Meinung nach nicht ganz richtig ? Ich sagte ja schon: Lerneffekte für alle.

            VG
            TraderS

  2. Antwort von nach 27 Minuten 1 hilfreich
    Re: Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren....


    Hallo Simone! hier gibt es sicher welche, die mir folgende Fragen kurz und
    knapp beantworten können oder?
    Können schon, aber anderer Leute Hausaufgaben und Prüfungs-/Klausurzulassungen erledigt niemand und Du hättest auch letztlich nichts davon. Wenn Du für die Aufgaben eigene Lösungen präsentierst, kann man drüber reden.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 33 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren....

      Sorry, dass ich gefragt habe...ich habe hier 150 Aufgaben und bei den 12 (von 150!) bin ich mir nicht 100%ig sicher und habe nicht die Zeit alles abzutippen, was ich hier handschriftlich verfasste habe.... und brauche die Antworten für eine Klausurvorbereitung...aber ich frag dann lieber woanders. ;-) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren....

        Sorry, dass ich gefragt habe...ich habe hier 150 Aufgaben und
        bei den 12 (von 150!) bin ich mir nicht 100%ig sicher und habe
        nicht die Zeit alles abzutippen, was ich hier handschriftlich
        verfasste habe.... und brauche die Antworten für eine
        Klausurvorbereitung...aber ich frag dann lieber woanders. ;-)
        Vielleicht liest Du wenigstens da dann die Regeln, die hier u.a. heißen "KEINE JOB-ANGEBOTE ODER HAUSAUFGABEN-ERLEDIGUNG!". Steht da oben ↑ (falls Du gerade eine Antwort schreibst).

        Gruß,
        Christian

  3. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Mal die Lösungen


    Hi !

    Bevor es gleich Kritik hagelt: Es handelt sich hierbei wohl kaum um Hausaufgaben, da diese Art des Stoffes in keiner Schulform unterrichtet wird, für die eine Schulpflicht besteht. Das ist meines Erachtens auch kein Stoff der an einer Berufsschule gelehrt wird.
    Von daher kann ich einen Verstoß nicht erkennen. Durch die Beantwortung frage ich mich praktisch selbst ab. 13. Ein Unternehmer stellt seine Bilanz zum 31.12.2003 am
    01.04.2004 auf. Hierbei geht
    es auch um die Bewertung einer Forderung gegenüber den Kunden
    K. K befindet sich
    seit dem 10.12.2003 in Zahlungsschwierigkeiten. Dies erfährt
    der Unternehmer erst
    am 15.01.2004. Darf er diese Erkenntnis bei der Aufstellung
    seiner Bilanz
    berücksichtigen?
    Hier geht es konkret um die bilanzrechtlichen Begriffe "Werterhellung" und "Wertbegründung" und deren Unterscheidung.
    Hierbei handelt es sich um eine sog. "werterhellende" Information, da die Zahlungsschwierigkeiten schon im alten Geschäftsjahr bekannt waren bzw. "begründet" waren. Man konnte also schon mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sagen, dass es hier zu einem Teil- oder Totalausfall kommen könnte.

    Wertbegründet wäre es hingegen gewesen, wenn das Unternehmen erst nach dem 31.12. in diese Sit. gekommen wäre, also in die Urpsrünge für eine mögliche spätere Zahlungsunfähigkeit. 14. Die X-AG kauft die Y-GmbH für 10 Mio. €. Die Schulden der
    Y-GmbH belaufen sich
    auf 4 Mio. €, der Wert der Vermögensgegenstände beträgt 13
    Mio. €. Welche Art des
    Geschäftswertes liegt vor, wie hoch ist er und muss ihn die
    X-AG bilanzieren?
    Also hierbei handelt es sich um einen sog. "derivativen" Geschäftswert. Dieser unterscheidet sich dadurch vom sog. "originären" Geschäfts- oder Firmenwert, da er eben entgeltlich erworben wurde. Originäre Geschäfts-oder Firmenwerte dürfen dabei weder nach handelsrechtlicher, noch nach internationaler Rechnungslegung bilanziert werden. Hier ist er jedoch entgeltlich erworben, also kann er nach HGB bilanziert werden, wohingegen nach int. RL eine Bilanzierungspflicht besteht.

    Wert = Kaufpreis - (Vermögen - Schulden)
    = 10 - (13 - 4 ) = 1 Mio. Euro 15. Ein Verlag sichert sich von einem Schriftsteller die
    Rechte für sein neuestes Werk
    sowie die Verlagsrechte für mehrere zukünftige Werke. Darf der
    Verlag den dafür
    gezahlten Betrag bilanzieren?
    Ja darf er, da es sich hier um einen entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswert handelt. Diese müssen nach HGB (§ 248 HGB) bilanziert werden. International verhält es sich ähnlich. 16. Bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs hat die B-GmbH
    Gebühren für ihre
    Handelsregister-Eintragung gezahlt. Besteht Aktivierungsgebot
    oder –wahlrecht?
    Es besteht ein Wahlrecht, dieses aber in der Tat nur für Kapitalgesellschaften. Nachlesen kann man das auch in § 269 HGB. 17. Ein Einzelunternehmer kauft seinem Sohn aus betrieblichen
    Mitteln ein neues Auto,
    welches von seinem Sohn ausschließlich privat genutzt wird.
    Weil der Unternehmer
    ahnt, dass sein Sohn sehr nachlässig mit dem Wagen umgehen
    wird, will er diesen in
    seiner Bilanz in zwei statt den üblichen vier Jahren
    abschreiben. Wie ist dies zu
    beurteilen?
    Der Fall muss auch unter steuerrechtlichen Aspekten gesehen werde, insb. wegen dem sog. "Maßgeblichkeitsgrundsatz". Es ist also auf Handelsbilanz und (!) Steuerbilanz zu schauen. Für die Steuerbilanz gibt es best. AfA-Tabellen. Es könnte u.U. ein Fall der latenten Steuern sein. Allerdings bin ich mir da nicht so ganz sicher. 18. Ein Handelsunternehmen erhält Waren unter
    Eigentumsvorbehalt des Herstellers
    geliefert. Die Rechnung wird das Handelsunternehmen erst im
    nächsten Geschäftsjahr
    ausgleichen. Außerdem hat sie ihre Betriebs- und
    Geschäftsausstattung ihrer
    Hausbank als Sicherheit für einen Kredit übereignet. Wer hat
    die genannten Positionen
    zu bilanzieren?
    Also hier muss man auch $ 455 BGB bedenken. Der Eigentumsvorbehalt bleibt so lange auch bilanziell außer Acht, wie der Eigentumsvorbehalt nicht geltend gemacht wurde. Will also heißen: So lange man nicht in Zahlungsverzug ist, wird beim Käufer bilanziert.

    Auch eine Sicherungsübereigung schadet der Bilanzierung beim sog. Sicherungsgeber nicht. Im Gegenteil, es gilt § 246 (1) HGB. 19. Liegt bei den folgenden Beispielen Aktivierungsgebot,
    wahlrecht oder –verbot vor?
    a. Disagio bei einer Schuldverschreibung
    b. Selbst entwickeltes Patent
    c. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital
    d. Nicht betriebsnotwendiges unbebautes Grundstück
    e. Kosten der Einführungswerbung
    a) Wahlrecht (§ 250 (3) HGB)
    b) Verbot (§ 248 HGB)
    c) Verbot (§ 248 HGB)
    d) Wahlrecht
    e) Bei Kapitalgesellschaften Wahlrecht 20. Die A-AG sichert einem Kunden am 30.12.2003 zu, eine
    Reparatur aus
    Kulanzgründen kostenlos vorzunehmen. Sind Rückstellungen zu
    bilden? Wenn ja,
    welcher Art?
    Dabei handelt es sich um sog. Kulanzrückstellungen. Das kannst Du ja mal selber nachlesen. Die Norm ist § 249 HGB. 21. Ein Unternehmen erwartet im folgenden Geschäftsjahr hohe
    Verluste aus bereits
    abgeschlossenen Verträgen. Darf das Unternehmen Rückstellungen
    bilden? Wenn ja,
    welcher Art?
    Sog. "Drohverlustrückstellungen". Nach HGB dürfen diese als Rückstellung erfasst werden. Das Steuerrecht sieht hier ein eindeutiges Verbot vor. Mögliche Quelle für latente Steuern. 22. Ein Kaufmann veräußert einen Vermögensgegenstand des
    Umlaufvermögens für
    375 €. Die Anschaffungskosten haben vor einem Jahr 240 €
    betragen. Spalten Sie den
    Gewinn des Kaufmanns in einen „echten“ Gewinn und einen
    Scheingewinn unter
    einer Berücksichtigung von einer jährlichen Inflationsrate von
    5 % auf!
    Also der VG muss ja mit den AK 240 aus dem jeweiligen Konto ausgebucht werden. Der darüber hinausgehende Betrag ist ein "außerordenbtlicher Ertrag". 23. Erklären Sie den Unterschied zwischen dem strengen und dem
    gemilderten
    Niederstwertprinzip!
    Ja könnte ich jetzt machen, aber wird zu lang. Finde ich etwas anstrengend sorry. Einfach mal ein ReWe-Buch aufschlagen oder googeln.

    Im Kern geht es aber darum, dass das strenge NWP nur für das UV gilt und demnach immer abzuschreiben ist, wenn Gründe für einen Wertverlust vorliegen. UV wird ja nicht planmäßig, sondern nur außerplanmäßig abgeschrieben.
    Mein Lieblingsbeispiel: Dönerfleischhersteller -> vergammeltes Fleisch (Rohstoff) eingekauft -> Gesundheitsamt kommt vorbei -> prüft Fleisch -> sagt es ist schlecht -> Totalabschreibung.

    Gemildertes NWP: Unterscheidung zwischen Kapital- und Personengesellschaften. Man muss bei Personenhandelsgesellschaften nicht unbedingt abschreiben. Genaueres bitte nachlesen. 24. Ein Unternehmen handelt mit Baumaschinen. Am Jahresende
    befindet sich im Bestand
    des Unternehmens eine Maschine mit Anschaffungskosten von
    1.200.000 €. Aufgrund
    der schlechten konjunkturellen Situation liegt die Baubranche
    brach, so dass sich auch
    die Preise für Baumaschinen im „freien Fall“ befinden. Eine
    vergleichbare Maschine
    ist beim Hersteller derzeit für 1.050.000 € zu bekommen.
    Nehmen Sie zum
    Bilanzansatz Stellung!
    Ja wie gesagt, ein Anwendungsfall des NWP. Je nach Rechtsform der Unternehmung wäre zu unterscheiden. ISt die Wertminderung allerdings von Dauer, so müssen alle Rechtsformen auf den niedrigeren beizulegenden Wert abschreiben. Kann man das hier bejahen, wäre eine außerplanmäßige Abschreibung um 150.000 Euro auf eben die 1.050.000 Euro vorzunehmen. 25. Ein Kaufmann hat ein Darlehn über 150.000 $ aufgenommen.
    Zum Zeitpunkt der
    Darlehnsaufnahme betrug der amtliche Umrechungskurs 1 € = 0,90
    $. In der
    Zwischenzeit ist der Euro kräftig gestiegen. Am Bilanzstichtag
    beläuft sich der Kurs
    auf 1,25. Nehmen Sie zum Bilanzansatz Stellung!
    Hm, immer dieses Umrechnen :-)) Also hier sage ich nur: Höchstwertprinzip beachten. Danach bei Schulden immer den höheren (bzw. "schlechteren" Wert) für den Bilanzierenden ansetzen. Am besten auch mal nachlesen und selber rechen.

    VG
    TraderS



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