Servus,
ergänzend: Für die Buchung des Abgangs ist es völlig unerheblich, ob und welcher Erlös da war. Die Buchung findet auf der Ebene Konto und nicht auf der Ebene GuV-Position statt. Das heißt, auch wenn man den Abgang des Restbuchwertes mit dem Erlös saldiert (Betriebswirte mögen das, Buchhalter nicht, weil das die USt-Abstimmung kaputthaut) und auf diese Weise entweder einen saldierten Ertrag oder einen saldierten Aufwand ausweist, wird der Abgang selbst (der übrigens keine AfAA ist - diese ist tatsächlich für außergewöhnliche Abnutzun reserviert) immer gleich gebucht: Abgang Restbuchwert an Anlagevermögen. Je nach Behandlung in der GuV kann es zwei Konten mit diesem Namen geben, eins für Fälle Erlös < RBW und eins für Fälle Erlös > RBW, aber geben tut sie es immer, und diese werden im Soll angesprochen.
Schöne Grüße
MM