Geschäftsdokumente digital speichern
Von: , Frage gestellt am Di, 7. Nov 2000
Hi Leute,
HGB §238 schreibt vor, Handelsbriefe (Rechnungen, ...) auf Archivierungsgründen auf Bild oder Datenträgern zurückzuhalten (zu speichern).
Ich recherchiere für eine Weblösung, mit welcher Geschäftsdokumente produziert werden. Wo finde ich allerdings, wie lange genau ich welche Art von Dokumenten in digitaler Form zu speichern habe??
Danke
Mirko
