Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema ordentliche Kapitalerhöhung einer AG:
Ausgangssituation:
Eine AG wurde neu gegründet. Laut Satzung gelten folgende Angaben:
Anzahl der Aktien: 26100 (Stückaktien)
Grundkapital: 130500€
rechnerischer Nennwert: 5€ je Aktie (dieser bleibt ja meines Wissens auch bei Stückaktien konstant; zumindest bis zur Gewinnverteilung?!)
Die Aktien wurden zum rechnerischen Nennwert herausgegeben, also ist der AG effektiv 130500€ zugeflossen.
Kapitalerhöhung:
Noch im gleichen Geschäftsjahr wird eine ordentlich Kap.erhöhung beschlossen. Das Grundkapital soll um 261000€ auf dann 391500€ erhöht werden; es werden 52200 junge Aktien herausgegeben. Laut §182 Aktiengesetz müssen sich ja das Grundkapital und die Aktienanzahl im gleichen Verhältnis erhöhen.
Die jungen Aktien werden ja so gut wie immer zu einem geringeren Preis als der Kurs der Altaktien emittiert.
JETZT ZU MEINEM PROBLEM:
Wenn der Kurs der alten Aktien max. mit dem rechnerischen Nennwert identisch ist, also höchstens bei 5€ steht, dann werden die jungen Aktien ja zu einem geringeren Kurs emittiert - z.B. zu 4€.
Nun berechne ich wieder das der AG effektiv zugeflossene Kapital:
130500€ (AG-Gründung) + 52200 * 4€ (Kap.erhöhung) = 339300€
Damit ist der Wert geringer als das Grundkapital, ich habe also meiner Meinung nach das Gegenteil von Kapitalrücklagen gebildet.
Geht sowas??? Wenn ja, wie nennt man das??? Eine AG haftet ja mit dem Grundkapital, und dann muss sie das doch zumindest einmal gehabt haben, oder???
Ich wäre sehr erfreut, wenn mir jemand helfen kann, meine Verwirrung zu lösen.
Vielen, vielen Dank im Voraus