Abschreibungen

Von: , Frage gestellt am Mi, 28. Jan 2009

Hallo allerseits,

als BWL-Laie darf ich sicherlich die folgende Frage stellen: Ich bin immer davon ausgegangen, dass Firmen ihre Maschinen etc. über einen möglichst langen Zeitraum abschreiben wollen, damit sie deren Wert in den Büchern haben können, sprich, auf dem Papier hat die Firma mehr Wert. Nun spruch man zu mir, dass das falsch sei, Firmen seien daran interessiert, möglichst schnell abzuschreiben. Aber warum?

fragende Grüße,

Ralph

21 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: Abschreibungen

    Hallo Ralph

    je grösser die Abschreibung, desto kleiner der Gewinn. Das spart Steuern.

    Gruss
    Heinz

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Abschreibungen

      Hallo Ralph

      je grösser die Abschreibung, desto kleiner der Gewinn. Das
      spart Steuern.
      Das scheint mir irgendwie eine typisch deutsche Antwort zu sein. Nebenbei zeugt sie nicht unbedingt von betriebswirtschaftlichen Sachverstand. Warum?
      Ich gehe mal davon aus, dass jedes Unternehmen letztlich betrieben wird um Gewinne zu erzielen. Und diese werden bsteuert. (Wir wollen mal von diversen Freibeträgen und individuellen Steuersätzen absehen).
      Abschreibungen dienen also nicht dazu, Gewinne zu reduzieren. Denn Gewinn ist lediglich eine Residualgröße, die per definitionem erst nach Abzug aller Kosten von den Erträgen entsteht. Zu diesen Kosten zählen zweifelsohne auch die Anschaffungskosten für Maschinen oder Anlagegütern überhaupt.
      Die Abschreibungen dienen lediglich dazu diese Kosten auf einen mehr oder weniger großen Zeitraum zu verteilen. Idealerweise spiegeln die Abschreibungen den Wertverlust durch den Gebrauch der Güter wieder.
      Das Interesse an möglichst hohen Abschreibesätzen liegt darin begründet, dass sich so der Besteuerungszeitpunkt nach hinten verschieben läßt. Damit kann ein Zinsvorteil generiert werden.
      Denn wie eingangs erwähnt unterliegen Gewinne auf jeden Fall einer Besteuerung.

      Ganz nebenbei wären aktuell sicher viele Firmen froh, wenn sie irgendwelche Werte in den Büchern hätten. Insofern ist die Überlegung, möglichst hohe Werte auszuweisen nicht einmal so abwegig.
      Ein Unternehmer befindet sich quasi permanent in der Zwickmühle, sich gegenüber dem Finanzamt möglichst arm darzustellen und gleichzeitig gegenüber den Kapitalgebern möglichst mit guten Zahlen (sowohl im Hinblick auf Gewinn als auch auf Unternehmenswert) zu glänzen. Hier befindet sich zweifellos ständig Optimierungsbedarf.
      Gruss
      Heinz
      MfG

      El Buffo

      • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Abschreibungen

        Das scheint mir irgendwie eine typisch deutsche Antwort zu
        sein.
        Ich habe hier noch nichts dummes gelesen, was nicht von einem Ausländer übertroffen werden könnte. Nebenbei zeugt sie nicht unbedingt von
        betriebswirtschaftlichen Sachverstand.
        Ich finde schon, daß Steuerstundung ein betriebswirtschaftliches Argument ist. Ich gehe mal davon aus, dass jedes Unternehmen letztlich
        betrieben wird um Gewinne zu erzielen.
        Und Deiner Ansicht nach sind Gewinne nur gute Gewinne, wenn sie gezeigt werden? Das wäre dann weniger eine deutsche Sichtweise als vielmehr die angelsächsische. In Deutschland war ja eigentlich üblich, stille Reserven zu bilden und zwar gerade durch Abschreibungen. In Zeiten von IFRS tritt die wirtschaftliche Überschuldung meist zeitgleich mit der bilanziellen Überschuldung ein. Die Abschreibungen dienen lediglich dazu diese Kosten auf
        einen mehr oder weniger großen Zeitraum zu verteilen.
        Idealerweise spiegeln die Abschreibungen den Wertverlust durch
        den Gebrauch der Güter wieder.
        Das Interesse an möglichst hohen Abschreibesätzen liegt darin
        begründet, dass sich so der Besteuerungszeitpunkt nach hinten
        verschieben läßt. Damit kann ein Zinsvorteil generiert werden.
        Denn wie eingangs erwähnt unterliegen Gewinne auf jeden Fall
        einer Besteuerung.
        Nur wenn sie gezeigt werden. Ganz nebenbei wären aktuell sicher viele Firmen froh, wenn sie
        irgendwelche Werte in den Büchern hätten. Insofern ist die
        Überlegung, möglichst hohe Werte auszuweisen nicht einmal so
        abwegig.
        Hohe Werte sind nicht da, wenn bzw. weil sie ausgewiesen werden, sondern weil sie da sind.

        Gruß
        Christian

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Abschreibungen

          Das scheint mir irgendwie eine typisch deutsche Antwort zu
          sein.
          Ich habe hier noch nichts dummes gelesen, was nicht von einem
          Ausländer übertroffen werden könnte.
          Es fände sich bestimmt auch noch ein dümmerer Inländer. Aber ich würde hier ungern von Dummheit reden. Aber bilden wir das Ganze mal an einem Beispiel aus der Realität ab. Aktuell schimpfen doch viele über die Amis, dass sie sich mit ihren Immobiliengeschäften etwas "dumm" angestellt haben. Nur wer war so "dumm" ihnen einen gehörigen Anteil dieser miesen Geschäfte abzukaufen? Richtig. Die Deutschen bzw. deren hochintelligenten Mitarbeiter in den Banken. Also es findet sich in der Tat immer noch ein Dümmerer. Aber darum geht es hier ja auch nicht. Nebenbei zeugt sie nicht unbedingt von
          betriebswirtschaftlichen Sachverstand.
          Ich finde schon, daß Steuerstundung ein
          betriebswirtschaftliches Argument ist.
          O.K., wenn Steuerstundung in diesem Zusammenhang etwas anderes bedeutet als Verschieben des Besteuerungszeitpunktes, lass ich mich gerne überzeugen. Ansonsten denke ich, dass wir beide das Gleiche meinen und lediglich andere Begriffe verwenden.
          Da Unternehmen meist auf Dauer angelegt sind, kann man natürlich den Besteuerungszeitpunkt zumindest theoretisch bis auf den St. Nimmerleinstag verschieben. Ich gehe mal davon aus, dass jedes Unternehmen letztlich
          betrieben wird um Gewinne zu erzielen.
          Und Deiner Ansicht nach sind Gewinne nur gute Gewinne, wenn
          sie gezeigt werden?
          Nö, habe ich nicht gesagt. Das wäre dann weniger eine deutsche
          Sichtweise als vielmehr die angelsächsische. In Deutschland
          war ja eigentlich üblich, stille Reserven zu bilden und zwar
          gerade durch Abschreibungen.
          Aha, soviel ich weiß, konnte man bisher und auch heute noch nur bis zu der Höhe abschreiben,in der auch Anschaffungskosten angefallen sind. Meiner Auffassung nach sind in diesem Zusammenhang stille Reserven auch nur ein Ausdruck des Verschiebens des Besteuerungszeitpunktes. Denn irgenwann werden die Eigenkapitalgeber ja auch einmal etwas von den Gewinnen sehen wollen. Und spätestens dann müssen sie aufgedeckt werden und führen zu einer Besteuerung. Dabei ist es auch egal, ob sich bspw. Anteilseigner einer AG Dividenden auszahlen lassen oder vom gestiegenen Firmenwert profitieren in dem sie einen Veräußerungsgewinn erzielen. Dies gilt auch für stille Reserven, die nicht durch (vorzeitige) Abschreibung erzielt werden können. In Zeiten von IFRS tritt die
          wirtschaftliche Überschuldung meist zeitgleich mit der
          bilanziellen Überschuldung ein. Die Abschreibungen dienen lediglich dazu diese Kosten auf
          einen mehr oder weniger großen Zeitraum zu verteilen.
          Idealerweise spiegeln die Abschreibungen den Wertverlust durch
          den Gebrauch der Güter wieder.
          Das Interesse an möglichst hohen Abschreibesätzen liegt darin
          begründet, dass sich so der Besteuerungszeitpunkt nach hinten
          verschieben läßt. Damit kann ein Zinsvorteil generiert werden.
          Denn wie eingangs erwähnt unterliegen Gewinne auf jeden Fall
          einer Besteuerung.
          Nur wenn sie gezeigt werden.
          Irgendwann müssen sie gezeigt werden. Entweder bei Auszahlung von Gewinnanteilen oder bei Übertragung des Firmenwertes. (Stichwort Abgeltungssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer usw.) Kein Eigenkapitalgeber wird sich dauerhaft mit 0% Rendite zufrieden geben. Er wird schon mehr oder weniger regelmäßig Bares sehen wollen. Und soviel ich weiß, können Gewinnanteile zumindest hier in Deutschland nur aus erwirtschafteten, gezeigten und damit zu versteuernden Gewinnen ausgezahlt werden. Ganz nebenbei wären aktuell sicher viele Firmen froh, wenn sie
          irgendwelche Werte in den Büchern hätten. Insofern ist die
          Überlegung, möglichst hohe Werte auszuweisen nicht einmal so
          abwegig.
          Hohe Werte sind nicht da, wenn bzw. weil sie ausgewiesen
          werden, sondern weil sie da sind.
          Das ist wohl richtig. Es stellt sich jedoch die Frage, wie man die vorhandenen Werte nun eben bewertet. Um hier ein wenig Einheitlichkeit herzustellen, hat man sich für die einen oder anderen Bilanzierungsrichtlinen entschieden. Die realen Werte können kurzfristig erheblichen Schwankungen unterworfen sein. Ich könnte mir bspw. vorstellen, dass der Wert der Produktionsanlagen von Automobilherstellern im Moment gegen Null strebt. Denn wer würde sie heute kaufen wollen und wenn überhaupt für welchen Preis? In den Büchern können da noch ganz andere Werte ausgewiesen sein.
          Gruß
          Christian
          Also zum Schluß noch einmal knapp zusammengefaßt: Abschreibungen können nicht zu einer Vermeidung der Steuerlast führen. Es läßt sich lediglich eine Verschiebung des Besteuerungszeitpunktes erreichen, was wiederum zu einem Zinsvorteil führt.

          MfG

          El Buffo

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Abschreibungen

            Das wäre dann weniger eine deutsche
            Sichtweise als vielmehr die angelsächsische. In Deutschland
            war ja eigentlich üblich, stille Reserven zu bilden und zwar
            gerade durch Abschreibungen.
            Aha, soviel ich weiß, konnte man bisher und auch heute noch
            nur bis zu der Höhe abschreiben,in der auch Anschaffungskosten
            angefallen sind. Meiner Auffassung nach sind in diesem
            Zusammenhang stille Reserven auch nur ein Ausdruck des
            Verschiebens des Besteuerungszeitpunktes.
            Stille Reserve heißt in diesem Zusammenhang, daß die kumulierten Abschreibungen den tatsächlichen Werteverzehr übertreffen und somit der VG mit einem niederigerem als dem tatsächlichen Wert in der Bilanz steht. Denn irgenwann
            werden die Eigenkapitalgeber ja auch einmal etwas von den
            Gewinnen sehen wollen.
            Bei den meisten Unternehmen ist das eigentlich anders. Da erfreuen sich die Eigentümer am steigendem Wert und nicht an den Ausschüttungen. Und spätestens dann müssen sie
            aufgedeckt werden und führen zu einer Besteuerung. Dabei ist
            es auch egal, ob sich bspw. Anteilseigner einer AG Dividenden
            auszahlen lassen oder vom gestiegenen Firmenwert profitieren
            in dem sie einen Veräußerungsgewinn erzielen.
            Oder die stillen Reserven bleiben ungezeigt und die Anteile werden vererbt. usw.) Kein Eigenkapitalgeber wird sich dauerhaft mit 0%
            Rendite zufrieden geben.
            Du hast nicht viel Erfahrung mit mittelständischen Unternehmen, oder? Ganz nebenbei wären aktuell sicher viele Firmen froh, wenn sie
            irgendwelche Werte in den Büchern hätten. Insofern ist die
            Überlegung, möglichst hohe Werte auszuweisen nicht einmal so
            abwegig.
            Hohe Werte sind nicht da, wenn bzw. weil sie ausgewiesen
            werden, sondern weil sie da sind.
            Das ist wohl richtig. Es stellt sich jedoch die Frage, wie man
            die vorhandenen Werte nun eben bewertet. Um hier ein wenig
            Einheitlichkeit herzustellen, hat man sich für die einen oder
            anderen Bilanzierungsrichtlinen entschieden. Die realen Werte
            können kurzfristig erheblichen Schwankungen unterworfen sein.
            Ich könnte mir bspw. vorstellen, dass der Wert der
            Produktionsanlagen von Automobilherstellern im Moment gegen
            Null strebt.
            Daß sich Produktionsanlagen zum fair value bewerten lassen, dürfte wohl die absolute Ausnahme sein (vgl. IAS 16.31). Also zum Schluß noch einmal knapp zusammengefaßt:
            Abschreibungen können nicht zu einer Vermeidung der Steuerlast
            führen.
            Was auch niemand behauptet hat. Es läßt sich lediglich eine Verschiebung des
            Besteuerungszeitpunktes erreichen,
            U.U. über einen sehr langen Zeitraum, d.h. über mehrere Generationen.

            Gruß
            Christian

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Abschreibungen

              Stille Reserve heißt in diesem Zusammenhang, daß die
              kumulierten Abschreibungen den tatsächlichen Werteverzehr
              übertreffen und somit der VG mit einem niederigerem als dem
              tatsächlichen Wert in der Bilanz steht.
              Ich lerne gerne etwas neues und gebe hier nur meinen Wissensstand wieder. Und soweit ich weiß, kann nach deutschem Steuerrecht nicht über die Anschaffungskosten hinaus abgeschrieben werden. Sollte es inzwischen anders sein, sollte mich das ausdrücklich freuen und ich nehme alles zurück. Denn irgenwann
              werden die Eigenkapitalgeber ja auch einmal etwas von den
              Gewinnen sehen wollen.
              Bei den meisten Unternehmen ist das eigentlich anders. Da
              erfreuen sich die Eigentümer am steigendem Wert und nicht an
              den Ausschüttungen.
              Wenn sie sich und ihrer Familie von dieser Freude etwas zu Essen und eine warme Behausung kaufen können, geht das in Ordnung. Und spätestens dann müssen sie
              aufgedeckt werden und führen zu einer Besteuerung. Dabei ist
              es auch egal, ob sich bspw. Anteilseigner einer AG Dividenden
              auszahlen lassen oder vom gestiegenen Firmenwert profitieren
              in dem sie einen Veräußerungsgewinn erzielen.
              Oder die stillen Reserven bleiben ungezeigt und die Anteile
              werden vererbt.
              Aha. Erbschaftssteuer fällt dann nicht an. Im übrigen hatte ich darauf hingewiesen, dass es durchaus denkbar wäre, den Besteuerungszeitpunkt quasi unendlich weit hinauszuschieben. Wenn es dauerhaft gelingt, ein Aufdecken zu vermeiden, wäre dies so. Wenn aber aus irgendwelchen Gründen Anteile verkauft werden müssen, vielleicht, weil der Erbe Bares zum Bezahlen der Erbschaftsteuer braucht, dann werden die Reserven aufgedeckt. Dann ist man gleich mehrfach angesch...
              Du hast nicht viel Erfahrung mit mittelständischen
              Unternehmen, oder?
              Ich denke doch. Auch diese geben sich doch nicht mit Nichts zufrieden. Müssen nicht gerade die Eigentümer von Personengesellschaften ihr Einkommen als Gewinn aus Gewerbebetrieb und eben nicht als Gehalt versteuern? Dauerhaft wird es das Finanzamt wohl kaum glauben, dass keine Gewinn ausgewiesen werden. Ganz nebenbei wären aktuell sicher viele Firmen froh, wenn sie
              irgendwelche Werte in den Büchern hätten. Insofern ist die
              Überlegung, möglichst hohe Werte auszuweisen nicht einmal so
              abwegig.
              Hohe Werte sind nicht da, wenn bzw. weil sie ausgewiesen
              werden, sondern weil sie da sind.
              Das ist wohl richtig. Es stellt sich jedoch die Frage, wie man
              die vorhandenen Werte nun eben bewertet. Um hier ein wenig
              Einheitlichkeit herzustellen, hat man sich für die einen oder
              anderen Bilanzierungsrichtlinen entschieden. Die realen Werte
              können kurzfristig erheblichen Schwankungen unterworfen sein.
              Ich könnte mir bspw. vorstellen, dass der Wert der
              Produktionsanlagen von Automobilherstellern im Moment gegen
              Null strebt.
              Daß sich Produktionsanlagen zum fair value bewerten lassen,
              dürfte wohl die absolute Ausnahme sein (vgl. IAS 16.31).
              Denke ich auch. Das wäre wohl recht aufwendig. Deshalb hat man sich wahrscheinlich auch für andere Bilanzierungsmethoden entschieden. Also zum Schluß noch einmal knapp zusammengefaßt:
              Abschreibungen können nicht zu einer Vermeidung der Steuerlast
              führen.
              Was auch niemand behauptet hat.
              Nein? Also ich habe hier mehrfach gelesen, Abschreibung würden den Gewinn und damit die Steuerlast senken. Entschuldigung wenn ich hier etwas falsch verstanden habe. Es läßt sich lediglich eine Verschiebung des
              Besteuerungszeitpunktes erreichen,
              U.U. über einen sehr langen Zeitraum, d.h. über mehrere
              Generationen.
              Sag ich doch die ganze Zeit.
              Gruß
              Christian

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              Re^7: Abschreibungen

              Stille Reserve heißt in diesem Zusammenhang, daß die
              kumulierten Abschreibungen den tatsächlichen Werteverzehr
              übertreffen und somit der VG mit einem niederigerem als dem
              tatsächlichen Wert in der Bilanz steht.
              Ich lerne gerne etwas neues und gebe hier nur meinen
              Wissensstand wieder. Und soweit ich weiß, kann nach deutschem
              Steuerrecht nicht über die Anschaffungskosten hinaus
              abgeschrieben werden. Sollte es inzwischen anders sein, sollte
              mich das ausdrücklich freuen und ich nehme alles zurück.
              Niemand hat behauptet, daß unter den Anschaffungswert abgeschrieben wird. Und spätestens dann müssen sie
              aufgedeckt werden und führen zu einer Besteuerung. Dabei ist
              es auch egal, ob sich bspw. Anteilseigner einer AG Dividenden
              auszahlen lassen oder vom gestiegenen Firmenwert profitieren
              in dem sie einen Veräußerungsgewinn erzielen.
              Oder die stillen Reserven bleiben ungezeigt und die Anteile
              werden vererbt.
              Aha. Erbschaftssteuer fällt dann nicht an.
              Natürlich fällt Erbschaftsteuer an, aber stille Reserven im AV sind etwas knifflig zu bewerten und daher fällt die Erbschaftsteuer - mal abgesehen von den jüngst verabschiedeten Änderungen - geringer aus als die KSt auf die tatsächlichen aber nicht gezeigten Gewinne der Vorjahre. Du hast nicht viel Erfahrung mit mittelständischen
              Unternehmen, oder?
              Ich denke doch. Auch diese geben sich doch nicht mit Nichts
              zufrieden. Müssen nicht gerade die Eigentümer von
              Personengesellschaften ihr Einkommen als Gewinn aus
              Gewerbebetrieb und eben nicht als Gehalt versteuern?
              Ich wußte gar nicht, daß wir von Personengesellschaften sprachen. Und selbst wenn: was hat das mit dem Thema zu tun? Es geht darum, daß die Unternehmer häufig neben ihrem Gehalt sich keine oder einen Teil der Gewinne auszahlen. Dauerhaft
              wird es das Finanzamt wohl kaum glauben, dass keine Gewinn
              ausgewiesen werden.
              Erstens ging es nicht um „keine Gewinne“ sondern niedrigere Gewinne und zweitens ist das keine Glaubensfrage. Also zum Schluß noch einmal knapp zusammengefaßt:
              Abschreibungen können nicht zu einer Vermeidung der Steuerlast
              führen.
              Was auch niemand behauptet hat.
              Nein? Also ich habe hier mehrfach gelesen, Abschreibung würden
              den Gewinn und damit die Steuerlast senken. Entschuldigung
              wenn ich hier etwas falsch verstanden habe.
              Ich denke, daß niemand ahnen konnte, daß Du unter „Gewinne“ nicht den Gewinn eines Geschäftsjahres verstehst (die ja m.W. (um mal das gleiche Stilmittel wie Du weiter oben zu verwenden) zur Ermittlung der Steuerlast herangezogen werden) sondern alle Gewinne von der Gründung bis zur Liquidation des Unternehmens.

              Weiterhin konnte niemand ahnen, daß Du allein aus diesem Grunde eine elend lange Diskussion vom Zaun brichst, zumal der Effekt der Steuerstundung (oder Verlagerung der Steuer in die Zukunft) landläufig bekannt ist. Wenn es Dir also um diese bedeutungslose und semantische Spitzfindigkeit ging: mit „Gewinne“ meinten alle Beteiligten außer Dir den Gewinn des Jahres, in dem die Abschreibungen gebucht werden.

              C.

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^8: Abschreibungen

              Hallo Christian Wenn es Dir also um diese
              bedeutungslose und semantische Spitzfindigkeit ging: mit
              „Gewinne“ meinten alle Beteiligten außer Dir den Gewinn des
              Jahres, in dem die Abschreibungen gebucht werden.
              Danke für diese Klärung. Bei der Liquidation einer Firma redet kein Mensch mehr von Abschreibungen. Dann wird ja nur noch bewertet, was da ist, aber das ist nächstes Semester BWL.

              Gruss
              Heinz

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^9: Abschreibungen

              Hallo Christian Wenn es Dir also um diese
              bedeutungslose und semantische Spitzfindigkeit ging: mit
              „Gewinne“ meinten alle Beteiligten außer Dir den Gewinn des
              Jahres, in dem die Abschreibungen gebucht werden.
              Danke für diese Klärung. Bei der
              Liquidation einer Firma redet kein Mensch mehr von
              Abschreibungen. Dann wird ja nur noch bewertet, was da ist,
              aber das ist nächstes Semester BWL.
              Gut, das Thema hier sind nicht die unterschiedlichen Schulniveaus in Deutschland.
              Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass es beim Thema Abschreibung in der Tat um eine Betrachtung über mehrere Jahre geht. Selbst nach dem 1. Semester weiß man doch, dass Abschreibungen nur zulässig sind, wenn der Geschäftsbetrieb fortgesetzt wird. Die Betrachtung nur eines einzelnen Geschäftsjahres kam mir daher freilich nicht in den Sinn. Wie hier zu Recht hingewiesen wird, gelten bei Geschäftsaufgabe andere Bilanzierungsregeln.
              Die Frage ganz am Anfang war, warum Unternehmen an hohen Abschreibung interessiert sein könnten. Und die 1. Antwort war, dass dies den Gewinn schmälere und damit Steuern spare.
              Möglicherweise liegt hier ein Mißverständnis bezgl. der Definition des Begriffs Gewinn vor. Ich habe gelernt, dass man dann von Gewinn spricht, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Jedenfalls findet sich diese Definition in der klassischen Literatur zur BWL. Zu diesen Aufwendungen zählen nun einmal auch die Absetzungen für Abnutzung. Diese dienen nach § 7 EStG dazu die Anschaffungs- oder HerstellungsKOSTEN auf die Gesamtdauer der Nutzung zu verteilen.

              Wenn man natürlich zunächst von den Umsatzerlösen ausgeht und diese als Gewinn betrachtet, dann kann man freilich argumentieren, dass die Kosten den Gewinn mindern. Dann mindern auch Personalkosten den Gewinn. Ich habe aber noch nie gehört, dass Unternehmen an hohen Personalkosten interessiert seien, da diese ja den Gewinn und damit die Steuern mindern würden.
              Aber ich gebe mich geschlagen. Wer zunächst von der Erlösen ausgeht und nur eine Periode betrachtet, der "mindert" mit Abschreibungen seinen Gewinn und "spart" Steuern.
              Möglicherweise hat man daher auch das Investment in us-amerikanische Sub-primes für eine tolle Anlage gehalten. Wenn man nur ein Geschäftsjahr betrachtet, gab es durchaus Jahre in denen man Gewinn "verbuchen" konnte. Die Welt dreht sich aber nach dem Bilanzstichtag weiter und erst am Ende sieht man das Ergebnis.
              Gruss
              Heinz
              MfG

              EL Buffo



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