Anlagenabgang

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Feb 2009

Hallo,

ich hoffe, dass dies die letzte nervige Frage an euch ist!

Ich habe die folgende Aufgabe:

EIn alter Geschäftswagen mit dem Buchwert von 4000 Euro wird für 2500 netto an einen Mitarbeiter verkauft. Der fällige Betrag soll mit der nächsten Gehaltszahlung an den Mitarbeiter verrechnet werden.

Ich hätte jetzt erstmal nur wie eine normale Rechnung gebucht:

Bank
an Erlöse aus Anlagenabgang
an UST

Aber das kann ja nicht sein.

Wie ist es eigentlich, wenn ich dann sas Sachgut ausbuchen soll?

a) Ich habe einen Aufwand:
Erlöse aus Anlagenabgang/sonstige Erträge
an Erträge aus Vermögensabgang
an zB Fuhrpark?

b) Ertrag:
Erlöse aus...
+ Verlust aus Vermögensabgang
an Fuhrpark?

Bitte um Hilfe :(

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Anlagenabgang

    Hallo,

    ich hoffe, dass dies die letzte nervige Frage an euch ist!

    Ich habe die folgende Aufgabe:

    EIn alter Geschäftswagen mit dem Buchwert von 4000 Euro wird
    für 2500 netto an einen Mitarbeiter verkauft. Der fällige
    Betrag soll mit der nächsten Gehaltszahlung an den Mitarbeiter
    verrechnet werden.

    Ich hätte jetzt erstmal nur wie eine normale Rechnung gebucht:

    Bank
    an Erlöse aus Anlagenabgang
    an UST

    Aber das kann ja nicht sein.
    Genau.
    Also zunächst habe ich eine Forderung an den Mitarbeiter.
    Somit Forderung MA an Erlöse Anlagenabgang und USt.
    Wie ist es eigentlich, wenn ich dann sas Sachgut ausbuchen
    soll?
    Da gibt´s durchaus unterschiedliche Ansätze, die natürlich zum selben Ausweis führen.

    In derRegel wird auch erst der Anlagenabgang zum Restbuchwert gebucht.
    Also in Deinem Fall:
    1. Anlagenabgang Sachanlagen an PKW 4.000€.
    2. Ford. MA 2.975€ an Erl. Verkäufe SAV/ USt 2.500€ / 475€.

    Zum Jahresende ergibt sich dann in der GuV der Verlust von 1.500€, da der Anlagenabgang den Aufwand und die Erlöse den entsprechenden Ertrag darstellen.

    MfG

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