Mailing: darf man Provision in Aussicht stellen?
Von: , Frage gestellt am Do, 1. Feb 2001
Ich kenne jm., der verkauft Einrichtungen (Küchen) und will nun Makler, Bauträger etc. anschreiben, ob sie ihn nicht an ihre Kunden weiterempfehlen können. Für ihre Empfehlung will er ihnen einen kleinen Geldbetrag in Aussicht stellen.
Frage:
Ist sowas rechtlich erlaubt? Wenn nein, kann er ihnen dann in einem Schreiben eine Partnerschaft und eine Beteiligung (in welcher Form auch immer) an seinen Küchenverkäufen anbieten?
Kennt sich jm. damit aus?
Danke, brigitte
