Firmenkonstellationen

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Jul 2009

Hallo!

Mit meinem Mitbewohner diskutiere ich derzeit ein Fallbeispiel - und habe einen Knoten im Hirn. Mein Studium ist wohl doch zu lange her. Vielleicht könnt Ihr mir kurz helfen, meinen Knoten zu lösen?

Ein Unternehmen A hat ein marodes Gebäude, z.B. eine Burgruine, das für Veranstaltungen vermietet werden soll. Nun soll ein Verein oder eine gGmbH (Unternehmen B) zur Restauration der Ruine gegründet werden.

A würde die Ruine an B vermieten - B wiederum renoviert und investiert in die Ruine und übernimmt die Vermietung. Nun kommt der Knackpunkt. Die Ruine würde ja von Jahr zu Jahr durch die Bautätigkeiten 'mehr wert' werden. Könnte A die Miete dann erhöhen, obwohl B ja die Bautätigkeiten bezahlt hat?

Viele Grüße,
Swantje

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Firmenkonstellationen

    Ist das jetzt eine ökonomische oder eine juristische Frage? Aus Sicht der Ökonomie ist die Höhe der Miete höchstens steuerlich relevant, wenn B der A gehört, weil über den Transferpreis der Konzerngewinn verschoben werden kann.

    Ist B dagegen selbständig (und Gewinnmaximiererin), dann würde sie sich - aus Sicht der Institutionenökonomik - nur dann auf eine standortspezifische Investition wie die Renovierung von A's Immobilie einlassen, wenn sie gegen Ausbeutung ihrer "Quasirente" durch einen durchsetzbaren Vertrag geschützt ist. Quasirente sind die Erlöse, die B dadurch erzielt, dass sie in A's Immobilie investiert und nicht etwa woanders. In der Tat wäre ohne eine vertagliche Vereinbarung über die zukünftige Miethöhe die (Quasirente der) B durch A ausbeutbar, etwa indem A nachträglich die Miete anhebt.

    Bleibt nur noch die juristische Frage: darf ein Vermieter, wenn im Vertrag nichts dazu geregelt ist, die Miete anheben, weil der Mieter die Wohnung verschönert hat? Aber stell die lieber im Recht-Brett ;-)

    LG scio Mit meinem Mitbewohner diskutiere ich derzeit ein Fallbeispiel
    - und habe einen Knoten im Hirn. Mein Studium ist wohl doch zu
    lange her. Vielleicht könnt Ihr mir kurz helfen, meinen Knoten
    zu lösen?

    Ein Unternehmen A hat ein marodes Gebäude, z.B. eine
    Burgruine, das für Veranstaltungen vermietet werden soll. Nun
    soll ein Verein oder eine gGmbH (Unternehmen B) zur
    Restauration der Ruine gegründet werden.

    A würde die Ruine an B vermieten - B wiederum renoviert und
    investiert in die Ruine und übernimmt die Vermietung. Nun
    kommt der Knackpunkt. Die Ruine würde ja von Jahr zu Jahr
    durch die Bautätigkeiten 'mehr wert' werden. Könnte A die
    Miete dann erhöhen, obwohl B ja die Bautätigkeiten bezahlt
    hat?

    Viele Grüße,
    Swantje

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Firmenkonstellationen

      Hallo!

      Danke Dir. Juristisch ist das einfach: Da es eine Gewerbeimmobilie ist, geht das in dem Punkt mit der Mieterhöhung. Da hat der Gesetzgeber größeren Spielraum gelassen als bei Privatvermietung.

      Viele Grüße,
      Swantje

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