ERLAUBT????

Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Dez 2001

Ist es erlaubt, in der Öffentlichkeit Werbeflyer unter die Scheibenwischer von Autos zu stecken?
Bzw. wäre es erlaubt, auf dem Parkplatz einer großen Diskothek Flyer unter Scheibenwischer zu klemmen (ist genau unsere Zielgruppe)?
Man braucht in diesem Fall sicher die Erlaubnis des Restaurantbereibers. Muss man diese Aktion auch bei der Stadt anmelden?

Über Eure Antworten freue ich mich,
Rene

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: ERLAUBT????

    Hallöchen,
    ich bin zwar kein Experte, meine aber, daß es nicht erlaubt ist, die Flyer am Auto anzubringen.
    Das, was erlaubt wäre ist das persönliche Verteilen. Denn dann nimmt der andere den Flyer explizit ab.

    Sina

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Zusatz

      Hi, ich bin zwar kein Experte, meine aber, daß es nicht erlaubt
      ist, die Flyer am Auto anzubringen.
      ich seh´s genauso. Ich meine mal gelesen zu haben, daß das sogar unter Hausfriedensbruch fällt. Leider habe ich das Urteil nicht gefunden, insofern: Ohne Gewähr.

      Gruß
      Christian

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: ERLAUBT????

    Hallo Rene,

    wenn Du Pech hast, mußt Du für die Reinigungskosten aufkommen !

    Grüsse

    Sven

  3. Antwort von nach 10 Tagen 0 hilfreich
    Re: ERLAUBT????

    Auf privatem Gelände (-> Discoparkplatz) musst Du sicher um Erlaubnis bitten. Auf öffentlichem Gelände hängt das m.E. von der Satzung der jeweiligen Gemeinde ab, das kann aber vor allem je nach Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Hausfriedensbruch halte ich für abwegig, es entsteht ja auch normalerweies kein Schaden. Allerdings halte ich die Anmerkung mit den Reinigungskosten für sehr berechtigt. Ich sage mal: kein ernsthaftes juristisches Risiko, wenn es in "normalem Rahmen" bleibt, aber man sollte vorher klären, wem das Gelände gehört und ggf. lieber nachfragen! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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