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Re: Bundesfördermittel Niedrigenergiehaus
Hallo Susan,
den Zuschuß zum Niedrigenergiehaus und den Zuschuß von 500 DM x 8 Jahre für sonstiges (Wärmepumpe etc.) stellst Du beim Finanzamt, und zwar bei der gleichen Stelle, wo Du auch die Eigenheimzulage (5000 DM x 8 Jahre) und das Baukindergeld (1500 DM pro Kind x 8 Jahre) stellst.
Für den Antrag benötigst Du den den sog. Wärmepaß für das Haus (Berechnung nach Wärmeschutz-VO, macht der Architekt).
Im Gespräch ist derzeit jedoch, die 400 DM streichen, da das Niedrigenergiehaus mittlerweile zum allg. Standard geworden ist.
MfG
Thomas