Wasserschaden im Keller durch Regenfälle

Hallo Allerseits,
ich wohne zur Miete in einem Wohnblock. Nach einem heftigen Regenguss stand der Keller kniehoch unter Wasser.
Grund: Ein Dohlen(Loch im Boden) mit Verbindung zum Keller.

Durch das Wasser wurde einiges im Keller beschädigt.

Kann ich den Vermieter (seine Versicherung) haftbar machen?
Alexander Volland

Hallo,
zuerst ist es wichtig das Loch bzw. auch andere Eintrittsquellen genau zu klassifizieren. In den meisten Fällen werden bei sehr starkem Regen durch einen Rückstau der Abwasserkanäle der Keller überflutet. Die kommunalen Abwasserbetriebe haben mittlerweile fast alle eine Satzung erlassen welche den Eigentümer verpflichten eine Rückstauklappe zu installieren und sind damit aus der Haftung wenn eine Überschwemmung durch die Kanalisation verursacht wurde. In diesen Fällen ist der Eigentümer der Immobilie verntwortlich und je nach Abschluß auch seine Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Die Versicherung ist aber ohnehin nicht Dein Problem (persönliches Verhältnis natürlich ausgenommen), da Du nur Ansprüche an den Vermieter hast. An sonsten müssen Wohnungen incl. Nebenanlagen dem Stand der Technik entsprechen und nach jeweiliger Landesbauordnung auch auch als solche vermietet werden. Ein Keller kann hier hierdurchaus auch als überdachter abschließbarer Raum angesehen werden da eine genaue Klassifizierung in der Regel nur durch eine entsprechende Vertragsklausel im Mietvertrag eindeutiger Vertragsbestandteil wird. Ansonsten wirds schwierig - was der vermieter gesagt hat, wovon der Mieter ausging (z.B. bei Besichtigung alles trocken).
mail um was für ein Loch es sich handelt und wie Du den keller gemietet hast, Schadensereignis, Reaktion des Vermieters, - der anderen Mieter?
Gruß Jörg

Hallo,

die durch den Rücktau entstandene Überschwemmung und die dadurch entstehenden Schäden hat ohne Rücksicht auf die Ursache - ob das Rückstauventil nicht funktioniert hat oder es gab kein Ventil - der Vermieter zu tragen. Entscheidend ist, dass die Räume, die unter Wasser stehen, von Dir gemäss Mietvertrag angemietet sind.
Die oftmals diskutierte Frage, ob hierzu auch Gemeisnchaftsräume gehören, gibt sich nicht, denn wenn Du die Gemeinschafträume nutzen darfst laut Mietvertrag haftet der Vermieter auch hier für die oben genannten Schäden. Sämtliche Schäden auflisten, den Wert bestimmen (alt für neu) und dem Vermieter mitteilen mit der Bitte den Kostenersatz über die Versicherung zu regeln. Wenn der
Vermieter nicht versichert ist, hat er persönlich zu haften.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachfr.: Folgeschäden nach Wasserschaden i.Keller
Hallo Experten,

der Keller war teilweise nach starken Regenfällen überflutet, und die einzige Maßnahme nach dem Abschöpfen des Wassers war, zwei Türen zwecks Durchzugs offen zu halten. Es ist abzusehen, dass die Feuchtigkeit noch längere Zeit die Keller schädigt: muffiger Geruch, Schimmel etc.
Besteht ein Anspruch dem Vermieter gegenüber, auf weitergehende Maßnahmen z.B. Entfeuchtungsanlage aufstellen.

Wer haftet für verschimmelte Dinge im Keller. Muss der Mieter „weitsichtig“ und prophylaktisch den Keller räumen, bis die Räume „natürlich“ abgetrocknet sind???

Gruß Norbert

Hallo Norbert,

der Keller war teilweise nach starken Regenfällen überflutet,
und die einzige Maßnahme nach dem Abschöpfen des Wassers war,
zwei Türen zwecks Durchzugs offen zu halten. Es ist abzusehen,
dass die Feuchtigkeit noch längere Zeit die Keller schädigt:
muffiger Geruch, Schimmel etc.
Besteht ein Anspruch dem Vermieter gegenüber, auf
weitergehende Maßnahmen z.B. Entfeuchtungsanlage aufstellen.

Du kannst vom Vermieter verlangen, dass er sogenannte Trocknungsnalage aufstellt, andere sprechen wiederum von Entfeuchtungsanlagen. Das Gerät muss bis zu acht Wochen betrieben werden. Die Stromkosten muss der Vermieter tragen. Der Vermieter ist auch zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Gegenstände zerstört werden.

Wer haftet für verschimmelte Dinge im Keller. Muss der Mieter
„weitsichtig“ und prophylaktisch den Keller räumen, bis die
Räume „natürlich“ abgetrocknet sind???

Natürlich musst Du bei Feuchtigkeit auch darauf achten, dass der Schaden an Gegenständen oder gelagerten persönlichen Sachen nicht größer wird.

Gruss Günter

FRAGE:

warum sollte das der Hauseigentümer für den offensichtlich beschädigten Hausrat deas Mieter tun.

Ich habe mal irgendwo gelesen daß er dazu nur verpflichtet ist, oder seine Versicherung, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Das könnte hier wo liegen ??

Hat der Vermieter den Regen zu spät abgestellt oder hääte der Mieter sich vielleicht gegen Elementarschäden

>::der Keller war teilweise nach starken Regenfällen überflutet,[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kalle,

nach der Rwechtssprechung haftet der Vermieter für alle Schäden, die dem Mieter durch die Nutzung der Wohnung entstehen können. Es ist also völlig egal, ob es zuviel geregnet hat oder sonst was passiert, der Vermieter haftet. Der Vermieter hat vermieteten Wohnraum so zu sichern, dass dem Mieter kein Schaden entsteht.

Wir haben derzeit das Problem, dass in den Hochwassergebieten der Vermieter dafür Sorge tragen muss, dass der Mieter geeigneten Wohnraum hat, wenn durch Hochwasser der Wohnraum zerstört wurde. Dies gilt selbst in den Fällen, in welchen die Flut das Haus weggeschwemmt hat. Da wir in anderen Regionen durch Erdrutsch oder n den letzten Tagen in NRW und am WE in Baden-Württemberg ähnliche, wenn auch geringere Fälle hatten, ist auch hier der Vermieter verpflichtet, dem Mieter geeigneten Wohnraum zu beschaffen. So ist die Rechtslage.

Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sollte sich ein Mieter zwar die Ansprüche sichern aber andererseits möglicherweise sich nicht alleine am Recht orientieren. Wenn aber jemand Auskunft möchte, muss man die rechtliche Situiation darlegen, nicht was nach Gefühl und Moral gemacht oder nicht gemacht werden soll. In den meisten Fällen ist der Mieter und der Vermieter intelligenter wie es manchmal scheint.

Deshalb ist für beide einfach wichtig, dass sie die Rechtslage kennen. Den Rest werden erwachsene Menschen wohl unter Berücksichtigung der besonderen Situation miteinander ohne Gerichte klären können.

Gruss Günter

FRAGE:

warum sollte das der Hauseigentümer für den offensichtlich
beschädigten Hausrat deas Mieter tun.

Der Schaden ist durch eine Mangel im Haus eingetreten. Wasser im Keller ist ein Mangel der Mietsache. Woher das Wasser kommt, ist hierbei völlig egal.

Ich habe mal irgendwo gelesen daß er dazu nur verpflichtet
ist, oder seine Versicherung, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Der Vermieter hat ein Haftungspflicht gegenüber dem Mieter. Es kommt hierbei nicht auf das Verschulden an, bei Verschulden ist ohnehin klar, dass zu zahlen ist. Es geht hier also nicht um Verschulden, sondern darum, dass ein Mangel vorliegt.

Das könnte hier wo liegen ??

Hat der Vermieter den Regen zu spät abgestellt oder hääte der
Mieter sich vielleicht gegen Elementarschäden

>::der Keller war teilweise nach starken Regenfällen
überflutet,

Und was bitte hat ein Hausratsschaden des Mieters mit der Gebäudeversicherung des Vermieters zu tun ??

Kalle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]