Hallo Kalle,
nach der Rwechtssprechung haftet der Vermieter für alle Schäden, die dem Mieter durch die Nutzung der Wohnung entstehen können. Es ist also völlig egal, ob es zuviel geregnet hat oder sonst was passiert, der Vermieter haftet. Der Vermieter hat vermieteten Wohnraum so zu sichern, dass dem Mieter kein Schaden entsteht.
Wir haben derzeit das Problem, dass in den Hochwassergebieten der Vermieter dafür Sorge tragen muss, dass der Mieter geeigneten Wohnraum hat, wenn durch Hochwasser der Wohnraum zerstört wurde. Dies gilt selbst in den Fällen, in welchen die Flut das Haus weggeschwemmt hat. Da wir in anderen Regionen durch Erdrutsch oder n den letzten Tagen in NRW und am WE in Baden-Württemberg ähnliche, wenn auch geringere Fälle hatten, ist auch hier der Vermieter verpflichtet, dem Mieter geeigneten Wohnraum zu beschaffen. So ist die Rechtslage.
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sollte sich ein Mieter zwar die Ansprüche sichern aber andererseits möglicherweise sich nicht alleine am Recht orientieren. Wenn aber jemand Auskunft möchte, muss man die rechtliche Situiation darlegen, nicht was nach Gefühl und Moral gemacht oder nicht gemacht werden soll. In den meisten Fällen ist der Mieter und der Vermieter intelligenter wie es manchmal scheint.
Deshalb ist für beide einfach wichtig, dass sie die Rechtslage kennen. Den Rest werden erwachsene Menschen wohl unter Berücksichtigung der besonderen Situation miteinander ohne Gerichte klären können.
Gruss Günter
FRAGE:
warum sollte das der Hauseigentümer für den offensichtlich
beschädigten Hausrat deas Mieter tun.
Der Schaden ist durch eine Mangel im Haus eingetreten. Wasser im Keller ist ein Mangel der Mietsache. Woher das Wasser kommt, ist hierbei völlig egal.
Ich habe mal irgendwo gelesen daß er dazu nur verpflichtet
ist, oder seine Versicherung, wenn ihn ein Verschulden trifft.
Der Vermieter hat ein Haftungspflicht gegenüber dem Mieter. Es kommt hierbei nicht auf das Verschulden an, bei Verschulden ist ohnehin klar, dass zu zahlen ist. Es geht hier also nicht um Verschulden, sondern darum, dass ein Mangel vorliegt.
Das könnte hier wo liegen ??
Hat der Vermieter den Regen zu spät abgestellt oder hääte der
Mieter sich vielleicht gegen Elementarschäden
>::der Keller war teilweise nach starken Regenfällen
überflutet,