Haus verschenken

Hallo!

Ich habe in diesem Zusammenhang mal ein paar erste Fragen, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Und zwar geht es darum, daß meine Mutter mir mein Elternhaus schenken möchte - um zu verhindern, daß es irgendwann verkauft werden muß, falls sie zum Pflegefall werden sollte und um horrende Erbschaftssteuer zu sparen.
Im Moment ist die Sachlage die: Das Haus ist schuldenfrei und gehört meiner Mutter allein. Mein Vater ist verstorben, meine Eltern haben ein Berliner Testament, sprich es ist allseits akzeptiert, daß ich dieses Haus einmal erben werde.

  • Zu wem geht man da in Sachen Vertrag (denn meine Mutter soll ein lebenslanges Wohnrecht bekommen)? Zum Notar? Muß der auf sowas spezialisiert sein? Wenn ja, wie finde ich das raus? Und was kommt da an Kosten in etwa auf uns zu?

  • Fallen, wenn meine Mutter mir das Haus schenkt, irgendwelche Steuern an? Ich meine mich zu erinnern, daß nur Geldbeträge bis EUR x ohne Schenkungssteuer verschenkt werden können. Kann man das umgehen oder gilt das nur für Bargeld? Wäre es eine Lösung, nur das halbe Haus zu verschenken (dann bleibt aber das Verkaufs-/ Pflegefallproblem…)?

Fällt Euch noch mehr ein, das in einem solchen Fall zu bedenken ist?

Fürs erste war’s das, glaube ich… Vielen Dank Euch schonmal vorab für Antworten und fürs Mitdenken…

Kari

Hallo Kari,

soweit ihc weiß, gibt es alle 10 Jahre einen Schenkungsfreibetrag in Höhe x. Dieser kann im Laufe des Lebens mehrfach ausgenutzt werden. Ohne dass Steuern fällig werden. Stück für Stück das Haus überschreiben kann also eine Methode sein.

Gruß
Marco

Hallo!

zuständig ist in jedem Fall ein Notar. Dieser wird Dich in allen Fragen, die hier stehen, ausführlich beraten (Kosten je nach Verkehrswert 1000 - 2000 €. Die sagt Dir der Notar aber vorher).

Die Schenkungssteuer bezahlt der Beschenkte, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Du hast jedoch gegenüber Deiner Mutter einen Freibetrag von rund 200.000 € (alle 10 Jahre neu), bezogen auf den steuerlichen Wert des Hauses. Dieser ist deutlich geringer als der Verkehrswert (Verkaufswert). D.h. Du brauchst meist keine Steuer bezahlen (Ich wünsche Deiner Mutter ein langes Leben).

Gruß Andreas

Ich habe in diesem Zusammenhang mal ein paar erste Fragen,
vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Und zwar geht es
darum, daß meine Mutter mir mein Elternhaus schenken möchte -
um zu verhindern, daß es irgendwann verkauft werden muß, falls
sie zum Pflegefall werden sollte und um horrende
Erbschaftssteuer zu sparen.
Im Moment ist die Sachlage die: Das Haus ist schuldenfrei und
gehört meiner Mutter allein. Mein Vater ist verstorben, meine
Eltern haben ein Berliner Testament, sprich es ist allseits
akzeptiert, daß ich dieses Haus einmal erben werde.

  • Zu wem geht man da in Sachen Vertrag (denn meine Mutter soll
    ein lebenslanges Wohnrecht bekommen)? Zum Notar? Muß der auf
    sowas spezialisiert sein? Wenn ja, wie finde ich das raus? Und
    was kommt da an Kosten in etwa auf uns zu?

  • Fallen, wenn meine Mutter mir das Haus schenkt, irgendwelche
    Steuern an? Ich meine mich zu erinnern, daß nur Geldbeträge
    bis EUR x ohne Schenkungssteuer verschenkt werden können. Kann
    man das umgehen oder gilt das nur für Bargeld? Wäre es eine
    Lösung, nur das halbe Haus zu verschenken (dann bleibt aber
    das Verkaufs-/ Pflegefallproblem…)?

Fällt Euch noch mehr ein, das in einem solchen Fall zu
bedenken ist?

Fürs erste war’s das, glaube ich… Vielen Dank Euch schonmal
vorab für Antworten und fürs Mitdenken…

Kari

Hallo Kari,

so ein wichtiges Thema sollte man auf jeden Fall mit Steuerberater und Anwalt/Notar besprechen. Der Vertrag muss dann auf jeden Fall vor einem Notar geschlossen werden.

Es gibt da durchaus einige Tricks und Kniffe, mit denen man u.U. ganz schön Steuern sparen kann, wobei bei einem momentanen Erbschafts- / Schenkungssteuerfreibetrag von € 205.000,-- für leibliche Kinder schon so manche Hütte (aktueller Wert?) problemlos in einem Rutsch übertragen werden kann.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Was hier vielleicht noch interessant ist: es wird (noch) nicht der egentliche Verkehrswert des Hauses als Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern es wird ein steuerlicher Wert über eine wilde Formel (vielleicht hat die hier ja jemand) ausgehend von der erzielbaren Kaltmiete angesetzt. Dieser Wert ist üblicherweise deutlich niedriger, als der im Falle eines Verkaufes eigentlich erzielbare Wert der Immobilie (Verkehrswert).

Das einzig blöde an der Sache ist, man kommt einfach nicht um den Notar herum und der hält ordentlich die Hand auf, das darf auch gerne mal 3.500 Euro kosten. Aber für einen mietfreien Alterswohnsitz darf das schon drin sein, denke ich.

Viel Erfolg und alles Gute auch für die Frau Mama,

Mathias

Hi,

unabhängig von den anderen Antworten würde ich Dir vorschlagen, das Haus noch diese Jahr und für 50000 EUR zu kaufen. Dann kannst Du Dir die 50000 EUR wiederschenken lassen und noch die Eigenheimzulage bentragen (min. 10000EUR verteilt auf 8 Jahre).
Ist ja schließlich auch Geld…

Gruß,
Micha

Hallo,

erkundige Dich mal. Mir ist in Erinnerung, dass es hier einmal eine Klausel oder gar Entscheidung gegeben hat, dass nur wenn über eine ganz bestimmten Zeitpunkt hinaus ggfls. öffentliche Hilfe beansprucht werden mussen, der Erbe oder Beschenkte nicht herangezogen wird, ist die Grenze jedoch unterschritten, hat der Beschenkte die Kosten zu tragen. Nach meiner Kenntnis kann sogar ein Sozialamt eine Schenkung gesetzlich rückgängig machen lassen durch ein Gericht. Das Geschenk muss zum Unterhalt genutzt werden. Hier müsste ein,e User,in Auskunft geben können, die sich im BSHG besser auskennen.

Gruss Günter

Hallo,
zunächst mal: Die Schenkung kann innerhalb von 10 Jahren im Falle der Verarmung des Schenkers widerrufen werden. Wenn deine Mutter also innerhalb der nächsten 10 Jahre zum Pflegefall werden sollte, wird das Sozialamt wahrscheinlich verlangen, dass die Schenkung widerrufen wird (es sei denn, ihr könnt die Pflegekosten selbst aufbringen). Wenn sie später sozialhilfebedürftig werden sollte, ist da immer noch das Wohnrecht. Dies stellt einen Vermögenswert dar. Evtl. könnte das Sozialamt verlangen, dass das Haus vermietet werden muss, und die Miete deine Mutter bekommen muss. Bin mir aber nicht ganz sicher. Könnte auch sein, dass dies nur in dem Fall so wäre, wenn deine Mutter auch ein Nießbrauchrecht hat. Lass dich auf jeden Fall vom Notar darüber beraten. Ich denke nicht, dass der Notar irgendwie spezialisiert sein muss. Mit solchen Geschichten müsste sich eigentlich jeder Notar auskennen.

Gruß
Nelly

hi,

stehe vor dem selben problem;

habe heute einen anruf von einem notar gehabt, der mir in unserem fall für einen hauswert von 60 tausend € einen betrag von rund 500,-- € bei notar- und gerichtskosten benannte.

er sagte mir aber auch, dass er nicht zur nachprüfung verpflichtet ist, ob die etw auch tatsächlich 60 t€ wert ist (wenn er erkennen kann, daß sie mindestens 80-90 t € wert wäre, dann müsste er wohl was machen, aber ansonsten wird kaum was geprüft, zumal die wohnung schuldenfrei ist.)

in sachen sozialamt: du solltest schleunigst sehen, dass dein haus zu deinem aktuellen lebensstandard wird! denn die rechtsprechung sagt aus, dass ein sozialamt dich nicht massgeblich in deinem lebensstandard einschränken darf, wenn du nicht gerade im luxus lebst …

viel erfolg, und deiner mutter noch möglichst viele, glückliche trotzdem halbwegs gesunde jahre

tin

Danke an alle!
Hallo!

Ich bedanke mich jetzt mal nicht bei jedem von Euch einzeln, sondern komplett… Ihr habt mir durchaus weitergeholfen und wir werden wohl demnächst (naja, wohl nächstes Jahr) mal zum Notar tigern und uns beraten und informieren lassen…

Vor allem finde ich es lieb von Euch, daß Ihr meiner Mama alle ein langes Leben wünscht - das tu ich auch, im Moment ist sie ja noch quietschfidel (für den Fall, daß das falsch rübergekommen sein sollte…). Wir erleben halt nur gerade, was da an Kosten auf einen zukommen kann, da meine Schwiegermama Pflegekosten für ihre Mutter zahlen muß…

Naja, und da meine Eltern ihr Häuschen auch als Sicherheit für ihr Kind gebaut haben, will meine Mama bloß dafür sorgen, daß das auch so klappt…

  • Irgendwer schrieb, daß wir das Haus möglichst schnell zu unserem Lebensmittelpunkt bzw. Lebensstandard erheben sollten - nun, mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit dort für meine Mutter wird das allerdings definitiv nicht funktionieren… Hoffen wir, daß das kein Problem darstellt - irgendwann…

Vielen lieben Dank Euch allen für Eure Antworten.
Grüße
Kari