Hausverwaltung bei Eigentumswohnung
Von: , Frage gestellt am Sa, 19. Feb 2000
1998 haben wir uns eine Eigentumswohnung in einem Neubau gekauft und seitdem gibt es nur Ärger. Der Hausverwalter wurde uns regelrecht vom Bauträger aufgezwungen. Ok ist ja auch egal, denn das wir einen Verwalter benötigen war schon klar. Leider ist dieser Verwalter dermaßen unfähig, daß wir im Oktober 99 die Zahlung des Haushaltsgeldes aus folgenden Gründen eingestellt haben:
- Bis dato haben wir immer noch keine ordnungsgemäße Abrechnug aus 1998 erhalten.
- Statdessen eine Nachzahlungsforderung in Höhe von über 1.000,- DM für 3 Monate im Jahr 1998 obwohl wir für diesen Zeitraum bereits Haushaltsgeldes bezahlt haben. Außerdem sind im Wirtschaftsplan Punkte aufgeführt die es in unserer Eigentümergemeinschaft nicht gibt: z.b. ISTA-Gebühren, Staßenreinigung, Kabel-TV. Allgemeinstrom und Wasserverbrauch wurde so hoch angesetzt als wenn jede Wohneinheit alle Gemeinschaftskosten alleine Tragen müßte.
- Anfragen schriftlich sowie telefonisch über die Aufstellung blieben unbantwortet.
- Defekte wie z.B. an Hauseingangstüre und Wechselsprechanlahge,Lampen die dem Verwalter seid mitte 1999 bekannt sind wurden noch nicht repariert.
Wegen der fehlenden Zahlung suchte der Verwalter mitte 1999 einen Anwalt auf. Nachdem ich dem Anwalt die Sachlage schriftlich schilderte haben wir seit über 2 Monaten keine Post mehr von dem Anwalt bekommen.
Stattdessen kommen jetzt wieder Mahnungen vom Hausverwalter.
Im aktuellsten Schreiben macht der Verwalter uns darauf aufmerksam, daß nach § 18 WEG die anderen Wohnungseigentümer die Veräußerung unseres Wohneigentums verlangen können falls wir nicht bis ende Februar bezahlen.
Mal abgesehen davon, daß in so einem Fall nichts ohne Gericht funktionieren würde, geht sowas wirklich so einfach?
Wie soll das ganze funktionieren? Immerhin kommt der Verwalter nicht seinen Verpflichtungen nach.
PS: Alle Miteigentümer sind ebenfalls sehr über den Verwalter verärgert und wir habe uns schon um einen neuen gekümmert. Allerdings befürchte ich nun, daß unsere unfähiger Verwalter einfach die Unterlagen dem neuen Verwlater übergibt ohne eine anständige Abrechnung vorgelegt zu haben und wir dann trotzdem weiter viel zu viel an Haushaltsgeld bezahlen ohne Chance dies zurück zu bekommen.
