Antwort von
nach 15 Stunden
hilfreich
Re^2: nebenkosten
Hallo,
Ric
dat kommt drauf an, was vereinbart wurde.
Ist eine Pauschale zu entrichten, ist die
Abrechnung irrelevant.
Stimmt nur bedingt, da Pauschalen entsprechend der tatsächlichen Kostenhöhe nach oben und unten anzupassen sind.. Das deckt sich nicht mit der Wunschvorstellung "Pauschale" ist im Mietrecht aber so, weil sonst an den Nebenkosten ja kräftig verdient werden könnte (Mieterschutz).
Sind allerdings
Vorauszahlungen mit zugehöriger
Abrechnung vereinbart, dann könnte
theoretisch jede Summe als Nachforderung
verlangt werden.
Praktisch ist es so, dass die Abweichungen sich in einem üblichen Rahmen (angemessenheit der Vorauszahlung) bewegen müssen, es sei denn es gibt besondere diesbezügliche Erklärungen (z.B. Betriebskosten die nur in mehrjährigen Abständen anfallen). Ist die Vorauszahlung bei der Vermietung deutlich und für den Vermieter erkennbar zu niedrig angesetzt worden, hat der Mieter einen entsprechenden Schadensersatzanspruch, da er bewusst getäuscht wurde.
In jedem Fall empfehle
ich die Überprüfung der in Ansatz
gebrachten Einzelrechnungen.
und natürlich angewandet Verteilungsschlüssel. Zuvor sollte aber ersteinmal geprüft werden, was pberhaupt vertraglich vereinbart wurde, oder?
Manche
Vermieter berechnen durchaus auch mal
gern Verwaltungs- und
Instandhaltungskosten. Die sind natürlich
nicht abrechenbar.
Oder aber er bekommt die erforderlichen Abgrenzungen nicht hin, oder er legt Betriebskosten um, die gar keine sind usw.
Gruß
-) bent
Ric.