nebenkosten

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Feb 2000

Hallo Freunde ! Kurze Frage... dürfen die tatsächlich berechneten Nebenkosten einer Mietwohnung signifikant von der im Mietvertrag vereinbarten Summe abweichen ? Wenn ja, in welcher Höhe dürfen sie abweichen ?
Sie sind mir zu hoch...
danke,

rushme

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: nebenkosten

    Hallo,

    dat kommt drauf an, was vereinbart wurde. Ist eine Pauschale zu entrichten, ist die Abrechnung irrelevant. Sind allerdings Vorauszahlungen mit zugehöriger Abrechnung vereinbart, dann könnte theoretisch jede Summe als Nachforderung verlangt werden. In jedem Fall empfehle ich die Überprüfung der in Ansatz gebrachten Einzelrechnungen. Manche Vermieter berechnen durchaus auch mal gern Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Die sind natürlich nicht abrechenbar.


    Gruß


    Ric. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
      Re^2: nebenkosten

      Hallo,
      Ric
      dat kommt drauf an, was vereinbart wurde.
      Ist eine Pauschale zu entrichten, ist die
      Abrechnung irrelevant.
      Stimmt nur bedingt, da Pauschalen entsprechend der tatsächlichen Kostenhöhe nach oben und unten anzupassen sind.. Das deckt sich nicht mit der Wunschvorstellung "Pauschale" ist im Mietrecht aber so, weil sonst an den Nebenkosten ja kräftig verdient werden könnte (Mieterschutz).

      Sind allerdings Vorauszahlungen mit zugehöriger
      Abrechnung vereinbart, dann könnte
      theoretisch jede Summe als Nachforderung
      verlangt werden.
      Praktisch ist es so, dass die Abweichungen sich in einem üblichen Rahmen (angemessenheit der Vorauszahlung) bewegen müssen, es sei denn es gibt besondere diesbezügliche Erklärungen (z.B. Betriebskosten die nur in mehrjährigen Abständen anfallen). Ist die Vorauszahlung bei der Vermietung deutlich und für den Vermieter erkennbar zu niedrig angesetzt worden, hat der Mieter einen entsprechenden Schadensersatzanspruch, da er bewusst getäuscht wurde.

      In jedem Fall empfehle ich die Überprüfung der in Ansatz
      gebrachten Einzelrechnungen.
      und natürlich angewandet Verteilungsschlüssel. Zuvor sollte aber ersteinmal geprüft werden, was pberhaupt vertraglich vereinbart wurde, oder?

      Manche Vermieter berechnen durchaus auch mal
      gern Verwaltungs- und
      Instandhaltungskosten. Die sind natürlich
      nicht abrechenbar.
      Oder aber er bekommt die erforderlichen Abgrenzungen nicht hin, oder er legt Betriebskosten um, die gar keine sind usw.

      Gruß
      -) bent


      Ric.

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