Bei Umzug Zaehlerablesung von wem zu zahlen?

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Mär 2000

Hallo!

Von wem (Mieter/Vermieter) sind die Kosten zu zahlen, die bei entstehen, wenn z.B. die Heizung zwischenabgelesen werden muss?

Mfg. Frank

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Tagen hilfreich
    Re: Bei Umzug Zaehlerablesung von wem zu zahlen?

    Regelmäig ist im Mietvertrag vereinbart, dass diese Kosten von dem ausziehenden Mieter zu tragen sind. Nachlesen. Wenn darüber nichts steht, gehen diese indie Heizkostenabrechnung für den alten und neuen Nuter ein. -) bent
    [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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