Wespen unterm dach - wer zahlt, was stimmt?

Liebe leute

Ich habe ein wespenproblem. Unterm dach haben wir zwei wespennester, direkt unter unserem dachbalkon. Ich hab nix gegen wespen, weiss das es nützlinge sind und unter naturschutz stehen. Allerdings ist mein dreijähriger sohn nun gestochen worden und man kann abends definitiv nicht mehr auf den balkon hocken und was essen, weil die mädels penetrant mitessen wollen. ausserdem fliegen sie zu hauf in unser küche rum (dachfenster, fliegengitter nicht möglich) was auch nicht zur allgemeinen erheiterung beiträgt. Ums kurz zu machen, die nester müssen weg, weil ich keine lust habe bei 38 grad in meiner heissen dachwohnung zu hocken bis der herbst kommt und die wespen sich verabschieden. Grosse frage: wer zahlt den spass? Mein vermieter ist von der sorte „ich zahle exakt nur das was ich gesetzlich muss" und ich muss es nachweisen. Da ich hier im forum nun unterschiedliche meinungen zum thema gelesen habe, brauche ich im falle „der vermieter muss zahlen“ eine hieb und stichfeste begründung (am besten einen paragraphen) warum er es muss.
Habt tausend dank für eure hilfe, antworten bitte an meine email [email protected]
Gruss
jo

Hi Jo,

das wird dein Problem bleiben. Der Vermieter hat dir eine Wohnung vermietet, kein hermetisch abgedichtetes Aquarium. Es gibt nun mal Dinge, für die kann auch der Vermieter nichts.

Wegen den Kosten solltest du dir aber keine großen Sorgen machen. Wende dich an einen Imker, der holt die Nester wahrscheinlich für Spesen und ne Flesch Flens ab.

Es gibt übrigens tatsächlich Fliegengitter für Dachkippfenster, das war vor kurzem erst Thema im Forum.

Gruß Ralf

Hallo Joachim,

der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter eine mangelfreie Wohnung zu überlassen. Ein Wespennest ist ein Mangel an der Mietsache. Hier findet § 535 BGB ff Anwendung. Der Vermieter muss den Mangel nicht verursacht haben, trotzdem ist er verpflichtet auf seine Kosten den Mangel zu beseitigen. Da es sich bei Wespen um Artenschutz handelt, muss der Vermieter ggfls. durch Feuerwehr oder andere geeignete Institutionen das Wespennest entfernen lassen. Die Kosten trägt der Vermieter.

Die Kosten der Mängelbeseitigung an einer Mietsache hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn er den Mangel verursacht hat.

Der Vermieter haftet jedoch auch für Mängel, die er nicht zu vertreten hat, sei es wie hier durch ein Wespennest oder in anderen Fällen Baulärm von Nachbarn.

Ich habe ein wespenproblem. Unterm dach haben wir zwei
wespennester, direkt unter unserem dachbalkon. Ich hab nix
gegen wespen, weiss das es nützlinge sind und unter
naturschutz stehen. Allerdings ist mein dreijähriger sohn nun
gestochen worden und man kann abends definitiv nicht mehr auf
den balkon hocken und was essen, weil die mädels penetrant
mitessen wollen. ausserdem fliegen sie zu hauf in unser küche
rum (dachfenster, fliegengitter nicht möglich) was auch nicht
zur allgemeinen erheiterung beiträgt. Ums kurz zu machen, die
nester müssen weg, weil ich keine lust habe bei 38 grad in
meiner heissen dachwohnung zu hocken bis der herbst kommt und
die wespen sich verabschieden. Grosse frage: wer zahlt den
spass? Mein vermieter ist von der sorte „ich zahle exakt nur
das was ich gesetzlich muss" und ich muss es nachweisen. Da
ich hier im forum nun unterschiedliche meinungen zum thema
gelesen habe, brauche ich im falle „der vermieter muss zahlen“
eine hieb und stichfeste begründung (am besten einen
paragraphen) warum er es muss.
Habt tausend dank für eure hilfe, antworten bitte an meine
email [email protected]

Gruss Günter - Meine direkte Mail ist unterwegs.

Hallo,

diese Antwort ist leider falsch. Der Vermieter kann zwar nicht verhindenr, dass eine Wespe, Biene oder Fliege in die Wohnung fliegt, aber wenn sich Wespen ein Nest bauen muss er dieses Nest auf seine Kosten entfernen lassen. Dies ist ein Mangel an der Mietsache.

das wird dein Problem bleiben. Der Vermieter hat dir eine
Wohnung vermietet, kein hermetisch abgedichtetes Aquarium. Es
gibt nun mal Dinge, für die kann auch der Vermieter nichts.

Wegen den Kosten solltest du dir aber keine großen Sorgen
machen. Wende dich an einen Imker, der holt die Nester
wahrscheinlich für Spesen und ne Flesch Flens ab.

Es gibt übrigens tatsächlich Fliegengitter für
Dachkippfenster, das war vor kurzem erst Thema im Forum.

Gruss Günter

Hi Günter,

prinzipiell hast du recht, aber das Wespennest sitzt unter dem Balkon, also wohl an der Außenwand. Bist du sicher, dass auch dafür der Vermieter zuständig ist? Nach dieser Logik müsste sich der Vermieter auch um Lärm aus dem Nachbarhaus kümmern. Gibt’s dazu denn Urteile?

Gruß Ralf

hi ralf,
da hab ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt, das nest ist unter den dachzieglen im dachstuhl unmittelbar über unsrem balkon.
gruss
joachim

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

himmiheagottsackzementsch…glumpvarreckts
…jiatz hamman am Schlawittl, den Schlawiner! Wenn das so ist, tritt auf der Stelle die Ausführung von GünterW in Kraft und ich geh wieder spielen.

Gruß Ralf

Hi Ralf,

prinzipiell hast du recht, aber das Wespennest sitzt unter dem
Balkon, also wohl an der Außenwand. Bist du sicher, dass auch
dafür der Vermieter zuständig ist? Nach dieser Logik müsste
sich der Vermieter auch um Lärm aus dem Nachbarhaus kümmern.
Gibt’s dazu denn Urteile?

Es ist hier völlig egal, ob das Wespennest unter dem Dach ist oder an der Aussenwand des Hauses. Ein Wespennest schränkt die Bewegungsfreiheit ein und ist ein Mangel. Der Vermieter haftet auf jeden Fall. Selbstverständlich gibt es auch in Bezug auf Lärm aus der Nachbarschaft eine Reihe von Urteilen. In der Zwischenzeit ist sogar die Bahn AG betroffen, wenn sie Trassen baut (Solange es ein Staatsbetrieb war, war keine Mietminderung möglich) Lärm aus der Nachbarschaft, ob Baulärm, Streit oder andere Lärmstörungen beeinträchtigen die Wohnqualität eines Mieters. Der Mieter kann in diesen Fällen die Miete mindern auch wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat, ja, gemäß Rechtssprechung hat er eine Mietminderung auch dann hinzunehmen, wenn er den Mangel nicht beseitigen kann. Er muss den Verursacher zu Schadenersatz auffordern.

Gruss Günter