Grundstück muß zu 50% gewerblich genutzt werden

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Mär 2000

Das Grundstück, daß ich erwerben möchte muß
allerdings zu 50% gewerblich genutzt werden.
Wenn es eine solche Vorschrift gibt, was heißt dies konkret, da ich lediglich vorhabe ein kleines Büro für Übersetzungen oder EDV-Schulungen einzurichten.
Kann man hier evtl etwas 'hinbiegen'?


Danke für Euren Rat!!!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Re: Grundstück muß zu 50% gewerblich genutzt werde

    Was passiert denn, wenn Dein Gewerbe keine Einkünfte generiert? Was wenn das Gewerbe pleite geht? Lass Dir doch das von der Gemeinde beantworten.

    Ist mit den 50% die Grundstücksfläche gemeint? Dann solltest Du ein paar großzügige Kundenparkplätze einrichten und vielleicht auch einige qm für ein Archiv der Schulungsunterlagen vorsehen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Re^2: Grundstück muß zu 50% gewerblich genutzt wer

      Hallo und guten Tag!

      Lieber nichts "hinbiegen" - lieber bei der
      Gemeinde- oder Stadtverwaltung fragen, wie
      sich die 50% in deren Augen darstellen,
      am besten sollten deren Vorstellungen schriftlich fixiert worden sein!
      Und danach kann man sich ausrichten und/oder
      mit den eigenen Ideen wiederkommen und diese
      - ebenfalls wieder schriftlich - genehmigen
      lassen. Nur auf Zuruf/Anruf o.ä.: NIE!
      Viele Grüße
      Heinz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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