Grundstück muß zu 50% gewerblich genutzt werden
Von: , Frage gestellt am Do, 9. Mär 2000
Das Grundstück, daß ich erwerben möchte muß
allerdings zu 50% gewerblich genutzt werden.
Wenn es eine solche Vorschrift gibt, was heißt dies konkret, da ich lediglich vorhabe ein kleines Büro für Übersetzungen oder EDV-Schulungen einzurichten.
Kann man hier evtl etwas 'hinbiegen'?
Danke für Euren Rat!!!
