Nebenkostenabrechnung 3 Jahre nach Auszug

Von: , Frage gestellt am Di, 19. Aug 2003

Hi!

Eine Freundin von mir hat ein schlimmes Problem mit Ihrem alten Vermieter:

Mitte 2000 zog Sie aus der Mietwohnung aus und die Kaution von ca. 1400 DM wurde mit der Begründung einbehalten, dass nach Abzug der noch zu erwartenden Nebenkosten ein Restbetrag überwiesen wird.

Jedoch war dann diese Nebenkostenabrechnung so hoch, dass nichts von der Kaution blieb.
Meine Freundin ging dann zu einem Rechtsanwalt und dann passierte lange Zeit nichts.

Gestern erhielt sie nun noch einen Brief vom ehemaligen Vermieter mit einer Nebenkostennachforderung von rund 500 Euro!

Kann jemand noch nach 3 Jahren so eine Abrechnung aus dem Ärmel zaubern?

Vielen Dank!
stylish

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung 3 Jahre nach Auszug

    Hi,

    diese Frage kann wegen des Neuen Mietrechts so nicht beantwortet werden. Welche Zeiträume werden abgerechnet ? Mitte 2000 zog Sie aus der Mietwohnung aus und die Kaution von
    ca. 1400 DM wurde mit der Begründung einbehalten, dass nach
    Abzug der noch zu erwartenden Nebenkosten ein Restbetrag
    überwiesen wird.
    Wann erhielt Deine Freundin die Abrechnung ? Jedoch war dann diese Nebenkostenabrechnung so hoch, dass
    nichts von der Kaution blieb.
    Meine Freundin ging dann zu einem Rechtsanwalt und dann
    passierte lange Zeit nichts.
    Wann suchte Deine Freundin den Anwalt auf ? Gestern erhielt sie nun noch einen Brief vom ehemaligen
    Vermieter mit einer Nebenkostennachforderung von rund 500
    Euro!
    Für welche Zeiträume und für was genau ? Bitte nach Abrechnungsperioden und Beträgen aufteilen. 5000 EURO sind wohl sehr hoch. Wurden Vorauszahlungen geleistet und in welcher Höhe ? Kann jemand noch nach 3 Jahren so eine Abrechnung aus dem
    Ärmel zaubern?
    Alte Nebenkosten verjähren erst nach vier Jahren.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkostenabrechnung 3 Jahre nach Auszug

      Hallo Günter! Für welche Zeiträume und für was genau ? Bitte nach
      Abrechnungsperioden und Beträgen aufteilen. 5000 EURO sind
      wohl sehr hoch. Wurden Vorauszahlungen geleistet und in
      welcher Höhe ?

      Leider muss ich diese Detailfragen meiner Freundin nochmal stellen, denn ich dolmetsche für Sie immer und deswegen stelle auch ich die Fragen.
      Ich werde dann hier mehr darüber schreiben, aber das kann jetzt wieder ein wenig dauern.

      Vielen Dank erst einmal!
      stylish

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