Vollst.Renovierung nach Wasserschaden.EILT!

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Mär 2000

Mein Fall:Seit 6 Monaten ein riesengroßer Wasserfleck (2x2m)an meiner Küchendecke,teilweise die Seitenwände heruntergelaufen.Schuld des Vermieters.
Da so was immer mal passieren kann,habe ich kulanterweise(=dummerweise)kerine Mietminderung geltend gemacht(siehe auch Artikel "Mietminderung rückwirkend)
Nun will der Vermieter zwar die Küche renovieren lassen,ABER NUR DIE DECKE UND DIE BETROFFENEN 2 WÄNDE!An ein Mißverständnis glaubend,fragte ich noch einmal nach,aber es blieb dabei.Ganz davon abgesehen,das es nach meiner monatelangen Geduld und Kulanz eine Unverschämtheit ist,mir so etwas anzubieten ,frage ich mich,ob es rechtlich überhaupt zulässig ist.Schließlich ist doch der Ausgangs-zustand wiederherzustellen und nicht,daß ich hinterher jeweils 2 Wände verschiedener Tönung habe.Bitte antwortet möglichst schnell,da es recht akut ist.Danke.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Vollst.Renovierung nach Wasserschaden.EILT!

    Mein Fall:Seit 6 Monaten ein riesengroßer
    Wasserfleck (2x2m)an meiner
    Küchendecke,teilweise die Seitenwände

    Gehe am Besten zu einem Mieterverein! Auch verbraucherschutzvereine können Dir da perfekt weiterhelfen

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